Abschaffung der Gänsejagd gefordert
Verwechslungsgefahr für seltene Arten ist zu groß
31. März 2016 - Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat Minister Backhaus aufgefordert, eine ganzjährige Schonzeit für Saatgans und Blässgans zu erlassen. Grund ist die enorme Verwechslungsgefahr mit gefährdeten Arten wie Waldsaatgans und Zwerggans. Beide sehen anderen Arten, der Tundrasaatgans und der Blässgans zum Verwechseln ähnlich und können auch von Jägern kaum unterschieden werden.
"Als Reaktion auf die Verwechslungsgefahr hat das Land Niedersachsen die Jagd auf Saatgänse und Blässgänse bereits ausgesetzt. Einen Einspruch der niedersächsischen Jägerschaft wurde abgewiesen", weiß NABU-Naturschutzreferent Ulf Bähker. "Diesem Beispiel sollte Mecklenburg-Vorpommern nun folgen."
Bereits im November 2015 haben die Vertragsstaaten des UN-Abkommens zum Schutz wandernder Wasservogelarten Eurasiens und Afrikas (AEWA) auf ihrer Konferenz in Bonn Richtlinien für einen verbesserten Schutz von Zugvögeln beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass sich der Schutzstatus von Vogelarten, die sich zum Verwechseln ähnlich sehen, nach der jeweiligen selteneren Art zu richten hat. In diese Kategorie fallen die Waldsaatgans und die Zwerggans. Mecklenburg-Vorpommern hat als Überwinterungsgebiet in "normalen" Wintern für beide Vogelarten eine zentrale Bedeutung. So überwintert eine wichtige, aber in den letzten Jahren stark abnehmende Teilpopulation der Waldsaatgans fast ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzulande leidet sie jedoch unter der Bejagung der häufigeren Tundrasaatgans. "Eine Unterscheidung beider Unterarten der Saatgans ist für Experten möglich, gilt aber unter Ornithologen als schwierig und nicht in allen Fällen eindeutig machbar. Für Jäger ist eine zweifelsfreie Bestimmung i. d. R. kaum möglich, zumal die Jagd häufig bei schlechten Lichtverhältnissen in den frühen Morgen- oder Abendstunden stattfindet", so Bähker. Gleiches gilt für die extrem seltene Zwerggans, die der Blässgans zum Verwechseln ähnlich sieht.
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