Zehn Wahlfragen zur Landtagswahl 2026
NABU-Umfrage zu Umwelt- und Naturschutzthemen der Parteien
Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern: Das Schweriner Schloss - Foto: Manuela Heberer
Der Fragenkatalog wurde jeweils an die Kandidaten auf den ersten drei Listenplätzen von SPD, CDU, Die LINKE und BÜNDNIS 90/Die Grünen gesendet. Alle eingetroffenen Antworten sind im Folgenden zu den jeweiligen Themenbereichen bzw. Fragen aufgeführt.
Thema: Verbandsklagerecht
1. Das Verbandsklagerecht erlaubt anerkannten Vereinen und Organisationen, im Namen der Allgemeinheit oder der Natur behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. Es dient also der kollektiven Rechtsdurchsetzung und der zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Im Umwelt- und Naturschutz ermöglicht es u.a. den Naturschutzverbänden die Überprüfung von umweltrelevanten Verwaltungsentscheidungen und Großprojekten.
Wie steht Ihre Partei zur Verbandsklage und welche Unterstützung können NGOs in Mecklenburg-Vorpommern von Ihnen erwarten?
Antwort der SPD
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern steht zur Verbandsklage. Sie ist ein wichtiges Instrument des Rechtsstaates und ermöglicht es anerkannten Umweltverbänden, die Einhaltung von Umweltrecht gerichtlich überprüfen zu lassen. Gleichzeitig wollen wir das Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Frühzeitige Beteiligung, klare Fristen und transparente Entscheidungen vermeiden Konflikte und machen Projekte rechtssicherer. NGOs sind für uns wichtige, auch kritische Partner im Naturschutz. Sie können von der SPD Mecklenburg-Vorpommern einen verlässlichen Dialog, eine frühzeitige Beteiligung, Zugang zu Informationen und eine unbürokratische Förderung erwarten.
Unser Grundsatz: wirksamer Rechtsschutz, schnelle Verfahren und Naturschutz gemeinsam mit den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gestalten.
Die Anerkennung als klagebefugte Vereinigung soll voraussetzen, dass der Verband seinen Sitz und seinen tatsächlichen Tätigkeitsbereich im Land Mecklenburg-Vorpommern hat.
Antwort der CDU
Die CDU hat sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gegen die Ausweitung des Verbandsklagerechtes ausgesprochen. Unserer Auffassung nach besteht kein Vollzugsdefizit im
Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Vielmehr führt das Verbandsklagerecht zur Überlastung von Gerichten und Verzögerungen von dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Insbesondere der Verzicht auf das Klagerecht im Rahmen des Ausbaus der Gaspipeline durch die Nordstream AG und bei verschiedenen Windkraftprojekten hat verdeutlicht, dass das Verbandsklagerecht oft missbräuchlich verwendet wird. Aus diesen Gründen sprechen wir uns für eine Einschränkung des Verbandsklagerechtes aus.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Die Linke in Mecklenburg- Vorpommern steht klar zum Verbandsklagerecht als rechtsstaatliches Instrument zur Wahrung, Durchsetzung und Sicherstellung von Bürger:innenrechte, Verbraucherschutz oder auch zur Stärkung von Umwelt- und Naturschutz. Das Verbandsklagerecht schafft Transparenz und stärkt die Beteiligung der Zivilgesellschaft, deswegen lehnen wir die Einschränkung von Verbandsklagen ab. Die Linke setzt sich für frühzeitige und transparente Beteiligungsverfahren, sowie Informationsoffenheit ein, damit etwaige Kläger:innen, Ehrenamtliche oder Verbände ihre zivilgesellschaftliche Kontrolle ausüben können. Diese Prozesse sehen wir als Teil einer lebendigen Demokratie und als notwendiges Instrument für wirksamen Natur- und Umweltschutz. Für den Tierschutz fordert Die Linke MV ausdrücklich ein zielführendes Verbandsklagerecht; diese Haltung trägt auch unser Verständnis von starken Beteiligungs- und Kontrollrechten im Naturschutz. NGOs können von uns verlässliche Einbindung, bessere Förderbedingungen und Unterstützung gegen politische Schwächung erwarten.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Aus rechtspolitischer Sicht ist die Verbandsklage unverzichtbar, um grundlegende Fragen von Umwelt- und Naturschutz vor Gericht klären zu können, ohne einzelne Betroffene zu überfordern. Sie schafft Transparenz, stärkt die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen und gibt anerkannten Verbänden echte Durchsetzungsmacht. Wir setzen uns dafür ein, Verbandsklagen frühzeitig zu ermöglichen, Zugang zu Informationen zu sichern und Behörden zu einer sorgfältigen Begründung ihrer Entscheidungen zu verpflichten. So werden Fehlerquellen reduziert und die Rechte von Menschen, Natur und Tieren gestärkt. NGOs können auf unsere Unterstützung zählen, wenn es darum geht, Verbandsklagerechte auszubauen statt einzuschränken.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Umweltverbände und die Zivilgesellschaft insgesamt sind derzeit unter Druck. Leider hat die Union die Kampagne gegen NGOs, die seit Jahren von AFD und FDP lanciert wird, aufgenommen, in Berlin und Brüssel. Einer der Hauptangriffspunkte sind Verbandsklagerechte, die Schwarz-Rot mit Unterstützung der SPD jetzt bereits im „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ angeht, das in Wirklichkeit ein Kahlschlag gegen den Naturschutz ist. Zivilgesellschaftliches Engagement und gerade auch die Umweltverbände haben eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung, ihre Unterstützung ist für uns von überragendem öffentlichem Interesse. Das ist auch eine Frage der Stärkung unserer Demokratie in diesen Zeiten. Sie können sich sicher sein, dass wir Bündnisgrüne immer auf der Seite der Umweltverbände und ihrer Rechte stehen. Das Gleiche gilt für die Unterstützung von Umweltinitiativen und konkreten Projekten des Natur- und Umweltschutzes.
Thema: EU-Wiederherstellungsverordnung
2. Die EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restauration Law) ist ein wichtiges Naturschutzgesetz der EU, das am 18. August 2024 in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, geschädigte Ökosysteme europaweit wieder in einen guten Zustand zu versetzen.
Wie steht Ihre Partei zur EU-Wiederherstellungsverordnung und welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in Mecklenburg-Vorpommern sehen Sie als die dringlichste an?
Antwort der SPD
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Zuständig für die Erstellung
des Nationalen Wiederherstellungsplans ist der Bund. Wir bringen uns über Bund-Länder-Gremien in diesen Prozess ein und gestalten mit. Für uns ist entscheidend, dass EU und Bund die
notwendigen zusätzlichen Finanzmittel bereitstellen. Die Umsetzung darf nicht auf Kosten von Ländern und Kommunen gehen, zusätzliche Finanzierungsinstrumente müssen geschaffen
werden.
Als dringlichste Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir den Moorschutz, die Renaturierung von Gewässern und den Schutz des natürlichen Wasserhaushalts. Mit den zweitgrößten Moorflächen Deutschlands tragen wir hier besondere Verantwortung. Wir wollen Landwirt/-innen beim Übergang zu torferhaltenden Bewirtschaftungsformen weiter unterstützen und setzen uns für eine faire Einbindung von Land- und Forstwirtschaft ein. Sollten Maßnahmen im Privatwald über die normale Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinausgehen, muss es dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich geben, den in erster Linie die EU zu tragen hat.
Zusätzlich setzen wir auf eine konsequente Reduzierung der Flächenversiegelung, Vorrang für Innenentwicklung vor Neuausweisung von Baugebieten und eine Finanzierung von
Wiederherstellungsmaßnahmen über Ökokonten.
Antwort der CDU
Aus nachfolgenden Gründen lehnen wir die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in der bestehenden Fassung ab.
Die Wiederherstellungsverordnung (EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 (Nature Restauration Law) geht weit über die bisherigen Vorgaben der Europäischen Union zum Schutze der Natur und Umwelt hinaus. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen und umzusetzen, um Lebensraumtypen, Artenhabitat und bestimmte Ökosysteme zu verbessern. Viele Vorgaben wirken sich direkt auf private oder öffentliche Flächen aus. Insbesondere die konkreten flächenbezogenen und zeitlich eng begrenzten Vorgaben sowie ihre Geltung auch außerhalb der Natura 2000 Gebiete erhöhen die Tragweite für Flächeneigentümer und Landnutzer dramatisch. Gleichzeitig fehlt es an finanziellen Spielräumen für Bodenordnungsverfahren, Ausgleichs- oder Ersatzzahlungen. Offensichtlich sollen die Kosten maßgeblich durch Eigentümer und Nutzer der betreffenden Flächen getragen werden. Die Verordnung ist zudem, ähnlich wie das Natura-2000-System, zu unflexibel. Da die Natur dynamisch ist und ständigen Veränderungen unterliegt, kann ihr Schutz nicht statisch ausgestaltet werden, ohne dass es zu Widersprüchlichkeiten kommt.
Der Ansatz der Wiederherstellungsverordnung widerspricht zudem einem flächenschonenden Vorgehen: Ohne Berücksichtigung des Flächendrucks legt die Verordnung ein starres Ziel fest, wonach auf einer bestimmten Fläche bis zu einem festgelegten Datum Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Dabei wird übersehen, dass Natur auch qualitativ weiterentwickelt werden kann, ohne dass allein quantitative Flächenvorgaben erfüllt werden. (Anmerkung: Die häufig angeführte Möglichkeit, die WVO mit Ökopunkten umzusetzen, wird von vielen Ministerien als rechtlich unmöglich bewertet. Zudem ist unklar, wie das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsverbot in Art. 4 Abs. 11 der WVO auszulegen sind, d.h. ob sie unmittelbar bereits für Verfahren gelten oder sich an den Mitgliedstaat richten.)
Schon heute ist Deutschland nicht in der Lage, die Selbstversorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind weitere Restriktionen hinsichtlich der Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen auch aus Gründen der Ernährungssicherheit und -souveränität auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Die Linke unterstützt das Ziel, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Für Mecklenburg-Vorpommern sind aus unserer Sicht drei Aufgaben besonders dringlich: die Wiedervernässung entwässerter Moore, die Renaturierung wassergebundener Ökosysteme sowie ein besserer Schutz von Naturräumen durch Schutzgebietsausweisung, Management und Monitoring. Die Wiederherstellung der Natur ist zugleich Klimaschutz, Wasserschutz und Schutz unserer Lebensgrundlagen. Deshalb muss sie finanziell abgesichert, sozial gerecht umgesetzt und gemeinsam mit Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden gestaltet werden.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Mit Inkrafttreten der EU‑Wiederherstellungsverordnung trägt auch Mecklenburg‑Vorpommern eine verbindliche Verantwortung für die Wiederherstellung seiner Ökosysteme. Das betrifft insbesondere Moore, Wälder, Gewässer und Küsten. Wir wollen diesen Prozess rechtssicher, transparent und in enger Abstimmung mit Kommunen und Verbänden gestalten. Dazu gehören angepasste Fachgesetze, klare Zuständigkeiten und ausreichende Mittel für Verwaltung, Monitoring und Projekte. Nur wenn Ziele klar definiert, Verfahren nachvollziehbar und Beteiligungsrechte gewahrt sind, kann Wiederherstellung von Natur dauerhaft gelingen.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist ein großer Erfolg von Umweltverbänden und Bündnisgrünen. Sie ist zentral für das Gesunden unserer Natur, den Stopp des Artenschwunds und den Erhalt unserer Biodiversität. Anstatt sich pragmatisch und wirksam um die Umsetzung und konkrete Maßnahmen zu kümmern, wird von Länderseite nun landauf landab gejammert, sie solle nicht umgesetzt werden. Wir Bündnisgrüne wollen das in MV ändern und uns umgehend an die Umsetzung machen.
Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Natur
- Ökologisierung der Landnutzung
- Biotopvernetzung
- Wasser in der Landschaft halten
- Moorschutz und Entwicklung naturnaher Wälder
- Schutz des Wassers und der Ostsee
werden im Weiteren bei der Beantwortung der folgenden Fragen konkretisiert.
Thema: Spannungsfeld Landwirtschaft und Naturschutz
3. Welche Bedeutung haben landwirtschaftliche Betriebe für den Erhalt der biologischen Vielfalt aus Sicht Ihrer Partei und wie wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode daran arbeiten, das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Naturschutz abzubauen?
Antwort der SPD
Landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und sind zugleich Partner beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Über bodenschonende und präzise
Bewirtschaftung, den Schutz von Gewässern und Boden sowie eine zielgenaue Ausbringung von Düngung und Pflanzenschutzmitteln leisten sie einen direkten Beitrag zum Artenschutz.
Um das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Naturschutz abzubauen, setzen wir auf ökonomische Anreize statt auf Verbote. Über die Gemeinsame Agrarpolitik wollen wir Leistungen
für Natur- und Klimaschutz gezielt honorieren. Mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und dem Sonderrahmenplan fördern wir Biotopvernetzung durch Gewässer, Blühstreifen, Feldhecken und Agroforstsysteme. Der ökologische Landbau, in dem Mecklenburg-Vorpommern mit 30 Prozent der Betriebe bundesweit eine Spitzenposition einnimmt, bleibt eine tragende Säule unserer Förderpolitik.
Auch beim Moorschutz verbinden wir ökologische und wirtschaftliche Ziele: Die Nutzung wiedervernässter Moorflächen für Photovoltaik soll Landwirt/-innen zusätzliche Einkommen ermöglichen und gleichzeitig die Wiedervernässung vorantreiben.
Dabei ist uns der Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz besonders wichtig. Wir sitzen in dieser Frage alle im selben Boot: Ohne intakte Böden, sauberes Wasser und funktionierende
Ökosysteme hat auch die Landwirtschaft langfristig keine Zukunft. Wir wollen Landwirt/-innen, Naturschutzverbänden und Wissenschaft weiterhin einen verlässlichen Rahmen für den Austausch bieten, damit Lösungen gemeinsam statt gegeneinander entwickelt werden.
Antwort der CDU
Insbesondere in der Agrarlandschaft nehmen die Wildtierbestände ab. Die Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt sind vielfältig und allen spätestens seit der Diskussion um das Insektensterben bekannt. Um nicht weiter Zeit zu verlieren, werden wir uns auf Bundes- und Landesebene für die Entwicklung von Schutzstrategien, insbesondere für Vögel und Amphibien,
einsetzen. Hierbei werden wir das Prinzip der Kooperation mit den Landwirtschaftsunternehmen in den Vordergrund stellen. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um der Ausbreitung von Neozoen, wie Waschbär, Mink und Marderhund, entgegenzuwirken. Um die Akzeptanz des Naturschutzes auch im Bereich der Landwirtschaft zu stärken, ist eine umfängliche Finanzierung von Nutzungseinschränkungen oder Ertragseinbußen, die mit manchen Naturschutzmaßnahmen einhergehen, notwendig. Aus diesem Grunde werden wir uns für die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel in diesem Bereich einsetzen.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Landwirtschaftliche Betriebe sind zentrale Partner beim Erhalt biologischer Vielfalt, weil sie Kulturlandschaft prägen und über Böden, Wasser, Hecken, Grünland und Tierhaltung unmittelbar auf Artenvielfalt wirken. Wir wollen das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Naturschutz abbauen, indem Leistungen für Klima-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz verlässlich honoriert werden. Ziel ist eine sozial gerechte Agrarwende: weniger Pflanzenschutzmittel, erweiterte Gewässerrandstreifen, mehr Ökolandbau und regionale Wertschöpfung, damit Betriebe wirtschaftlich bestehen können und zugleich Natur schützen.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Landwirtschaftliche Betriebe sind rechtlich und faktisch Schlüsselakteure beim Schutz der biologischen Vielfalt. Sie wirtschaften auf Flächen, auf denen sich entscheidet, ob Böden, Gewässer und Lebensräume langfristig gesichert werden. Wir wollen klare, faire und rechtssichere Regeln für Düngung, Pflanzenschutz und Gewässerrandstreifen, kombiniert mit Förderinstrumenten, die Leistungen für Natur und Klima honorieren. Rechtliche Vorgaben müssen nachvollziehbar sein, kontrolliert werden und den Betrieben zugleich Planungssicherheit geben. So schaffen wir eine Grundlage, auf der Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam Verantwortung tragen können.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Der von interessierter Seite immer wieder aufgebrachte angebliche Widerspruch von Landwirtschaft und Naturschutz hat in Wahrheit schon lange ausgedient und nutzt niemandem außer der Agrarindustrielobby. Naturschutz geht nur gemeinsam mit den Landnutzern. Der größte Teil MV wird landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Und: Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft haben objektiv die gleichen Interessen: gesunde Böden, verfügbares Wasser, Eindämmung der Klimakrise und Anpassung an unvermeidliche Folgen, intakte und artenreiche Ökosysteme, vielfältige Landschaft etc.
Wie wollen wir Naturschutz und Nutzer zusammenbringen? Ein entscheidendes Instrument sind die Fördermilliarden von GAP und GAK, die sich auch gesellschaftlich gegenüber den Steuerzahler*innen nur weiterhin legitimieren lassen, wenn sie fest an gesellschaftliche Leistungen – Umwelt-, Natur-, Klima-, Tierschutz – gekoppelt werden.
Darüber hinaus legen wir eine Reihe von Förderprogrammen auf: besserer Vertragsnaturschutz, besserer Artenschutz. Beispielhaft ist unser milliardenschwere Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, mit dem wir auch in MV Moorrenaturierung, Moornutzung, Waldumbau sowie Wiederherstellung von Auen und Seegraswiesen unterstützen wollen.
Thema: Klimaschutz
Ausgetrocknete Pfütze - Foto: Helge May
4. Welche Maßnahmen plant Ihre Partei für die kommende Legislaturperiode zur Begrenzung der Klimakrise und welchen Stellenwert haben dabei Maßnahmen zu Klimaanpassung in Mecklenburg-Vorpommern?
Antwort der SPD
Mecklenburg-Vorpommern erzeugt bereits heute mehr als das Doppelte seines Strombedarfs aus erneuerbaren Energien. Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz haben wir einen verlässlichen
Rahmen für wirkungsvollen Klimaschutz und planbare Investitionen geschaffen. In der kommenden Legislaturperiode wollen wir den Ausbau von Wind-, Solar-, Bio- und Geothermieenergie fortsetzen und die Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Mobilität vorantreiben. Die grüne Wasserstoffwirtschaft bauen wir gemeinsam mit Bund und EU weiter aus, unter anderem über die bereits eingeworbenen Leuchtturmprojekte.
Klimaanpassung hat für uns einen hohen Stellenwert, weil die Folgen des Klimawandels in Mecklenburg-Vorpommern längst spürbar sind. Wir haben eine landesweite Klimaanpassungsstrategie auf den Weg gebracht, die verbindlich festlegt, dass Klimarisiken künftig von Beginn an in Planungen, Investitionen und Förderentscheidungen einfließen, statt nachträglich bewertet zu werden. Sie setzt unser Klimaverträglichkeitsgesetz um und bietet auch Kommunen Orientierung bei Bauleitplanung, Wasserwirtschaft, Katastrophenschutz und Gesundheitsvorsorge. Als erstes Bundesland verankern wir zudem Moore als eigenständiges Handlungsfeld der Klimaanpassung. Bislang wurden rund 400 Moorschutzprojekten auf knapp 35.000 Hektar umgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der kommenden Legislaturperiode konsequent fortsetzen.
Antwort der CDU
Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz des Landes, dem Bundesklimaschutzgesetz und dem EU-Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) gibt es nach unserer Auffassung ausreichend Vorgaben für Maßnahmen zur Begrenzung der Klimakrise und zur Klimaanpassung. Zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzes erachten wir derzeit nicht als notwendig. Vielmehr werden wir unseren Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Klimawandelanpassung insbesondere im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes, der Anpassung der Land- und Forstwirtschaft und des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes legen. Hierbei werden wir uns dafür einsetzen, dass die Finanzierung des Küsten- und Hochwasserschutzes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) weiter auf hohem Niveau erfolgt.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Die Linke MV will Mecklenburg-Vorpommern spätestens bis 2045 klimaneutral machen, mit verbindlichen Zwischenzielen, sektoralen Höchstmengen und einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030. Klimaschutz muss sozial gerecht gestaltet werden, damit Akzeptanz entsteht. Klimaanpassung hat für uns einen hohen Stellenwert: Dazu gehören Wasserrückhalt in der Landschaft, klimaresiliente Wälder, Schutz der Küstenräume, natürlicher Klimaschutz sowie ein moderner Katastrophenschutz angesichts zunehmender Extremwetter. Zudem wollen wir die Kommunen besser bei den Anforderungen zur Klimaanpassung unterstützen.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Zur Begrenzung der Klimakrise braucht Mecklenburg‑Vorpommern klare rechtliche Vorgaben und verbindliche Pfade zur Klimaneutralität. Wir treten für ein Landesklimaschutzgesetz mit sektoralen Höchstmengen, überprüfbaren Zwischenzielen und einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 ein. Klimaanpassung hat dabei einen hohen Stellenwert: Wasserrückhalt, klimaresiliente Wälder, Küstenschutz und Katastrophenschutz müssen rechtlich und finanziell abgesichert sein. Kommunen benötigen klare Zuständigkeiten, Förderprogramme und Beratung, um ihre Anpassungsstrategien umzusetzen.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Wenn fossile Energien uns abhängig und das Leben teuer machen (ein Missstand, den leider die Landesregierung MV bisher entschieden mitvorangetrieben hat), wenn Hitze, Dürre, Stürme, Hochwässer zunehmen, dann geht es um mehr als das Klima. Es geht um unsere Sicherheit, unsere Freiheit, unsere Wirtschaft und die Frage, wie wir morgen leben wollen, können und werden.
Die Klimakrise ist schon längst in MV angekommen, das spüren wir. Extremwetter nimmt zu, Böden trocknen aus, die Ostsee stirbt. Doch zu lange wurde gezögert, vertagt und kleingeredet. Während andere noch diskutieren, zahlen wir in MV längst den Preis, mit steigenden Kosten, unsicheren Jobs und wachsendem Druck auf unsere Natur.
Als Klimaschutzpartei kämpfen wir Bündnisgrüne in Berlin und Brüssel an allen Fronten gegen den klimapolitischen Rollback, der all unsere gemeinsamen Errungenschaften zurückdrehen will, und für eine ambitionierte Klimapolitik.
Was machen wir in MV? Wir haben hier alles, was es braucht, die Klimakrise zu bewältigen, direkt vor der Haustür.
Wind- und Solarausbau beschleunigen wir mit deutlichen Vorgaben und straffen, digitalen Verfahren und schnelleren Genehmigungen. Dazu passend Energiespeicher in Bürger*innen-Hand: Batteriespeicher nehmen den überschüssigen Strom von Wind- und Solarkraft auf, um ihn später gewinnbringend wieder einzuspeisen.
Klimaschutz als Staatsziel werden wir in die Landesverfassung aufnehmen – mit verbindlichen Zielen, Maßnahmen und regelmäßigem Monitoring. Wir wollen eine verbindliche Festlegung der Treibhausgasneutralität bis 2035, einen Klimacheck für alle Landesgesetze, Programme und Haushalte, Klimaschutzmanager*innen in allen Landesbehörden und Kommunen, die Weiterentwicklung der Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) zu einer zentralen Beratungs-, Förder- und Datenstelle und einen Landes-Klimafond, der die Einnahmen aus Verpachtung und Betrieb erneuerbarer Energien auf landeseigenen Flächen den Kommunen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort zur Verfügung stellt.
Auch um die Energieeffizienz, erneuerbare Wärme und den notwendigen Netzausbau voranzubringen haben wir umfangreiche Konzepte ausgearbeitet (die jetzt hier den Rahmen sprengen).
Von besonderer Bedeutung ist der Natürliche Klimaschutz (siehe dazu die vorherige und die folgende Frage).
Schwammlandschaften, die Stärkung von Feuchtgebieten, die Wiedervernässung der Moore – all das trägt auch als Klimavorsorge dazu bei, uns resilient gegen die Folgen der Klimakrise zu machen. Für die Kommunen wollen wir Klimaanpassungskonzepte fördern, damit die Menschen in jedem Dorf und jeder Stadt vor Hitze und Starkregen geschützt sind, mehr Grün und mehr Wasser in der Stadt, Schatten, Kühlung, öffentliches Trinkwasser….
Thema: Moorschutz
5. Welche Bedeutung misst Ihre Partei dem Moorschutz zu? Um bis 2045 klimaneutral zu werden, müssen laut Greifswalder Moorcentrum in Mecklenburg-Vorpommern jährlich 8500 ha wieder vernässt werden. Wird Ihre Partei das in der kommenden Legislaturperiode umsetzen und wenn ja, wie?
Antwort der SPD
Moorschutz hat für die SPD Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Stellenwert. Mit 161 000 Hektar Mooren sind wir das zweitmoorreichste Land Deutschlands. Trockengelegte Moore verursachen rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen unseres Landes. Die Wiedervernässung ist deshalb ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Mecklenburg-Vorpommerns bis 2045.
Die vom Greifswald Moor Centrum genannte Zielgröße von 8.500 Hektar pro Jahr ist eine wissenschaftliche Empfehlung, um bis 2050 landesweit auf Netto-Null-Emissionen aus Mooren zu kommen. Bislang sind 35 500 Hektar Moorfläche wiedervernässt. Wir nehmen diese Empfehlung ernst, setzen aber auf einen Weg, der mit den Menschen vor Ort und wirtschaftlich tragfähig ist: Freiwilligkeit und wirtschaftliche Anreize statt starrer Jahresvorgaben oder Verbote. Landwirt/-innen sollen beim Übergang zu torferhaltenden Wasserständen unterstützt werden, etwa durch Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, den Anbau von Paludikulturen und die Nutzung wiedervernässter Flächen für Photovoltaik. Auch bei Waldmooren, von denen aktuell 63 Prozent der 82 000 Hektar entwässert sind, wollen wir rechtliche Hürden abbauen, damit Wiedervernässung nicht länger als genehmigungspflichtige Waldumwandlung gilt.
Flankierend stärken wir Forschung und Ausbildung: die Moorprofessur in Greifswald, das Fachkräfteprogramm Moorspezialisten und die Weiterentwicklung des Greifswalder Moorzentrums zu einem Exzellenzstandort. So verbinden wir Klimaschutz, Naturschutz und die wirtschaftliche Perspektive der Landwirtschaft.
Antwort der CDU
Der Schutz der Moore und deren Wiedervernässung sind notwendig, um die Klimaziele des Bundes und des Landes zu erreichen. Die beabsichtigte Wiedervernässung von Mooren führt bei
Eigentümer und Nutzern der Flächen und den vor Ort lebenden Menschen zu einer erheblichen Verunsicherung. Die CDU hat sich in den zurückliegenden Jahren für eine Moorschutzkonzeption ausgesprochen, die im Einvernehmen mit den Akteuren vor Ort umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan nachhaltiger Klimaschutz der Bundesregierung stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
umzusetzen. Starre Vorgaben im Rahmen der Wiedervernässung von Mooren lehnen wir ab. Diese würden zu erheblichen Eingriffen in das grundgesetzlich geschützte Eigentum und die
Lebensqualität der Menschen vor Ort führen.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Moorschutz ist für Die Linke eines der wichtigsten Natur- und Klimaschutzthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Wiedervernässung aller entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorstandorte bis 2045 erreichen und die dafür notwendigen Maßnahmen und Strukturen umfassend finanzieren. Entscheidend ist, dass betroffene Regionen und Betriebe beim Strukturwandel unterstützt werden. Deshalb wollen wir Paludikultur fördern, ein Strukturwandelgesetz auf den Weg bringen und Moorschutz nicht gegen, sondern mit den Menschen vor Ort umsetzen.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Moorschutz ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht eine Schlüsselaufgabe des Landes. Entwässerte Moore sind große Emittenten von Treibhausgasen und gleichzeitig sensible Ökosysteme. Wir wollen die Wiedervernässung aller entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorstandorte bis 2045 rechtlich verankern und finanziell absichern. Dazu gehören ein Strukturwandelgesetz, klare Zuständigkeiten und Förderprogramme, aber auch Beteiligung der betroffenen Regionen, damit Entscheidungen transparent und akzeptiert sind.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Intakte Moore und Wälder sind unser natürlichster Klimaschutz. Gleichzeitig spürt Mecklenburg-Vorpommern die Folgen der Klimakrise längst vor Ort: Hitze, Dürre, Grundwasserschwund hier, Starkregen und Hochwasser dort. Natürlicher Klimaschutz und Klimaanpassung gehören deshalb zusammen.
Zur Förderung von Schwammlandschaften, Mooren und Auen haben wir mit Steffi Lemke bundesweit das milliardenschwere Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz eingeführt, das wir in MV umsetzen wollen. Auf Bundesebene kämpfen wir dafür, dass es fortgeführt und weiterentwickelt wird. Union und SPD wollen ausgerechnet hier sparen.
Wir werden die Wiedervernässung der Moore als natürliche Kohlenstoffspeicher besser im Landeswassergesetz verankern und machen sie auch wirtschaftlich tragfähig, etwa durch die Förderung von Moor-Landwirtschaft (Paludikultur) und Moor-Solaranlagen. Außerdem wollen wir im Landeswassergesetz den Schutz von Feuchtgebieten stärken, denn das Wasser in der Landschaft zu halten, trägt auch zur Klimavorsorge bei. Bei aller Klimaanpassung: Wasserverfügbarkeit ist für die Menschen essenziell und bleibt Grundlage aller Land- und Forstwirtschaft in MV.
Thema: Naturschutzbehörden
6. Wie will Ihre Partei der mangelnden finanziellen und personellen Ausstattung der Naturschutz-Landesbehörden begegnen?
Antwort SPD
Ein wirksamer Naturschutz braucht handlungsfähige Behörden. Angesichts des demografischen Wandels und notwendiger Einsparungen im Landeshaushalt geht es für uns nicht um einen
pauschalen Stellenaufwuchs, sondern um eine kluge Prioritätensetzung: Wo Aufgaben im Naturschutz zunehmen, etwa durch neue EU-Vorgaben oder mehr Genehmigungsverfahren, müssen Kapazitäten entsprechend gebündelt und ausgerichtet werden. Das haben wir bereits gezeigt, etwa mit der Bündelung der naturschutzfachlichen Bewertung bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, um Verfahren trotz begrenzter Ressourcen effizienter zu machen.
Klar ist für uns auch: Wenn EU und Bund den Naturschutzbehörden neue Aufgaben und Vorgaben auferlegen, müssen sie auch die dafür notwendigen Mittel bereitstellen. Zusätzliche Pflichten
dürfen nicht einseitig auf dem Landeshaushalt abgeladen werden.
Digitalisierung und der gezielte Einsatz von KI bei Routineaufgaben sollen die Beschäftigten entlasten, damit mehr Zeit für fachliche Prüfungen und Entscheidungen bleibt, die menschliches
Urteilsvermögen erfordern. So wollen wir die Handlungsfähigkeit der Naturschutzbehörden auch unter angespannten Haushaltsbedingungen sichern, ohne fachliche Standards abzusenken.
Antwort der CDU
Die finanzielle und personelle Ausstattung der Naturschutz-Landesbehörden unterliegt wie die Ausstattung anderer Behörden des Landes haushälterischen Belangen. Vor diesem Hintergrund werden wir überprüfen, inwieweit Doppelzuständigkeiten (Großschutzgebiete als untere Umwelt- und Naturschutzbehörde) weiterhin notwendig sind.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Die Naturschutzverwaltung braucht mehr Personal, bessere Ausstattung und verlässliche Strukturen. Die Linke MV will ausdrücklich eine bessere personelle Ausstattung im hauptamtlichen Naturschutz sowie eine Stärkung der Großschutzgebiete erreichen. Ohne handlungsfähige Behörden können Schutzgebiete, Artenschutz, Monitoring, Managementpläne und Genehmigungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden. Wir wollen deshalb den öffentlichen Dienst stärken und notwendige Investitionen nicht an der Schuldenbremse scheitern lassen. Naturschutz ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht dauerhaft vom Engagement Ehrenamtlicher abhängig gemacht werden.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Aus rechtspolitischer Sicht ist es problematisch, wenn Behörden unterbesetzt sind und Aufgaben nicht erfüllen können. Das schwächt nicht nur den Naturschutz, sondern auch Vertrauen in den Staat. Wir setzen uns dafür ein, den öffentlichen Dienst insgesamt zu stärken. Naturschutzbehörden müssen personell und sachlich so ausgestattet sein, dass sie Schutzgebiete managen, Monitoring betreiben und Verfahren rechtsstaatlich durchführen können, unabhängig von der Schuldenbremse, die es zu überwinden gilt.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Wer bei den verantwortlichen Naturschutzbehörden spart, spart doppelt und dreifach an der falschen Stelle. Zum einen, weil wichtige Programme nicht aufgesetzt oder nicht realisiert werden können, die unsere Artenvielfalt heute und für kommende Generationen sichern. Zum anderen brauchen wir viele engagierte Menschen, die bereit sind für Umwelt- und Naturschutz in den Behörden Verantwortung zu übernehmen. Zum dritten werden alle Genehmigungsverfahren unnötig verlangsamt, wenn das Personal fehlt.
Wir wollen damit Schluss machen und stattdessen den behördlichen Naturschutz so ausstatten, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Zugleich wollen wir die Verfahren auch im Naturschutz entbürokratisieren und beschleunigen, z.B. bei der Wiedervernässung von Feuchtgebieten.
Thema: Trockenheit und Grundwasser
7. Was plant Ihre Partei, um der zunehmenden Trockenheit und dem zunehmenden Grundwasserschwund zu begegnen?
Antwort der SPD
Wasser wird auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einer knapperen Ressource. Mit dem neuen Landeswassergesetz haben wir einen wichtigen Schritt gemacht: Erstmals zahlen auch Landwirtschaftsbetriebe ein Wasserentnahmeentgelt für die Beregnung, gestaffelt nach Grundwasser- oder Oberflächenwassernutzung. Auch für private Haushalte wurde das Entgelt maßvoll angehoben. Uns ist wichtig, dass alle, die Wasser nutzen, Wirtschaft, Landwirtschaft und private Haushalte, einen fairen Beitrag leisten. Das schafft nicht nur Mittel für den Gewässerschutz, sondern auch einen Anreiz, sorgsamer mit dieser wertvollen Ressource umzugehen. Die Einnahmen fließen zweckgebunden in die Unterhaltung von Gewässern, in Staue, Wehre und Deiche sowie in das Gewässermonitoring. Auf kommunaler Ebene setzen wir zusätzlich auf blau-grüne Stadtentwicklung: Wasserflächen, Bäume und Grünflächen verbessern das Stadtklima und helfen, Regenwasser in der Fläche zu halten, statt es ungenutzt abzuleiten. Unsere Klimaanpassungsstrategie gibt Kommunen dafür erstmals eine verbindliche Planungsgrundlage für die Wasserwirtschaft vor Ort.
Um dem Grundwasserschwund zu begegnen, setzen wir auf mehr Wasserrückhalt in der Fläche: durch die Renaturierung von Fließgewässern, die Wiedervernässung von Mooren, die im
Trockenfall wie ein Schwamm wirken, und eine bessere Durchlässigkeit der Landschaft für Niederschlagswasser. Mit der Allianz für sauberes Wasser fördern wir zudem die Zusammenarbeit
von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben in Trinkwassereinzugsgebieten, damit Wasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung zusammen gedacht werden.
Antwort der CDU
Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes wurden Vorgaben geschaffen, um Wasser in der Fläche zu halten. Gleichzeitig führt die Wiedervernässung von Mooren dazu, dass Grundwasser neu gebildet werden kann. Weitere Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht zielführend.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Gegen Trockenheit und sinkende Grundwasserstände setzen wir auf einen grundlegenden Wechsel vom Entwässern zum Wasserrückhalt. Wasser soll durch Stauanlagen, Wiedervernässung, Rückbau landwirtschaftlicher Entwässerungssysteme und Förderung der Grundwasserneubildung in der Landschaft gehalten werden. Auch Wälder müssen wassersensibler bewirtschaftet werden, etwa durch den Rückbau zweckloser Entwässerungsgräben. Für Die Linke gilt: Wasser ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss gemeinwohlorientiert statt profitgetrieben bewirtschaftet werden.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Aus rechtlicher Sicht muss Wasserpolitik stärker auf Schutz und Vorsorge ausgerichtet werden. Die bisherigen Strukturen sind der Klimakrise oft nicht gewachsen. Wir wollen klare Regelungen zum Wasserrückhalt, Anpassungen in der Forst- und Landwirtschaftspolitik und eine starke öffentliche Verantwortung für Trinkwasser und Grundwasser. So sichern wir langfristig Versorgungssicherheit und Natur.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Wir fördern ein gezieltes Wassermanagement in der Offenlandschaft und im Wald, das künftig fester Bestandteil auch waldbaulicher Konzepte sein muss und auch als Prävention des Waldbrandes dient. So gilt es, Drainage und wasserabführende Gräben insgesamt zurückzubauen und bestehende Wasserflächen und Moore zu erhalten und wiederherzustellen. Darüber hinaus sind Laubwälder ein wesentlicher Faktor für eine verbesserte Grundwasserneubildung.
Wir wollen, dass die Wasserrahmenrichtlinie und die Landeswasserstrategie endlich konsequent umgesetzt werden, insbesondere durch den Ausbau natürlicher Pufferzonen wie breiterer Gewässerrandstreifen, Feuchtgebiete und Auen, um Überflutungen abzufedern und Wasser besser in der Fläche zu halten.
Die Vertiefungspläne für die Elbe-Reststrecke zwischen Dömitz und Hitzacker lehnen wir ab.
Thema: Nitratbelastung
8. Was plant ihre Partei, um landesweit die Nitratbelastung des Trinkwassers zu senken?
Antwort der SPD
Sauberes Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Allianz für sauberes Wasser fördern wir die Zusammenarbeit von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben in den Trinkwassereinzugsgebieten, damit Nährstoffeinträge dort reduziert werden, wo sie entstehen. Mit dem neuen Landeswassergesetz haben wir zudem einen verpflichtenden 5-Meter-Randstreifen an Gewässern eingeführt, der Nährstoffeinträge verringert und gleichzeitig die Gewässerökologie stärkt. Nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung" wollen wir zudem prüfen, ob zusätzliche Gewässerschutzmaßnahmen über diese 5 Meter hinaus sinnvoll und für Landwirt/-innen als honorierte Leistung ausgestaltet werden können. In der Landwirtschaft setzen wir insgesamt auf eine zielgenaue, bodenschonende Ausbringung von Düngung, damit Erträge gesichert und Gewässer gleichzeitig geschützt werden.
Entscheidend für die Nitratbelastung ist zudem das bundesrechtliche Düngerecht. Die SPD setzt sich für ein Düngerecht ein, das wirksamen Gewässerschutz mit fairen und praxistauglichen
Bedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe verbindet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bund in der Pflicht, das Düngerecht und die Düngeverordnung
rechtssicher anzupassen. Wir haben frühzeitig gefordert, diese Rechtsunsicherheit zu beenden und die Vorgaben so weiterzuentwickeln, dass sie wirksam, fachlich begründet und praxistauglich
sind. Statt pauschaler roter Gebiete braucht es wirkungsvolle, fachlich nachvollziehbare und kontrollierbare Maßnahmen. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen
dabei berücksichtigt werden, das erfordert belastbare Daten, ein funktionierendes Wirkungsmonitoring und mehr Verursachergerechtigkeit.
Der Bund muss die notwendigen Änderungen eng mit den Ländern, den landwirtschaftlichen Verbänden und der Praxis abstimmen. Die Neuregelung muss zugleich EU-konform sein, damit
sie dauerhaft rechtssicher trägt. Aus unserer Sicht verläuft dieser Prozess auf Bundesebene bislang zu schleppend. Wir werden weiter darauf drängen, dass der Bund zügig ein fachlich fundiertes, europarechtskonformes und praxistaugliches Düngerecht vorlegt, für sauberes Wasser und faire Bedingungen für die Landwirtschaft gleichermaßen.
Antwort der CDU
Derzeit ist die Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet. Zeitgleich hat sich die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers seit der Wiedervereinigung erheblich verbessert. Vorgaben der Europäischen Union hinsichtlich Wasserrahmenrichtlinie oder Nitratrichtlinie wurden seitens des Bundes und des Landes umgesetzt. Gleichzeitig werden wir uns dafür einsetzen, dass die Ausweitung von Wasserschutzgebieten zügig erfolgt und die landwirtschaftliche Produktion in diesen Bereichen, unter Beachtung des kooperativen Ansatzes, auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt wird.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Zur Senkung der Nitratbelastung wollen wir Einträge von Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Schadstoffen deutlich reduzieren. Dazu gehören erweiterte Gewässerrandstreifen, strengere Regeln für Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie die konsequente Durchsetzung des Bewirtschaftungsverbots im 7-Meter-Uferbereich. Landwirtschaftliche Betriebe sollen beim Umbau unterstützt werden, statt allein mit Auflagen belastet zu werden. Unser Ziel ist sauberes Trinkwasser, das dauerhaft bezahlbar bleibt und dessen Schutz als öffentliche Aufgabe verstanden wird.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Die Nitratbelastung des Trinkwassers ist ein ernstes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Es erfordert verbindliche rechtliche Standards und eine konsequente Anwendung bestehender Vorschriften. Wir wollen klar definierte Grenzwerte, effektive Kontrollen und Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen. Erweiterte Randstreifen, angepasste Düngeregeln und ein Bewirtschaftungsverbot nahe der Gewässer müssen durchgesetzt werden, mit Unterstützung für die Betriebe und im Interesse der Bevölkerung.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Die Nitratbelastung unserer Böden, Gewässer und des Grundwassers durch jahrzehntelange Überdüngung ist ein großes Problem und muss endlich beendet werden. Letztlich landet das überschüssige Nitrat in unserem Trinkwasser bzw. muss auf Kosten der Allgemeinheit aufwändig herausgefiltert werden.
Die Düngefrage ist ein typisches Beispiel, dass Natur und Landbewirtschaftung nicht getrennt gedacht werden dürfen. Landwirtschaft braucht eine gesunde Umwelt und Natur als Produktionsgrundlage, ausreichend sauberes Wasser wird zunehmend zum kostbaren Gut. Wir müssen wissenschaftliche Erkenntnisse anerkennen, dass Eutrophierung und Pestizide Treiber des Artensterbens sind. Eutrophierung ist ein massives Problem für die Ostsee, Dänemark hat das erkannt und steuert um.
Beim Düngerecht steht Deutschland nach wie vor unter scharfer Beobachtung durch die EU-Kommission. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie – eine Problematik, die wir Bündnisgrüne in der Bundesregierung schon beendet hatten und die jetzt durch die Rücknahme von problemlösenden Maßnahmen durch Schwarz-Rot wieder ein Thema ist - kann jederzeit und kurzfristig wieder aufgerufen werden. Es braucht hier Lösungen, die von der EU mitgetragen werden und endlich auch die notwendige Entlastung von Grundwasserkörpern und Gewässern bringen. Betriebe, die nachweislich Grundwasser schonend wirtschaften, sollten eine entsprechende Erleichterung erhalten.
Eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung wie, unter Mitwirkung der Naturschutzverbände und des DBV, von der Zukunftskommission Landwirtschaft vorgeschlagen, ist hier ein sinnvoller Ansatz – auch damit die ohne Überdüngung arbeitenden Landwirte nicht für einzelne schwarze Schafe mithaften müssen.
Thema: Meeresschutz
Greifswalder Bodden vor Lubmin - Foto: Georg Hundt
9. Wie will Ihre Partei wirksame Meeresschutzgebiete installieren?
Antwort der SPD
Wirksamer Meeresschutz braucht verbindliche Regeln dort, wo es auf echten Schutz ankommt, und professionell begleitete Kooperation dort, wo Nutzungsinteressen austariert werden müssen. Bereits heute stehen rund 50 Prozent des Küstenmeeres in Mecklenburg-Vorpommern unter Schutz. In den Kernzonen unserer Nationalparke setzen wir auf verbindliche Verordnungen statt auf Freiwilligkeit: Im Nationalpark Jasmund gilt bereits ein vollständiges Befahrensverbot für Wasserfahrzeuge, im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft läuft die letzte zulässige
Kernzonenfischerei bis Ende 2029 aus. Ab 2030 werden die Kernzonenflächen im Küstenmeer unserer Nationalparke damit erstmals verbindlich nutzungsfrei und größtenteils auch nicht mehr
befahrbar sein.
Über die Gebietsausweisung hinaus setzen wir auf aktive Wiederherstellungsmaßnahmen wie Ausdeichungen, Riffrekonstruktionen und die Ansiedlung von Seegraswiesen, die unabhängig von
freiwilliger Kooperation wirken. Ergänzend setzen wir in einzelnen Gebieten auf freiwillige Vereinbarungen mit professioneller Gebietsbetreuung. Wo Freiwilligkeit nicht ausreicht und trotz
Vereinbarung, wie am Robbenliegeplatz Lieps, wiederholt Störungen auftreten, erachten wir die Einrichtung eines Naturschutzgebietes für sinnvoll. Für die Durchsetzung eines Befahrensverbots
wäre zusätzlich eine Befahrensregelung durch das Bundesverkehrsministerium erforderlich.
Ein kontinuierliches Gewässermonitoring bleibt zentrales Steuerungsinstrument, um Nähr- und Schadstoffeinträge zu senken. Beim Schutz von Meeressäugern und Seevögeln setzen wir auf
moderne, beifangarme Fangmethoden und die konsequente Bergung vorhandener Geisternetze. Konflikte mit der Fischerei bestehen vor allem beim Beifang, den wir weiter reduzieren wollen,
ohne die Küstenfischerei infrage zu stellen. Ein fortlaufender Dialog zwischen Fischerei und Naturschutz ist wichtig.
Antwort der CDU
Die Ostsee ist von einer erheblichen Nutzungskonkurrenz durch Rohstoffgewinnung, militärische Übungsgebiete, erneuerbare Energieanlagen, Fischerei und Schifffahrt gekennzeichnet. Dennoch wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Meeresschutzgebiete festgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, den Schutz der vorhandenen Meeresschutzgebiete durchzusetzen. Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete ist aufgrund der hohen Nutzungsdichte aus unserer Sicht nicht realisierbar.
Antwort von DIE LINKE
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Wirksamer Meeresschutz braucht mehr als formale Ausweisung. Schutzgebiete müssen klare Ziele, Managementpläne, ausreichend Personal, Monitoring und konsequente Kontrolle erhalten. Die Linke MV will Küstengewässer konsequent schützen, Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Mikroplastikeinträge reduzieren und Schutzgebiete vor schädlichen Beeinträchtigungen bewahren. Gleichzeitig müssen Fischerei, Tourismus und Naturschutz gemeinsam Lösungen entwickeln. Nachhaltige Programme wie „Sea Ranger“ und neue Einkommensperspektiven für Küstenfischer können helfen, Meeresschutz praktisch umzusetzen.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Wirksamer Meeresschutz erfordert klare rechtliche Regelungen für Schutzgebiete. Formale Ausweisung allein reicht nicht. Schutzgebiete müssen konkrete Ziele, Managementpläne, Monitoring und Durchsetzungsinstrumente erhalten. Wir wollen Nährstoff‑, Pflanzenschutzmittel- und Mikroplastikeinträge reduzieren und schädliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete begrenzen. Fischerei, Tourismus und Naturschutz sollen in transparenten Verfahren gemeinsame Lösungen entwickeln.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Die Ostsee prägt unser Land. Aber sie steht massiv unter Druck: Überdüngung, Übernutzung, Verschmutzung, Schifffahrt, Rohstoffabbau, eine nicht nachhaltige Fischerei und die Folgen der Klimakrise gefährden sensible Lebensräume und viele Fischbestände. Der heimische Schweinswal ist akut vom Aussterben bedroht.
Meeresschutzgebiete sind zentral, dass sich die Natur in der Ostsee von diesen schädlichen Einflüssen erholen kann. Auch für die Regeneration der Fischbestände sind Rückzugsorte essenziell. Es kommt aber darauf an, dass Schutzgebiete auf dem Meer wirkliche Rückzugsorte für die Natur sind und nicht de facto allen möglichen Nutzungen ausgesetzt sind. Deshalb werden wir Meeresschutzgebiete effektiv vor zerstörerischen Einflüssen schützen, damit Artenvielfalt und Lebensräume dauerhaft erhalten bleiben und Fischbestände sich erholen können.
Der Schutz des Ökosystems Ostsee darf sich aber nicht auf die Schutzgebiete beschränken. Er ist nur in der Fläche zu erreichen. Wir wollen die Wiederherstellung wertvoller Lebensräume wie z. B. Seegraswiesen und Stein-Riffe gezielt fördern. Diese Lebensräume verbessern die Wasserqualität, schützen Küsten vor Erosion und bieten wichtigen Lebensraum für zahlreiche Arten – darunter auch den Hering, dessen Bestände für die Ostseeökologie und die Küstenfischerei von zentraler Bedeutung sind. Den unbeabsichtigten Beifang von Schweinswalen wollen wir durch naturgerechte Fangmethoden verringern. Gas- und Ölbohrungen in der Ostsee und an Land erteilen wir eine klare Absage.
Meeresschutz gelingt nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Deshalb fördern wir regionale Netzwerke und naturverträgliche Nutzungskonzepte für Küsten und Meer. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Küstenfischerei, Naturschutzverbänden, Tourismus, Kommunen und regionalen Projekten wollen wir fördern, um praxistaugliche und naturverträgliche Lösungen für den umfassenden Schutz der Ostsee zu entwickeln und die Nährstoffeinträge und Verschmutzung durch Öl, Plastik und Mikroplastik deutlich zu verringern.
Schutzmaßnahmen gegen Ölunfälle, etwa durch die marode russische Schattenflotte, werden wir deutlich ausbauen. Schließlich schmieden wir eine breite Allianz zur Rettung des Schweinswals, in MV und im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz.
Persönliches Anliegen
10. Welches Naturschutzthema liegt Ihnen persönlich besonders am Herzen?
Antwort der SPD (Manuela Schwesig)
Mir liegt am Herzen, dass wir die einzigartige Natur unseres Landes für die nächsten Generationen erhalten. Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinen Wäldern, Seen, Mooren und der Ostsee eine
Naturausstattung, die bundesweit ihresgleichen sucht. Diesen Schatz wollen wir bewahren und dort, wo Arten und Lebensräume unter Druck geraten, gezielt gegensteuern. Ich wünsche mir,
dass auch unsere Kinder und Enkel einmal in einem Land mit intakter Natur aufwachsen können. Das ist für mich eine der wichtigsten Aufgaben, die ich gemeinsam mit den Menschen in
Mecklenburg-Vorpommern verwirklichen möchte.
Antwort der CDU
Wir werden uns insbesondere für die Regulierung des Wolfsbestandes und somit den Erhalt der Weidewirtschaft in unserem Land einsetzen.
Antwort von DIE LINKE (Jacqueline Bernhardt und Hennis Herbst)
Jacqueline Bernhardt / DIE LINKE (Listenplatz 3):
Besonders am Herzen liegen mir der Schutz unserer Moore, Gewässer und Küsten. Mecklenburg-Vorpommern trägt hier eine besondere Verantwortung. Unsere einzigartige Natur ist Lebensgrundlage, prägt unsere Heimat und ist zugleich ein wichtiger Standortfaktor für Tourismus, Landwirtschaft und viele regionale Betriebe.
Ich bin überzeugt: Natur- und Klimaschutz lassen sich nur erfolgreich gestalten, wenn sie mit sozialer Verantwortung verbunden werden. Deshalb setze ich mich für den Schutz und die Wiedervernässung unserer Moore sowie für einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft ein. Intakte Moore sind unverzichtbar für den Klimaschutz, sie speichern große Mengen Kohlenstoff, verbessern den Wasserhaushalt und bieten zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Dabei ist mir wichtig, die Interessen der Menschen vor Ort, der Landwirtschaft, der Flächeneigentümer und der Kommunen frühzeitig einzubeziehen. Dauerhaft tragfähige Lösungen entstehen nur im Dialog und nicht gegeneinander.
Ebenso wichtig ist mir der Schutz unserer Seen, Flüsse und der Ostseeküste. Saubere Gewässer, gesunde Küstenökosysteme und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sichern Lebensqualität, schaffen wirtschaftliche Perspektiven und erhalten die Attraktivität unseres Landes für kommende Generationen.
Aus meiner Sicht endet Verantwortung dort nicht, wo wirtschaftliche Interessen beginnen. Wo unsere natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft gefährdet werden, müssen ökologische Belange Vorrang haben. Deshalb habe ich mich innerhalb der Landesregierung dafür eingesetzt, dass Mecklenburg-Vorpommern sich im Bundesrat im Dezember 2025 bei der Abstimmung über neue Gasförderungen in der Nordsee enthält. Weitere fossile Projekte sind weder klimapolitisch noch ökologisch der richtige Weg.
Als Volljuristin weiß ich zudem, wie wichtig verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine konsequente Umsetzung bestehender Umweltvorschriften sind. Naturschutz braucht nicht nur gute Ziele, sondern auch einen handlungsfähigen Staat, der Recht durchsetzt, Planungssicherheit schafft und die Menschen auf diesem Weg mitnimmt.
Mir ist der regelmäßige Austausch mit Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Wissenschaft und den vielen Ehrenamtlichen wichtig, die sich täglich für den Schutz unserer Natur engagieren. Dieses Engagement unterstütze ich ausdrücklich. Denn nur wenn Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, können wir den Natur- und Klimaschutz erfolgreich mit sozialer Gerechtigkeit verbinden und Mecklenburg-Vorpommern als lebenswerte Heimat bewahren.
Hennis Herbst / DIE LINKE (Listenplatz 2):
Aus meiner Perspektive liegt mir besonders am Herzen, dass Naturschutz rechtlich verbindlich abgesichert und praktisch durchsetzbar ist. Das betrifft Moore, Gewässer, Küsten und Meeresschutzgebiete gleichermaßen. Ich setze mich dafür ein, dass Schutzstandards im Gesetz verankert, Kontrollrechte gestärkt und Umweltverbände beteiligt werden. Dabei ist mir wichtig, ökologische Verantwortung mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden – Naturschutz darf nicht ein Privileg weniger, sondern muss eine von allen getragene öffentliche Aufgabe sein.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen (Claudia Müller)
Ich träume von und kämpfe für eine Land- und Forstwirtschaft in MV, die mit der Natur wirtschaftet und nicht gegen sie.
Eine Agrarlandschaft mit Hecken, Agroforst und sauberen Söllen, in der Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Rotbauchunke und Millionen von Insekten Nahrung und Heimat finden.
Gesunde Laubwälder, die Schatten spenden und Grundwasser neu bilden.
Flüsse und Seen, in denen man überall baden kann.
Eine Ostsee ohne Plastikmüll und voller Leben – ganz ohne tote Zonen.
Ökologische Land- und Forstwirtschaft kommen dem schon sehr nahe, sollten aber auch noch enger mit dem Naturschutz zusammenarbeiten.
Das ist in der gesamten Fläche ein Langfristprojekt, aber ich glaube fest daran, dass ich das noch erlebe und meine Kinder in einem solchen Mecklenburg-Vorpommern leben werden.
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