LNG vor Rügen: Niederlage vor Gericht
Die Natur ist Verlierer - Klageverfahren endgültig gescheitert
UPDATE vom 25. April 2024 – Die NABU-Klage gegen die LNG-Pipeline vor Rügen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation des NABU, und auch der Deutschen Umwelthilfe, die ebenfalls geklagt hatte, nicht. Die Umweltverbände hatten unter anderem kritisiert, dass für das Bauvorhaben auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde.
Aus Sicht des Gerichts war das Vorgehen der Genehmigungsbehörde dennoch rechtens. Denn Grundlage für den eingeschränkten Umwelt- und Naturschutz ist das LNG-Beschleunigungsgesetz. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Politik, dass Projekte wie das Flüssiggas-Terminal vor Rügen der Beseitigung einer Gasversorgungskrise dienen. Obwohl durch die Arbeiten unter anderem im Greifswalder Bodden wertvolle Riffe unwiederbringlich zerstört, Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört wurden.
„Weiterer Sargnagel“ für den Schutz der Ostsee
Die Zerstörung der Riffe bezeichnete NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller als „weiteren Sargnagel“ für die heute schon schwer geschädigte Ostsee: „Wie kann es sein, dass 112.000 Quadratmeter zerstörte Riffe im Schutzgebiet nicht ausreichen, um ein solches Projekt zu stoppen?“ Darüber hinaus steht das Projekt aus Sicht des NABU stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben, bei denen Auswirkungen kleingerechnet werden. „In diesem Fall führt das Deutschlandtempo dazu, die fossile Energiepolitik fortzusetzen und dadurch unsere Lebensgrundlagen zu zerstören“, so Miller nach dem Gerichtsurteil.
Stellungnahme beim Bergamt Stralsund eingereicht
Salamitaktik bei Bauarbeiten sabotiert Meeresnaturschutz
UPDATE vom 16. Februar 2024 - In der Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Planänderungsbeschlusses zur LNG-Infrastruktur im Greifswalder Bodden kritisiert der NABU die immer länger dauernden Bauarbeiten in dem sensiblen Ökosystem.
„Das Projekt zeigt, welche unausgegorenen Projekte unter der Flagge des neuen Deutschlandtempos segeln“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Beteiligungsrechte und Umweltstandards werden extrem verstümmelt und derart verkürzte Fristen gesetzt, dass Behörden kaum noch prüfen können. Das zuständige Bergamt in Stralsund sabotiert durch die Bewilligung vielfacher Planänderungen jegliche Möglichkeit einer seriösen Verfahrensprüfung und Folgenabschätzung.“
Der NABU hatte früh den Zeitplan für die Bauarbeiten in Frage gestellt und gefordert, dass realistischere Bauzeiten Eingang in die Umweltprüfungen finden. Nachdem bereits im Ursprungsantrag die Zerstörung seltener Mergelriffe bagatellisiert und Anfang Januar der Schutz des Herings abgeschwächt worden ist, räumt Gascade nunmehr ein, dass die Verfüllungsarbeiten und die nötige Wiederherstellung geschützter Riffe entgegen allen bisherigen Behauptungen doch erst bis zur Jahresmitte abgeschlossen werden sollen. Damit fällt die bisherige Eingriffsbewertung und -kompensation wie ein Kartenhaus zusammen.
„Da sich der ursprüngliche Zeitplan als völlig verfehlt darstellt und sich die angebliche Gasmangellage als falsch dargestellt hat müssen die Umweltauswirkungen des Gesamtprojekts grundsätzlich neu bewertet werden“, fordert Münchberger weiter. „Ein weiteres Durchwinken des Projekts ohne Rücksicht auf Verluste darf es nicht geben. Das Bergamt Stralsund muss eine überfällige Neubewertung vornehmen. Das erwarten wir jetzt von verantwortungsvoller Bundes- und Landespolitik.“
Klima- und Naturschutz verlieren ein weiteres Mal
Stark bedrohter Hering und die Rastvögel werden geopfert
UPDATE vom 26. Januar 2024 - Enttäuscht hat der NABU die ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig über das angestrengte Eilverfahren zum Aussetzen der Bauarbeiten im Greifswalder Bodden zur Kenntnis genommen. Diese ist soeben zugestellt worden. „Ein weiteres trauriges Kapitel im Streit um das LNG-Terminal auf Rügen,“ so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Nach den Riffen im geschützten Greifswalder Bodden werden nun der stark bedrohte Hering und die Rastvögel geopfert. Für ein Projekt, das es nicht braucht, für eine weitere jahrzehntelange Abhängigkeit von fossilen Energien“.
Der NABU hatte am 11. Januar einen Eilantrag auf Baustopp gegen den Planänderungsbeschluss des Bergamtes Stralsund beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Danach dürfen die Bauarbeiten anders als in der Ursprungsgenehmigung auch in den ökologisch sensiblen Wintermonaten Januar und Februar fortgeführt werden. In dieser Zeit aber rasten dort tausende See- und Zugvögel und beginnt das Laichgeschehen der stark bedrohten westlichen Population des Ostseeherings.
Nachdem der NABU unter dem hohen zeitlichen Druck des Eilverfahrens mehrere Schriftsätze eingereicht hatte, hat das Gericht nun erst am heutigen Freitag den Antrag abgelehnt – bisher allerdings ohne den Beschluss zu begründen. Erst wenn die Begründung bekannt ist, kann ausgewertet werden, warum der Fertigstellung des LNG-Vorhabens Vorrang vor dem Schutz des Herings und den Rastvögeln eingeräumt wird.
Neben dem Eilantrag auf Baustopp hat der NABU auch seine Klage gegen den Bauabschnitt OAL 1 ergänzt und ist dabei auf die neue Bewertung der Versorgungslage eingegangen. „Während die Bundesnetzagentur Entwarnung gibt und die Gasspeicher gut gefüllt sind, halten Gascade und Bergamt am Mythos einer Gasmangellage und kalten Wohnzimmern fest. Ein Spiel mit gezinkten Karten auf Kosten von Natur und Klima“, ergänzt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden fordert der NABU die Bundesregierung auf, das LNG-Projekt auf Rügen endgültig zu stoppen.
Erneuter Eilantrag gegen LNG-Vorhaben vor Rügen
Bauarbeiten bedrohen Heringspopulation
UPDATE vom 11. Januar 2024 - Der NABU stellt erneut einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen Bauarbeiten im Rahmen des LNG-Vorhabens im Greifswalder Bodden. Grund ist eine durch das Bergamt Stralsund genehmigte Planänderung, die das Unternehmen GASCADE beantragt hatte, um auch im Januar und Februar noch Auffüllarbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen an den Leitungsgräben im Greifswalder Bodden vorzunehmen und die verlegte Leitung mit Oberboden und Steinen abzudecken. Ursprünglich waren diese Maßnahmen zum Schutz des laichenden Herings nur bis Ende Dezember 2023 zugelassen.
„Neben den ohnehin durch die bisherigen Bauarbeiten bereits nachhaltig zerstörten Riffen geht es nun auch dem Ostsee-Hering an den Kragen“, so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. Dieser wandert um diese Zeit alljährlich in seine Laichgebiete. „Das Fortpflanzungsgeschehen der Tiere ist kompliziert und beginnt jetzt, nicht wenn die Bauarbeiten irgendwann abgeschlossen sind. Im schlimmsten Fall verlieren wir einen Großteil der diesjährigen Generation des Ostsee-Herings, dessen westliche Population ohnehin bereits zusammengebrochen ist. Fatal für das Ökosystem, fatal für die Fischerinnen und Fischer.“
Auch das Thünen-Institut für Ostseefischerei hatte in seiner fachlichen Stellungnahme zur beantragten Erweiterung des Bauzeitfensters um Januar und Februar 2024, die das Bergamt Stralsund hinsichtlich der Auswirkungen auf den Hering der westlichen Ostsee angefordert hat, dringend empfohlen, die Arbeiten Anfang Januar einzustellen und erst nach Ende des Laichgeschäftes frühestens Ende Mai wieder aufzunehmen, also das Bauzeitfenster nicht in den Januar und Februar 2024 auszudehnen.
„Warum das Bergamt dieser Einschätzung eines Fachinstituts nicht folgt, ist vollkommen unverständlich“, so Münchberger. „Es macht den Eindruck, als würden Stellungnahmen nur noch pro forma angefordert, die inhaltlichen Empfehlungen jedoch ignoriert, sofern sie nicht ins Bild oder in vorgefertigte Entscheidungsmuster passen.“
Der NABU begrüßt daher ausdrücklich, dass die beklagte Behörde und Gascade sicherstellen sollen, dass vorerst keine weiteren Maßnahmen an der Gaspipeline stattfinden. „Diese Entscheidung lässt hoffen, dass weitere tiefgreifende Schäden für die Natur doch noch verhindert werden können“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
„Während die Wiederherstellungsmaßnahmen der ohnehin zerstörten Riffe durchaus ein paar Monate Verzug verkraften, ist der Schaden für den Hering nicht absehbar und damit für uns auch nicht hinnehmbar“, so Münchberger weiter. „Noch dazu, dass der Winter fast vorbei und die Gasspeicher zu 90 Prozent gefüllt sind. Von einer Gasmangellage und Eilbedürftigkeit, die immer wieder als Argument für den Bau der LNG-Anlage genannt wird, kann also keine Rede sein. Hier wird Natur ohne Not unwiederbringlich zerstört. Es geht der Firma Gascade allein darum, Geld zu sparen.“
Ausführliche Begründung für Klage gegen LNG-Vorhaben beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht
UPDATE vom 10. November 2023 - In einem umfangreichen Schriftsatz hat der NABU seine Klage gegen das LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden vor Rügen ausführlich begründet und am Nachmittag des 9. November 2023 fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. „Wir halten weiter an den bereits vorgetragenen Argumenten fest, dass die mit dem Bau der Anlage verbundenen Umweltzerstörungen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit stehen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Gasmangellage besteht und die Gasspeicher gefüllt sind, sehen wir das gesamte LNG-Vorhaben nach wie vor als unnötige naturzerstörende Maßnahme an.“
Bereits durch die Ablehnung des Eilantrags zum sofortigen Baustopp des Bundesverwaltungsgerichts noch vor Ablauf der Antragsbegründungsfrist des NABU hat die Natur eine herbe Niederlage erleiden müssen. „Wertvolle Natur ist in dem ohnehin schon stark geschwächten Ökosystem der Ostsee durch die Bauarbeiten mittlerweile bereits zerstört worden“, sagt Dr. Rica Münchberger. „Und dies unwiederbringlich, denn die hochkomplexen Lebensräume zerstörter Riffe werden sich nicht wieder so regenerieren können, wie der Vorhabenträger meint. „So funktioniert Ökologie nicht. Die Belastungen der Ostsee sind jetzt schon viel zu hoch.“
Der Fakt, dass es sich beim Baugrund um gesetzlich geschützte Natura-2000-Gebiete und Biotope handelt, für die ein Verschlechterungsverbot gilt, wurde wissentlich missachtet. Zudem wurde die naheliegende Alternative, eine der ungenutzten Nord Stream 2-Leitungen für das neue Vorhaben zu nutzen und dadurch den Eingriff in die Natur erheblich zu reduzieren, nicht ernsthaft geprüft. Durch den voreiligen Bau wurden stattdessen Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. „Dieses Vorgehen konterkariert nicht nur die geltende Naturschutzgesetzgebung, sondern auch die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaziele“, so Münchberger weiter. „Statt eine Abkehr von fossilen Energieträgern zu fördern und voranzutreiben, wird mit der Schaffung der LNG-Infrastruktur genau das Gegenteil bewirkt.“
Der Fall Mukran zeige außerdem die zahlreichen Stolperstellen beschleunigter Planungsverfahren wie der Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen. Viele Fehler der Genehmigung wären bei sorgfältiger Prüfung vermeidbar gewesen. Denn dann wäre wohl aufgefallen, dass die Riffzerstörung tatsächlich viel großräumiger ist und dass beim Baggern aufgewirbelte Sedimente ein Problem für das Leben am Meeresboden unserer Schutzgebiete sind. Die neue Beschleunigung verhindert außerdem einen wirksamen Rechtsschutz durch anerkannte Umweltverbände. So erfolgte die Ablehnung des Eilantrags schon bevor verfahrensrelevante Unterlagen für den NABU zugänglich gemacht wurden.
Rechtsstreit um LNG-Vorhaben vor Rügen: Natur steht als Verlierer da
Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab / Beschleunigungsgesetzgebung führt zu bitterer Entscheidung für Greifswalder Bodden
UPDATE vom 19. September 2023 - Enttäuscht hat der NABU die ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig im Eilverfahren zur LNG-Pipeline vor Lubmin im Greifswalder Bodden zur Kenntnis genommen. Diese ist am gestrigen Abend zugestellt worden. Der NABU-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hatte unter anderem einen Baustopp beantragt, um insbesondere Baggerarbeiten an gesetzlich geschützten Riffen zu verhindern. „Die Argumentation des Gerichts ist für uns an vielen Stellen nicht nachvollziehbar“, so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Zumal die Entscheidung bereits vor Ablauf unserer Begründungsfrist ergangen ist und wir bislang keine Einsicht in verfahrensrelevante Akten nehmen konnten. Unter diesen Bedingungen und mit den sehr kurzen Fristen wird es für Umweltverbände nahezu unmöglich erfolgreiche Entscheidungen im Eilverfahren zu erstreiten.”
Es werde der gesetzliche Biotopschutz vom Tisch gewischt und der Habitatschutz vernachlässigt. „Das Gericht argumentiert, wir hätten eine erhebliche Beeinträchtigung der Riffe nicht substantiiert dargelegt“, so Dr. Rica Münchberger. „Die Leipziger Richter*innen ignorieren dabei die fehlende Akteneinsicht und stellen die Beweisführungspflicht auf den Kopf: Eigentlich darf eine Behörde ein Vorhaben nämlich nur dann zulassen, wenn sie zuvor Gewissheit darüber erlangt hat, dass dieses sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt.”
Diese erforderliche Gewissheit liegt nach der Rechtsprechung aber nur dann vor, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel an der Annahme besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden. Nach Überzeugung des NABU sind diese Zweifel aber vorhanden, weil wertvolle Riffe dauerhaft zerstört werden und beispielsweise Laichhabitate und Rückzugsräume inmitten eines Meeresschutzgebietes verloren gehen.
Auch die ausführlichen Kapazitätsberechnungen zur Versorgungslage werden in der Entscheidung vollständig ausgeblendet. Die alternative Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Nord-Stream-2-Rohre ebenso.
„Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur. Der Beschleunigungsrausch der Bundesregierung wirkt sich in Verfahren wie dem vorliegenden in gravierender Weise auf den Rechtsschutz aus”, stellt Dr. Rica Münchberger fest. Der NABU als größter deutscher Umweltverband sieht sich in der Verantwortung, das Verfahren als Anlass zu nehmen, um sich weiterhin vertieft mit den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung zu befassen und auf daraus resultierende Missstände aufmerksam zu machen.
Rechtliche Schritte gegen LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden
Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht gestellt / „Vorzeitig begonnene Bauarbeiten müssen gestoppt werden“
UPDATE vom 06. September 2023 - Nachdem das Bergamt Stralsund ein Ersuchen des NABU abgelehnt hat, die vorzeitig begonnenen Bauarbeiten für die LNG-Pipeline im Greifswalder Bodden zu stoppen, hat dieser am 1. September einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestellt. Vordergründig geht es darin um den sofortigen Stopp der Baggerarbeiten und Materialablagerungen unmittelbar in gesetzlich geschützten Riffen und Sandbänken. „Die geplanten Leitungen verlaufen durchgehend durch Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope, welche durch den Bau zerstört bzw. beschädigt werden. Diese Umweltzerstörungen hat das Bergamt im Genehmigungsverfahren völlig unzureichend und auch fehlerhaft bewertet“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Mit dem sofortigen Baubeginn werden nun Tatsachen geschaffen und Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört, ohne die laufenden Eilverfahren abzuwarten, geschweige denn die vorgetragenen Argumente zu berücksichtigen.“
Besonders kritisiert der NABU, dass keine naheliegenden Alternativen für den Leitungsbau in Betracht gezogen wurden. So wäre die Nutzung der bereits im Bereich liegenden, durch ein Attentat in dänischen Gewässern beschädigte Röhre der Leitung Nord-Stream 2, die aus identischen Rohren wie die nun zu verlegenden besteht, technisch möglich. Dies könnte sowohl die Kosten, die Umweltauswirkungen als auch den Zeitaufwand des Neubaus einer Leitung im Greifswalder Bodden nahezu vollständig ersparen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum es mit der inzwischen in Auflösung befindlichen Betreiberfirma Nord Stream 2-AG offenbar keinerlei Verhandlungen oder Gespräche hinsichtlich eines Erwerbs der bereits vorhandenen Rohrleitungen gegeben hat“, so Münchberger. „Dies wäre durchaus möglich gewesen. Stattdessen werden nun irreversible Schäden und damit Fakten geschaffen, die bei einer anderslautenden Entscheidung der Gerichte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Angesichts der weitreichenden gesellschaftlichen Verantwortung der Bundes- wie auch der Landesregierung im Bereich Klima- und Biodiversitätsschutz ist dies ein skandalöses Vorgehen“, so Dr. Rica Münchberger.
NABU-Stellungnahme zum 2. Seeabschnitt der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Lubmin-Mukran
Update vom 14. August 2023 - In seiner Stellungnahme rügt der NABU, dass die Antragstellung und Genehmigung der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) im marinen Bereich über zwei Teile erfolgt. Innerhalb des Küstenmeers ist diese Abschnittsbildung keineswegs üblich und führt mit unterschiedlichen Genehmigungszeitpunkten und unterschiedlichen Baubeginnen zu einer Tatsachenschaffung, vor allem im naturschutzfachlichen Bereich. So wurde u.a. der Landabschnitt in Lubmin schon realisiert und für die OAL 1 ein vorzeitiger Baubeginn (Bergung der Tunnelbohrmaschine in Lubmin) genehmigt.
Durch die Abschnittsbildung wird auch kein umfassender Blick auf u.a. die Art Hering möglich. Im OAL 1 wird vor allem die Störung der Rekrutierung und des Laichraums relevant sein, im Abschnitt OAL 2 die Betroffenheit des Laichweges (u.a. Sassnitzrinne). Zusammenfassend ist auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Bauzeitenfensters vom 1. Mai bis 31. Dezember das Vorhaben nicht tragbar.
Deutschland begibt sich zudem in Widerspruch zum Völkerrecht, da das Vorhaben sich auch auf Gewässer der Nachbarstaaten, vor allem Polen und Dänemark auswirken kann. So bspw. durch die Scheuchwirkungen von Seevögeln und daraus resultierende Populationsverschiebungen in andere (Schutz-)gebiete. Daher wären die Auswirkungen im Sinne der Aarhus-Konvention und der ESPOO-Konvention ausführlich zu prüfen.
NABU-Stellungnahme zum 1. Seeabschnitt der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL1)
Update vom 30. Juni 2023 - Im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme zum ersten Seeabschnitt der Erdgaspipeline zwischen Lubmin und Mukran fordert der NABU erneut die Abschaffung des LNGG und eine Neubewertung der Gasversorgungslage.
Das Eingraben auf der gesamten Strecke der OAL 1 (KP 0-26) bzw. wahrscheinlich anteilig im zweiten Abschnitt von KP 16 bis Mukran, führt zu einem massiven Eingriff in die bestehende Schutzgebietskulisse, die mit ihren gelisteten Arten und Lebensräume höchste Priorität hat.
Auch die weiter geplante direkte Querung und damit Zerstörung von FFH-Lebensraumtypen ist vollständig inakzeptabel. Das Vorhaben befindet sich durchgehend in einer Natura 2000-Gebietskulisse, in der geschützte Lebensraumtypen (LRT) vorkommen, welche auch gesetzlich geschützte Biotope sind und dennoch mehrfach gequert werden sollen, so u.a. der LRT 1110 Sandbank, der LRT 1160 Flache Meeresbuchten und der LRT 1170 Riffe bzw. die nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope „Boddengewässer mit Verlandungsbereichen“, „Riffe“ und „Sublitorale Sandbänke“ mit einer direkten Betroffenheit durch den Grabenbau von 208.577 m², 102.489 m² und 27.681 m².
Durch diese LRT/Biotope bzw. das zusammenhängende Biotopnetz in den Schutzgebieten wurden in der Vergangenheit schon mehrfach lineare Eingriffe NSP, NSP2 und diverser Kabelvorhaben geführt. Eine weitere (vor allem unbegründete) Querung, wie hier geplant durch die OAL 1, ist aus Sicht des NABU M-V nicht tragbar und ist verantwortungslos. Der europarechtliche Verpflichtung zum Erhalt und Verbesserung der LRT wird damit weiter bewußt entgegen gearbeitet.
NABU-Stellungnahme zu LNG-Seetrasse zwischen Rügen und Lubmin
Update vom 17. März 2023 - Der NABU hat in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer LNG-Anbindungs-Leitung zwischen Lubmin und Rügen das Vorhaben deutlich abgelehnt. Durch die geplante Trasse und den Tower würden gleich mehrere Schutzgebiete bebaut, namentlich
- das Landschaftsschutzgebiet „Greifswalder Bodden“
- das internationale Vogelschutzgebiet im Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 „Westliche Pommersche Bucht“ DE 1649-
401
- das internationale Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ DE 1747-402
- das FFH-Gebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht" DE 1749-302
- das FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom" DE 1747-301)
Das geplante Vorhaben Ostsee-LNG potenziert die Umweltverschlechterung der Ostsee und lässt befürchten, dass das Ziel eines guten Zustands der Meeresumwelt u.a. nach Vorgaben der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weiter verzögert bzw. langfristig in Frage gestellt wird.
Umweltverbände unterstützen Widerspruch der DUH und fordern Absage der Projekte
Update vom 28. Februar 2023 - Das Bündnis fordert insbesondere den Stopp aller Planungen für ein neues Mega-Terminal wenige Kilometer vor der Küste Rügens sowie für den Bau einer neuen Offshore-Pipeline durch den ökologisch hochsensiblen Greifswalder Bodden. Außerdem stehen die Umweltverbände geschlossen gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs im Hafen von Lubmin. Hiergegen hat die DUH heute Widerspruch beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingereicht, der von BUND, NABU und WWF in Mecklenburg-Vorpommern fachlich unterstützt wird.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Bei den LNG-Projekten in Lubmin und vor Rügen muss die Notbremse gezogen werden. Unser Bündnis sendet ein starkes Signal an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: Die Ostsee darf nicht für eine unnötige, fossile Energieindustrie geopfert werden. Wir werden die Industrialisierung der Ostsee vor Rügen verhindern. Gestoppt werden muss auch der Betrieb des LNG-Terminalschiffs in Lubmin. Die Genehmigung ist rechtswidrig erteilt worden, wesentliche Projektbestandteile wie der Shuttle-Verkehr wurden nicht auf ihre Umweltfolgen geprüft. Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um die Ostsee zu schützen und die Terminals in Lubmin und vor Rügen zu stoppen.“
Corinna Cwielag, Geschäftsführerin des BUND Mecklenburg-Vorpommern: „Die Blitzgenehmigung für das schwimmende LNG-Terminal im Lubminer Hafen nach dem LNG -Beschleunigungsgesetz gefährdet Natur und Umwelt. Die Auflagen der Genehmigung sind völlig unzureichend, um Schäden für den empfindlichen Greifswalder Bodden zu vermeiden. Die Kühlwassereinleitung der Gasanlage in das Flachwassergebiet, Heringslaichzeiten und Vogelrastzeiten sind nicht berücksichtigt. Zudem gibt es erhebliche Sicherheitsrisiken durch Störfälle - und das in der unmittelbaren Nachbarschaft zum stillgelegten Atomkraftwerk Lubmin mit hochradioaktiven Abfällen in einem ungesicherten Zwischenlager. Die Belastungsgrenzen für den Naturraum sind längst erreicht. Weitere Terminals und Pipelines gefährden deshalb auch die Tourismuswirtschaft an einer der schönsten Küsten Deutschlands.“
Dr. Rica Münchberger, Geschäftsführerin des NABU Mecklenburg-Vorpommern: „Der Bau der LNG-Terminals in der Ostsee zementiert die Nutzung fossiler Energieträger. Deutschland begibt sich damit in neue, langjährige Abhängigkeiten, wodurch die notwendige Energiewende blockiert wird. Die Wahl des Standortes vor Rügen innerhalb sensibler Schutzgebiete offenbart wieder einmal die Ignoranz der Politik gegenüber der ökologischen Belastungsgrenze der Ostsee“.
Finn Viehberg, Leiter WWF Büro Ostsee: „Die jetzigen Investitionen in fossile Energieträger stehen den Anstrengungen zur beschlossenen Klimaneutralität bis 2045 entgegen. Die Beschleunigungsverfahren gehen einseitig zu Lasten der Natur, das muss und darf nicht sein. Wir brauchen Lösungen zur Energie-, Klima- und Biodiversitätskrise, die sich nicht widersprechen.“
Hintergrund:
Das LNG-Terminalschiff Neptune der Firma Regas hat bereits Ende Dezember 2022 im Hafen von Lubmin den Betrieb aufgenommen. Eine Genehmigung wurde Mitte Januar vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) erteilt. Gegen diese Genehmigung legt die DUH nun unterstützt von den genannten Umweltverbänden Widerspruch ein.
Bei der Genehmigung des Terminals in Lubmin hat das StALU schwere ökologische Folgen für den Greifswalder Bodden ignoriert und wichtige Brandschutz-Vorkehrungen nicht ernst genommen. Wesentliche Projektbestandteile wie der Shuttle-Verkehr und der Betrieb des Speicherschiffs Seapeak Hispania vor der Küste Rügens wurden in der Genehmigung nicht berücksichtigt. Der Shuttle-Verkehr ist allerdings notwendig, um das Flüssigerdgas vom Speicherschiff durch den flachen Greifswalder Bodden zum LNG-Terminalschiff im Hafen von Lubmin zu bringen, da die LNG-Tanker das Terminal wegen ihres großen Tiefgangs nicht direkt anfahren können. Verheerende Umweltfolgen wurden hierbei ungeprüft in Kauf genommen, obwohl der tatsächliche Gas-Bedarf stark zu bezweifeln ist. Die DUH fordert mit der Unterstützung des neuen Bündnisses in dem heute eingereichten Widerspruch, die Genehmigung zurückzunehmen und den Betrieb in Lubmin sofort einzustellen.
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat darüber hinaus am 13. Februar 2023 bekannt gegeben, dass wenige Kilometer vor Rügen bereits im Herbst 2023 ein weiteres LNG-Terminal den Betrieb aufnehmen soll. Dazu soll eine Offshore-Pipeline durch den Greifswalder Bodden gebaut werden, um das Gas in das Fernleitungsnetz einspeisen zu können. Das Terminal soll wenige Kilometer vor Sellin errichtet werden und in der zweiten Ausbaustufe eine jährliche Kapazität von 38 Milliarden Kubikmeter besitzen. Es wäre damit das größte LNG-Terminal in Europa. Gegenwärtig läuft das Genehmigungsverfahren für die Offshore-Pipeline, Umweltverbände können bis zum 16. März Einwendungen einreichen.
Link DUH-Widerspruch
Starke Zweifel an sinnvollem Beitrag zur Energiesicherheit
Generelle Kritik an Verfahrensablauf und Umweltgefährdung bleibt bestehen
Update vom 11. Januar 2023 – Nach der ersten Sichtung der nun vorliegenden Genehmigungsunterlagen für die Errichtung des LNG-Terminals im Greifswalder Bodden vor Lubmin hält der NABU seine generelle Kritik an dem Vorhaben aufrecht. Zwar seien einige kritische Punkte, zu denen sich der NABU in seiner schriftlichen Stellungnahme geäußert hatte, geklärt bzw. ausgeräumt worden. Dazu zählen der Verzicht auf Biozide, die Erstellung einer vollen Umweltverträglichkeitsprüfung statt der zunächst vorgesehenen, nur rudimentären, Vorprüfung sowie ein neues Gutachten zur Wärmeeinleitung in den Greifswalder Bodden.
Dennoch sieht die Genehmigung weiterhin kein Monitoring zum Schutz des sensiblen und vorgeschädigten Ökosystems vor und enthält auch keine konkreten Aussagen zu Kompensationsmaßnahmen für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in die Meeresumwelt. „Es ist fraglich, ob durch die Anlage tatsächlich ein sinnvoller Beitrag zur Energiesicherheit erreicht wird und ob der endgültige Nutzen überhaupt mit dem Aufwand, also dem weitreichenden Eingriff in das Ökosystem, in einem sinnvollen Verhältnis steht“, sagt NABU-Landesvorsitzender Falk Ortlieb. „Generell lässt das Projekt eine umweltverträgliche Planung vermissen, die jedoch bei einem Eingriff in ein derart sensibles Ökosystem dringend geboten wäre“, so Ortlieb weiter. „Die Shuttle-Tanker fahren in einem 24-Stunden-Betrieb, verdichten den Schiffsverkehr, produzieren Lärm und verdrängen die dort lebenden Tiere aus ihren Lebensräumen. Außerdem könnten sich Schadstoffeinträge erheblich auf die Umwelt auswirken. Letztlich ist dieses Projekt viel zu groß für den Greifswalder Bodden und die ökologischen Auswirkungen wurden im Vorfeld nicht ausreichend untersucht, da es viel zu schnell umgesetzt wurde."
Auch hinsichtlich der Anlagenkapazität bleibt der NABU skeptisch. So wird die Genehmigung aufgrund erhöhter Dringlichkeit erteilt, mit dem Ziel, besonders große Mengen an LNG anzulanden, um damit die Energiesicherheit zu erhöhen. Die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, insbesondere Wetterverhältnisse wie maximale Windstärke und Sicht sowie der Tiefgang der beladenen Schiffe, lassen an der praktischen Umsetzung jedoch stark zweifeln.
Weiterhin kritisiert der NABU nach wie vor die Beteiligungspraxis im Vorfeld der Genehmigung. Eine digitale Auslage der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde hatte auch nach Aufforderung nicht stattgefunden. Die Möglichkeiten zur Einsicht waren viel zu kurzfristig und nur eingeschränkt gegeben.
NABU lehnt LNG-Terminal Lubmin ab
Stellungnahme enthält zahlreiche Gründe für Ablehnung
Update vom 05. Dezember 2022 -Mit Schreiben vom 28. November 2022 hat der NABU Mecklenburg-Vorpommern seine Stellungnahme zur Errichtung und Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Greifswalder Bodden vor Lubmin an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde übermittelt.
Zusammenfassend kommt der NABU wegen der fehlenden Transparenz im Beteiligungsverfahren sowie der mangelhaften Einbeziehung der Öffentlichkeit, des Fehlens eines Gesamtkonzepts und langfristiger Nutzungsmöglichkeit, der Zweifel an dem besonderen Interesse, der nautischen Sicherheitsbedenken, der erheblichen Beeinträchtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse und geschützter Arten wie Schweinswal und Kegelrobbe, der mangelhaften Kompensation, der Fehlberechnungen bei der Einleitung von erwärmten Wasser und weiteren offenen Fragen zu der Einschätzung, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Update vom 15. November 2022 - Mit einer neuerlichen Bekanntmachung hat die Genehmigungsbehörde "aufgrund einer möglicherweise missverständlichen Formulierung zum Einwendungszeitraum in der Bekanntmachung vom 07.11.2022" diese am 14. November 2022 ersetzt. Demnach können die Unterlagen in Papierform bis einschließlich 21.11.2022 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Stralsund sowie im Amt Lubmin nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Schriftliche oder elektronische Einwendungen per Email gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 LNGG bis einschließlich 28.11.2022 erfolgen.
Parallel wurde das durch den NABU beauftragte anwaltliche Aufforderungsschreiben (siehe unten) seitens der Genehmigungsbehörde als Informationsgesuch nach § 9 Abs. 1 S. 3 UIG gewertet und daraufhin mit der Deutschen Regas eine Möglichkeit zur digitalen Bereitstellung der Genehmigungsunterlagen vereinbart. Diese wird aktuell geprüft.
14. November 2022 - „Wir fordern die zuständigen Behörden auf, die Öffentlichkeit unverzüglich effektiv am Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des LNG-Terminals im Greifswalder Bodden vor Lubmin zu beteiligen“, so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Eine Auslegung der etwa 1.000 Druckseiten umfassenden Unterlagen ausschließlich in Papierform und einsehbar nur zu den sehr begrenzten Dienstzeiten vor Ort beim StALU in Stralsund oder im Amt Lubmin innerhalb von nur fünf Werktagen ist nicht akzeptabel und widerspricht geltendem Recht.“
Auch wenn es sich bei der geplanten schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (Floating Storage and Regasification Unit, kurz: FSRU) am Standort Lubmin um ein nach den Regelungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) priorisiertes Vorhaben handelt, muss eine hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt werden. So heißt es auch in der Gesetzesbegründung, dass die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen über das Internet zugänglich gemacht werden soll. Durch diese – zeitlich befristete – Form der Beteiligung soll sichergestellt werden, dass Informationen unmittelbar allen Betroffenen zur Verfügung stehen. „Gerade weil in diesem Fall ein beschleunigtes Zulassungs- und Vergabeverfahren vorgesehen ist, sieht der Gesetzgeber die digitale Verfügbarkeit der Unterlagen für die Öffenltichkeit als erforderlich an“, so Münchberger. „Dass die Genehmigungsbehörde in Stralsund diese Zugänglichmachung der Unterlagen verweigert bzw. nicht in Erwägung zieht, irritiert uns sehr und ist mit der aktuellen Gesetzgebung schlicht nicht vereinbar.“
LNG-Anlandung durch Vogelschutzgebiet geplant
Die Deutsche ReGas KGaA plant die LNG-Anlandung und Regasifizierung im LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Lubmin bereits zum 01.12.2022. „Die Kurzfristigkeit des Vorhabensträgers darf jedoch nicht dazu führen, dass demokratische Beteiligungsprozesse der Öffentlichkeit außer Kraft gesetzt werden“, so Münchberger. „Der Verzicht auf die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet beschneidet insbesondere auch die Beteiligungsrechte anerkannter Umweltvereinigungen wie dem NABU eklatant.“ Der NABU setzt sich seit mehr als 120 Jahren für die Rettung der (Meeres-)Natur ein. Die Errichtung der FSRU-Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Greifswalder Boddens, der u.a. als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Durch diesen soll der Shuttle-Schiffverkehr zur Versorgung der schwimmenden Regasifizierungsanlage erfolgen. „Von einer angemessenen Öffentlichkeitsbeteiligung kann hier keine Rede sein, was im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einen Verfahrensfehler darstellt. Wir fordern die Genehmigungsbehörde daher auf, diesen Fehler zu korrigieren, die Unterlagen digital bereitzustellen und einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die Beteiligung zu schaffen“, fordert die NABU-Landesgeschäftsführerin.
Hintergrund:
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte am vergangenen Montag (7.11.) bekanntgegeben, dass die Genehmigungsunterlagen zu Errichtung und Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas in Papierform im Zeitraum vom 08.11.2022 bis einschließlich 14.11.2022 am Behördensitz in Stralsund sowie im Amt Lubmin während der Dienstzeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden können. Schriftliche oder elektronische Einwendungen sind demnach vom 15.11.2022 bis einschließlich 21.11.2022 zu erheben.
NABU, BUND und WWF fordern Ende des LNG-Vorhabens auf Rügen und Außerkraftsetzung des LNG-Beschleunigungsgesetzes. Sie halten das Genehmigungsverfahren für intransparent und fehlerhaft und beklagen wachsende ökologische Schäden für die Ostsee. Mehr →
Der NABU Rügen zeigt Flagge gegen die geplante Naturzerstörung in der Ostsee durch den Bau von LNG-Infrastruktur. Zusammen mit der Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen nimmt der NABU an Protestaktionen vor Ort teil und klärt über die verheerenden Umweltfolgen auf. Mehr →
Die in der Ostseeschutzallianz MV kooperierenden Umweltverbände BUND, NABU und WWF warnen vor der Umsetzung der geplanten Errichtung von festen Gas-Terminals sowie einer weiteren Gas-Pipeline durch den Greifswalder Bodden und Seetrassen durch die Ostsee. Mehr →
Das größte Flüssiggas-Terminal Europas soll vor der beliebten Urlaubsinsel Rügen entstehen. Das wird massive Folgen für das sensible Meeresschutzgebiet und für die Menschen vor Ort haben. Jetzt schließen sich mehrere Umweltverbände zusammen, um gegen die Pläne vorzugehen. Mehr →
Der Bau von neuen Flüssigerdgas-Terminals in Wilhelmshaven an der Nordsee hat begonnen, allerdings ohne offizielle Genehmigung und der dafür notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Die drei Umweltverbände BUND, NABU und WWF planen deshalb rechtliche Schritte. Mehr →
Für das geplante Flüssiggas-Terminal vor Rügen soll eine Pipeline durch Meeresschutzgebiete gebaut werden. Das würde Teile des Meeresbodens zerstören und den bereits belasteten Greifswalder Bodden, seine Lebensräume und dort heimische Arten gefährden. Mehr →