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  • Die EU-Wiederherstellungsverordnung - Chancen für MV
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Die EU-Wiederherstellungsverordnung - Chancen für MV

Ein EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa in die größte Renaturierungsoffensive seiner Geschichte. Auch Mecklenburg-Vorpommern steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und wirksamen Klimaschutz.

Anklamer Stadtbruch - Foto: Manuela Heberer

Anklamer Stadtbruch - Foto: Manuela Heberer

Im Juni 2024 wurde auf europäischer Ebene ein Meilenstein beschlossen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) – im Englischen Nature Restoration Law (NRL).

Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Damit ergänzt die W-VO bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie und verleiht deren Umsetzung mit konkreten und schrittweisen und Zielen sowie wissenschaftsbasierten, messbaren Indikatoren neuen Schub. Die Ziele der W-VO decken sämtliche Ökosysteme an Land und zu Wasser ab und umfassen sowohl gezielte Maßnahmen für europarechtlich geschützte Lebensräume (FFH-Gebiete) als auch Maßnahmen für Ökosysteme außerhalb von Schutzkategorien.


Warum die Wiederherstellungsverordnung notwendig ist

Intakte Ökosysteme sind die Grundlage für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Ernährungssicherheit, menschliche Gesundheit, attraktive Lebens- und Erholungsräume sowie für die Resilienz unserer Regionen, Städte und Gemeinden gegenüber Extremwetterereignissen.

Der fortschreitende Verlust an Biodiversität, die Übernutzung von Böden, Gewässern und Küstengewässern, die Fragmentierung von Lebensräumen, der große Flächenverbrauch, der hohe Einträge von Nährstoffen und die Folgen der Klimakrise stellen auch Mecklenburg-Vorpommern vor erhebliche ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen. Derzeit befinden sich rund 80 Prozent der geschützten Ökosysteme in Europa in keinem guten Zustand. Betroffen sind in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Feuchtgebiete, Moore, Fließgewässer und Seen, artenreiches Grünland sowie Küstenlebensräume. Dieses Bild spiegelt sich auch außerhalb von Schutzgebieten wider: In allen Lebensräumen – Agrarlandschaft, Wald, Gewässer, Küsten und Meere – nahm die Lebensraumqualität in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 20 Jahren ab.

Vor diesem Hintergrund ist die im August 2024 in Kraft getretene EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) eine Chance, endlich eine Trendwende einzuleiten und so der Klimakrise sowie dem zunehmenden Biodiversitäts- und Funktionsverlust in der Natur entgegenzuwirken. Sie ist das Ergebnis eines jahrelangen intensiven Verhandlungs- und Beteiligungsprozesses und wurde auch mit dem Votum Deutschlands im Europäischen Rat verabschiedet. Mit der WVO haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zeitgebundene und messbare Ziele für einen besseren Zustand der Natur gesetzt.
Die Verordnung definiert konkrete Wiederherstellungsziele – für geschützte Biotope und auch für alle Hauptlebensräume außerhalb von Schutzgebieten – und setzt außerdem konkrete Zielmarken für die Stärkung von Bestäuberpopulationen, sowie unionsweite Ziele für frei fließende Gewässer und Meere. Viele Zielvorgaben und Indikatoren sind nicht neu und auch die notwendigen Datenerhebungen finden größtenteils bereits statt.
Sowohl Bund als auch Länder setzen sich seit langem ambitionierte Ziele, ohne diese zu erreichen. Die WVO baut auf bestehenden EU-Richtlinien auf, und verleiht deren Umsetzung mit klaren Zeit- und Flächenvorgaben neuen Schub. Wie die Ziele erreicht werden, entscheiden die Mitgliedsstaaten in ihrer Maßnahmenplanung – dem nationalen Wiederherstellungsplan. Dessen Entwurf geht im September 2026 an die EU-Kommission. Ein Jahr später soll der Plan in die Umsetzung gehen.

Die Umsetzung wird im Wesentlichen auf Landes-, Regions- und Kommunalebene vollzogen werden, denn Naturschutz ist in weiten Teilen Ländersache. In den kommenden Jahren wird die WVO in Mecklenburg-Vorpommern daher ein zentraler Anker für eine Trendwende im Biodiversitätsschutz sein.
Die zügige Umsetzung der WVO bietet die große Chance, erhebliche gesellschaftliche Kosten einzusparen, die Natur und uns als Gesellschaft resilienter zu machen und zukünftige Naturkatastrophen abzumildern. Nach Schätzungen der EU-Kommission würde die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme in der EU bis 2050 einen ökonomischen Mehrwert von 1,8 Billionen Euro generieren – ein Vielfaches der Kosten. Nur durch konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit kann eine ambitionierte Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern gelingen und diese Chance genutzt werden, Klima und Naturkrise gemeinsam anzugehen.


Die Umsetzung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans zuständig.

Die Bundesländer – also auch Mecklenburg-Vorpommern – liefern dafür die fachlichen Grundlagen.

- Bis zum 22. Oktober 2025 mussten sie geeignete Flächen und Ökosysteme benennen, mögliche Maßnahmen vorschlagen, Kosten, Zuständigkeiten und Zeitrahmen konkretisieren.

- Bis März 2026: Der erste Rohentwurf geht an die Bundesländer​

- Frühjahr 2026: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bundesebene

- September: 2026: Übermittlung des Entwurfs an die EU-Kommission

- Binnen 6 Monate: Bewertung des Entwurfs durch die EU-Kommission

- Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten

- Nach September 2027 folgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer

- In 2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert


NABU-Forderungen an die Landesregierung MV


1. Ein klares Bekenntnis zur Wiederherstellungsverordnung und Gesamtverantwortung aller Ressorts

Die Landesregierung muss die Umsetzung der WVO als zentrale Zukunftsaufgabe anerkennen und die entsprechenden Abteilungen personell ausstatten.

2. Eine ambitionierte und kooperative Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern

Ziele und Maßnahmen sollen transparent, wissenschaftlich fundiert und unter Einbindung aller relevanten Akteure geplant und umgesetzt werden. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landnutzung sollten kooperative Ansätze und naturverträgliche Bewirtschaftungssysteme, welche messbare Leistungen im Sinne der WVO Zielerfüllung erbringen, identifiziert, weiterentwickelt und zentral gefördert werden. Zudem sollten die Potenziale der zum Teil großräumig vorhandenen nutzungsfreien Flächen – etwa in den Flusstalmooren – genutzt werden.

3. Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen und Flächensparsamkeit in die Landesplanung integrieren

Ziele und Maßnahmen sollen transparent, wissenschaftlich fundiert und unter Einbindung aller relevanten Akteure geplant und umgesetzt werden. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landnutzung sollten kooperative Ansätze und naturverträgliche Bewirtschaftungssysteme, welche messbare Leistungen im Sinne der WVO Zielerfüllung erbringen, identifiziert, weiterentwickelt und zentral gefördert werden. Zudem sollten die Potenziale der zum Teil großräumig vorhandenen nutzungsfreien Flächen – etwa in den Flusstalmooren – genutzt werden. 

4. Den Einsatz für eine stringente und zielgerichtete Finanzierung

Die Förderprogramme auf Landesebene müssen so gestärkt und ausgeweitet werden, dass sie den Zielen der WVO dienen und ihre Umsetzung unterstützen. Finanzierungslücken müssen geschlossen werden. Alle Förderprogramme müssen auf Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, umweltschädliche Subventionen und Fehlanreize überprüft sowie gegebenenfalls schrittweise und sozialverträglich umgewidmet werden. So muss zum Beispiel die landwirtschaftliche Förderung der Nutzung auf entwässerten Mooren schrittweise beendet werden und mit diesem Ausstieg jetzt begonnen werden.

5. Von erfolgreichen Praxisbeispielen lernen und jetzt ins Handeln kommen

Die Förderprogramme auf Landesebene müssen so gestärkt und ausgeweitet werden, dass sie den Zielen der WVO dienen und ihre Umsetzung unterstützen. Finanzierungslücken müssen geschlossen werden. Alle Förderprogramme müssen auf Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, umweltschädliche Subventionen und Fehlanreize überprüft sowie gegebenenfalls schrittweise und sozialverträglich umgewidmet werden. So muss zum Beispiel die landwirtschaftliche Förderung der Nutzung auf entwässerten Mooren schrittweise beendet werden und mit diesem Ausstieg jetzt begonnen werden.

Infoblatt zum Download

3.2 MB - Kurzinfo zur EU-Wiederherstellungsverordnung in MV

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