Umweltministerium plant Jagd auf Rabenvögel
NABU kritisiert Entwurf zur Jagdzeitenverordnung
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern plant die Aufnahme von Rabenvögeln in die Jagdzeitenverordnung des Landes. Der NABU MV lehnt die Jagd auf Rabenvögel ab und entkräftet die auf Vorurteile begründeten Argumente für eine Bejagung:
„Die natürlichen Regulationsmechanismen sind bei Rabenvögeln außer Kraft.“
Diese Behauptung zeugt von mangelndem ökologischem Verständnis. Bei allen (höheren) Wildtierarten in Landökosystemen werden die Bestände im Wesentlichen durch die Nahrungsverfügbarkeit reguliert (Bottom-Up-Regulation). Warum dieser natürliche Regulationsmechanismus bei Rabenvögeln außer Kraft gesetzt sein soll und worauf eine solche Annahme beruht, bleibt völlig unklar.
Dass anthropogen bedingt eine höhere Nahrungsverfügbarkeit unter Umständen zu höheren Populationsdichten bestimmter Arten führt, kann grundsätzlich keine Begründung für die Aufnahme dieser Arten in das Jagdrecht darstellen, denn dann müssten alle Kulturfolger dem Jagdrecht unterzogen werden.
„Durch die Aufnahme von Siedlungsabfällen können sie zur Verbreitung von Tierseuchen beitragen.“
Das Gegenteil ist der Fall! Mit der Beseitigung der entsprechenden Abfälle tragen auch Rabenvögel zur Vernichtung von Krankheitsherden bei. Aasfresser werden allgemein als Gesundheitspolizei der Landschaft bezeichnet – unabhängig ob es sich um Wolf, Adler oder eben Rabenvögel handelt. Solange das Problem der Freisetzung von „Siedlungsabfällen“ nicht wirksam angegangen wird, ist der Versuch einer Dezimierung von Rabenvögeln im Hinblick auf die Seuchenprofilaxe kontraproduktiv.
„Rabenvögel verursachen regional bedeutende Schäden in der Landwirtschaft.“
Es ist unstrittig, dass es in Einzelfällen zu landwirtschaftlichen Schäden durch Rabenvögel kommt. Nach Einschätzung des NABU und untersetzt durch aktuelle Auskünfte des LUNG (siehe unten) kann jedoch keineswegs von „bedeutenden Schäden“ gesprochen werden, die eine flächendeckende und pauschale Dezimierung von Rabenvögeln rechtfertigen können.
„Sie prädatieren andere Vogelarten und einzelne Niederwildarten, indem sie Gelege zerstören oder Jungvögel erbeuten.“
So, wie jeder Habicht, Falke oder der Schreiadler (!) erbeuten Rabenvögel andere Vogel- und Niederwildarten, insbesondere deren Eier oder Jungtiere. Genauso erbeuten diese Beutetiere ihrerseits zahlreiche Insekten oder kleine Wirbeltiere. Den Rabenvögeln vorzuwerfen, dass sie sich innerhalb eines Nahrungsnetzes bewegen und sie daraufhin bejagen zu wollen ist aus ökologischer Sicht Nonsens.
Für den vielerorts zu beobachtenden Bestandsrückgang bestimmter Singvogelarten und die unveränderte Gefährdungssituation einiger Niederwildarten sind nach Überzeugung des NABU weder Rabenvögel noch andere Prädatoren verantwortlich, sondern verfehlte Landnutzungspraktiken der Vergangenheit, die zum großen Teil bis heute anhalten. Dazu zählen insbesondere eine Intensivlandwirtschaft, die zu einer dramatischen Verarmung an Landschaftsstrukturen (Hecken, Sölle, Gehölzgruppen) und durch reduzierte Fruchtfolgen und hochwirksame Agrochemikalien zu einer dramatischen Vernichtung von Nahrungsgrundlagen (v.a. Insekten) geführt hat und weiterhin führt! Im Siedlungsbereich sind ähnliche Tendenzen zu beobachten: Sterile Gärten und öffentliche Grünanlagen, die kaum Nahrung und somit Lebensraum bieten. Hier sollte und muss angesetzt werden!
„Die Regulierung der Rabenvogelbestände im Rahmen ordnungsgemäßer Jagdausübung ist gegenüber dem bisherigen Verfahren (Einzelgenehmigungen) ein geeignetes Verfahren, die Bestände wirksam und mit weniger Verwaltungsaufwand zu regulieren.“
Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Nach Auskunft des LUNG, der zuständigen Fachbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gab es in den vergangenen fünf Jahren einen (!) Antrag zum Abschuss von Saatkrähen, da diese auf einem Golfplatz nach Regenwürmern suchten und dabei den Rasen beschädigten. Darüber hinaus gab es Abschussanträge zur Flugsicherung in Laage. Für Nebelkrähen und Elstern gab es seit mindestens sechs Jahren keine (!) Anträge auf Ausnahme vom Tötungsverbot. Der bisherige Verwaltungsaufwand für Einzelfallentscheidungen tendiert für die vom Verordnungsentwurf erfassten Rabenvogelarten somit gegen null!
Hinzu kommt, dass eine effektive Bestandsregulierung der genannten Rabenvögel mit jagdlichen Methoden nicht möglich ist. Zum einen leben heute große Teile der Populationen in (befriedeten) Siedlungsbereichen, zum anderen sind sie aufgrund ihrer Reproduktionsdynamik in der Lage, Verluste innerhalb kurzer Zeit zu kompensieren.
Der NABU erwartet, dass in Anbetracht des hier offensichtlich gewordenen Mangels an fachlichen Gründen die beabsichtigte Aufnahme der Rabenvögel in das Jagdrecht unterbleibt!
Darüber hinaus fordert der NABU MV die Herausnahme einer Reihe von Tierarten aus der Liste der jagdbaren Tierarten mit Jagd- und Schonzeiten. Dabei handelt es sich um Arten, die weder für die menschliche Ernährung eine Rolle spielen, noch für die Nutzung von Bälgen. Hierzu zählen Dachs, Baum- und Steinmarder, Hermelin, Iltis, Waldschnepfe, Höckerschwan, Blässralle sowie alle Möwenarten.
Für die übrigen Arten sollen die Jagd- und Schonzeiten weitestmöglich zusammengelegt werden. Das schafft die Voraussetzungen für effiziente und störungsarme Jagdformen. Die Abschusspläne für das Rehwild sollten künftig als nach oben offene Mindestabschusspläne formuliert werden.