Anpassung an Klimakrise durch naturbasierte Maßnahmen
NABU begrüßt Vorstoß für Klimaverträglichkeitsgesetz in MV und übergibt Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Trockenrisse in Maiascker - Foto: Helge May
10. September 2025 - „Für die Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft braucht es klare Rahmenbedingungen. Die Verantwortung liegt dabei nicht allein bei Einzelpersonen“, sagt NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Stattdessen müssen auch politische Maßnahmen die entsprechenden Bedingungen schaffen, um dies zu ermöglichen. Das geplante Gesetz zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist dafür ein wichtiger Schritt.“
Wir werden um eine Anpassung an die Klimakrise nicht umhinkommen, zumal schwerwiegende Auswirkungen sich kaum noch vermeiden lassen und teilweise bereits heute spürbar sind. Bereits 2021 hat der NABU einen umfassenden Standpunkt zur Anpassung an die Klimakrise veröffentlicht, der den Stand der Wissenschaft und die wesentlichen Herausforderungen im Detail skizziert. Den Kernpunkt bildet der naturverträgliche Klimaschutz, der die Klima- und Biodiversitätskrise als gleichrangig behandelt und bei dem Zielkonflikte zwischen Klima- und Naturschutz zum beiderseitigen Vorteil gelöst werden.
In seiner Stellungnahme zum nun vorliegenden Gesetzentwurf, die am 4. September 2025 an das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Schwerin übermittelt wurde, bewertet der NABU besonders die geplante vollständige Einstellung des Torfabbaus in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 sowie die Priorisierung des Moorschutzes als „überragend öffentliches Interesse“ als positiv.
„Dagegen vermissen wir eine weitere Schwerpunktsetzung auf den marinen Bereich“, so NABU-Referentin Leonie Nikrandt. „Hier sehen wir Mecklenburg-Vorpommern für die Ostsee in besonderer Verantwortung. Der Ausbau der Offshore-Windenergie bringt die Ostsee bereits heute an die Belastungsgrenze.“ Hochempfindliche Lebensräume geschützter Seevögel und Meeressäuger sollen bebaut werden. Konflikte mit EU-Naturschutzrecht drohen. „Insofern muss in diesem Bereich ein weiterer Schwerpunkt gesetzt werden. Der Ausbau der Offshore-Windenergie darf nur im Rahmen der ökologischen Belastungsgrenzen der Ostsee erfolgen.“
Konsum-Reduzierungen in allen Bereichen notwendig
Klimastreifen von Deutschland 1881-2021 (Quelle: Ed Hawkings, University of Berkeley, https://showyourstripes.info/s/globe)
Generell werden die Klimaziele ohne Konsum-Reduzierungen in den verschiedensten Bereichen nicht erreicht werden können. Jedoch dürfen gerade kleine Kommunen und Gemeinden dabei nicht überfordert werden. „Besonders dort, wo Gemeinden auf ein bürgerschaftliches Ehrenamt angewiesen sind, ist Unterstützung bei der Bewältigung der notwendigen Anpassungen wichtig“, sagt Stefan Schwill. „Den Gemeinden müssen ausreichende Instrumente und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, die sie zur Bewältigung der Klimaherausforderungen befähigen.“ So sollte nochmals abgewogen werden, ob statt ganzen Klimaschutzkonzepten nicht auch einzelne Beiträge regelmäßig für Gemeinden relevant sein können, etwa die Etablierung eines klimaverträglichen öffentlichen Nahverkehrs, unterstützender Eingriff bei Trockenstress von Straßenbäumen oder die Beschattung von Spielplätzen zur Bewältigung von Hitzesommern. Für den NABU spielen hier insbesondere naturbasierte Maßnahmen eine entscheidende Rolle und bieten anders als technische Anpassungsmaßnahmen weitere Vorteile für die Biodiversität, den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und Lebensqualität.
Im Bereich der Landwirtschaft sieht der NABU die Fokussierung auf regionale Wertschöpfungsketten als besonders positiv an. „Wir begrüßen die explizite Aufnahme dieses wichtigen Punktes“, so Schwill und verweist auf das NABU-Grundsatzprogramm Klima, in dem als Leitbild eine gesunde und vielfältige Ernährung von saisonal und regional verfügbaren Kulturpflanzen und in Maßen von hochwertigen Wild- und Weidetierprodukten verankert ist.
Nachdem die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes von 2024 einige erhebliche Mängel aufweist, zeigt Mecklenburg-Vorpommern nun mit dem Entwurf für ein eigenes Klimaverträglichkeitsgesetz und individuellen Schwerpunktsetzungen, z. B. auf Moorschutz, dass dem Land an einer passgenauen Umsetzung gelegen ist. „Zukünftig wird jedoch auch eine hohe Verantwortung bei den anstehenden Kontrollmechanismen liegen, die personell und finanziell entsprechend so ausgestattet werden müssen, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen können.“ Ein Plan mit konkreten Maßnahmen steht noch aus.
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