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Bestandsregulierung statt Trophäenjagd

NABU verteidigt Praxis der Jagdausübung in den Nationalparks

Die Naturschutzverbände des Landes fordern den zuständigen Minister Backhaus auf, die zuständigen Mitarbeiter in den Nationalparkämtern bei der erfolgreichen Umsetzung des Wildtiermanagements gemäß der geltenden Nationalpark-Jagdverordnung zu unterstützen.

Damhirsche

Reh im Winter - Foto: Frank Derer

15. Oktober 2014 - NABU Mecklenburg-Vorpommern, BUND, Ökologischer Jagdverband sowie die Fördervereine der Nationalparks Müritz und Boddenlandschaft verteidigen die gängige Praxis der Jagdausübung in den Nationalparks des Landes. Dies haben die Naturschutzverbände am 7. Februar 2013 in einem gemeinsamen Brief an Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus bekräftigt. Gleichzeitig baten Sie den Minister, die zuständigen Mitarbeiter in den Nationalparkämtern bei der erfolgreichen Umsetzung des Wildtiermanagements gemäß der geltenden Nationalpark-Jagdverordnung zu unterstützen.

„Von Seiten des Kreisjagdverbandes Müritz gab es in den letzten Wochen scharfe Kritik an einzelnen Nationalparkmitarbeitern, die mittlerweile in einer niederträchtigen Hetzkampagne ausufert“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill den Hintergrund des Schreibens. So wurde Kritik an der Ausrichtung großer Drückjagden geäußert, von denen im vergangenen November drei mit jeweils bis zu 160 Schützen durchgeführt wurden, währenddessen die Einzeljagd in den Nationalparks eingeschränkt wurde.


Störungsarme Jagdmethoden sind vorzuziehen

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Reh - Foto: Frank Derer

Hocheffektive Großjagden, mit denen für die erforderliche Wildbestandsregulierung nur wenige Tage im Jahr benötigt werden, sind die einzige Möglichkeit zur Umsetzung der geltenden Verordnung, wonach die Jagd in den Nationalparks so effektiv und störungsarm wie möglich durchzuführen ist und der Gesellschaftsjagd zur Minderung jagdlicher Störungen Vorrang vor der Einzeljagd einzuräumen ist. „Die hohe Anzahl des erlegten Wildes zeigt, dass in Teilen des Müritz-Nationalparks, in denen bisher ausschließliche Einzeljagd betrieben wurde, noch immer ein sehr hoher Wildbestand existiert“, so Schwill. Dieser jedoch gefährdet die natürliche Waldentwicklung, da z.B. junge Eichen und Ebereschen so stark vom Schalenwild verbissen werden, dass diese Baumarten nahezu vollständig am Aufwuchs gehindert werden.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Naturschutzverbände gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium und dem Landesjagdverband in der Arbeitsgruppe Wildtiermanagement einvernehmlich ein Ergebnispapier erarbeitet, auf dessen Grundlage die geltende Verordnung für die Jagdausübung in den Nationalparks erlassen wurde. „Damit steht Mecklenburg-Vorpommern heute deutschlandweit an der Spitze eines nationalparkgerechten Wildtiermanagements, das sich mittlerweile in allen Nationalparks des Landes bewährt hat und auch in anderen Bundesländern Beachtung findet“, so NABU-Vorsitzender Schwill. „Sich jetzt von Jagdverbandsseite gegen die Inhalte dieser Verordnung zu stemmen, ist paradox. Fakt ist, die Jagd in den Nationalparks dient ausschließlich der Wildbestandsregulierung, nicht der Trophäenjagd einzelner Jagdleute.“


80 KB - Nationalpark-Jagdverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Dezember 2010

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