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Glyphosat nicht verharmlosen

EFSA-Einschätzung folgt nicht dem Vorsorgeprinzip / Glyphosat neu bewerten

Der NABU Mecklenburg-Vorpommern fordert eine umfassende Neubewertung von Glyphosat. Eine Verharmlosung der möglicherweise gesundheitsschädigenden Wirkung ist nicht angebracht.

Glyphosat - Grafik: NABU/Diana Neumerkel

Glyphosat - Grafik: NABU/Diana Neumerkel

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat am 12. November einen Bericht veröffentlicht, in dem das umstrittene Totalherbizid Glyphosat für „wahrscheinlich nicht krebserregend“ bewertet wird. Demgegenüber hatten die Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation WHO das Mittel im Juli als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Die Zulassung des in Europa weit verbreiteten Mittels läuft Mitte 2016 aus, die EU-Kommission will auf Basis des Gutachtens über eine Neuzulassung entscheiden.

Dazu erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Solange die Risiken von Glyphosat auf Mensch und Natur nicht einwandfrei widerlegt sind, muss unbedingt das Vorsorgeprinzip gelten. Für eine Neuzulassung von Glyphosat fehlt nach wie vor die Grundlage, da der vorliegende Bericht des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) zahlreiche Defizite und Lücken aufweist. Bis zur Klärung der offenen Fragen muss die Zulassung daher auf jeden Fall ausgesetzt werden. Zudem muss die Bundesregierung die Anwendungsbestimmungen für Glyphosat möglichst rasch verschärfen, um die Aufwandmengen deutlich zu reduzieren. Hierzu gehört auch ein Verbot von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, da das Risiko von Fehlanwendungen dort besonders groß ist.“

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel – über 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprüht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller Ackerflächen behandelt werden. Auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen wird das Gift gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren.


Kritische Konzentrationen von Glyphosat in Kleingewässern nachgewiesen

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Arndt Müller

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Arndt Müller

Eine kürzlich herausgegebene Studie hat die Belastung von Kleingewässern der Agrarlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belegt. Im Ergebnis der Untersuchung von 15 Kleingewässern im Zeitraum September/Oktober 2014 wurden in zwölf Kleingewässern insgesamt zehn chemische Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln, v. a. Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA), in teils kritischen Konzentrationen festgestellt.

„Rotbauchunke und Kammmolch haben europaweit in Mecklenburg-Vorpommern einen ihrer Verbreitungsschwerpunkte. Diese Amphibienarten reagieren aber nachweislich sehr empfindlich auf chemische Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln", so Dr. Rica Münchberger. "Insbesondere das mit der Studie am häufigsten gefundene Glyphosat und sein Abbauprodukt AMPA schädigen Amphibien. Es kommt zu Fehlbildungen bei den Larven, zur Beeinträchtigung des Hormonhaushaltes und der Immunabwehr. Deshalb brauchen wir in FFH-Gebieten entweder das Verbot von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, die weitgehende Etablierung des ökologischen Landbaus, der auf synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet oder die Ausweisung wirksamer Pufferzonen an Gewässern über entsprechende Festlegungen im Landeswassergesetz. Ohne diese Maßnahmen werden die Bestände von Rotbauchunke, Kammmolch und anderen Amphibien weiter abnehmen.“ Die Studie wurde von der Landtagsfraktion BÜNDNIS90/Die Grünen, NABU, BUND und Landesanglerverband initiiert.

An einer im Sommer gestarteten NABU-Protestaktion gegen den Verkauf von Glyphosat in Baumärkten und Gartencentern beteiligten sich innerhalb von zwei Wochen fast 3.000 Personen. Inzwischen haben zahlreiche Märkte einen vollständigen oder weitreichenden Verzicht auf das Totalherbizid zugesagt.


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