Der Blauschillernde Feuerfalter
Trockenlegung von Wiesen zerstört Lebensräume
Wer diesen schönen Falter aus der Familie der Bläulinge beobachten möchte ist in der Nähe von Feuchtwiesen, entlang von Flüssen und in Niedermooren richtig. Er fliegt als ausgewachsener Falter in den Monaten von Mai bis Juli und ist an dem Blauschiller auf der Flügeloberseite zu erkennen.
Wie so oft im Tierreich ist auch hier der männliche Schmetterling die schillerndere „Persönlichkeit“. Bei den Weibchen ist der Blauschiller nur in den Randbereichen der Flügel zu erkennen, bei den Männchen hingegen über die gesamte Flügeloberseite. Sonst ist die Flügeloberseite orange und braun gefärbt. Der Vorderflügel ist außen braun und wird nach innen orange mit braunen Punkten. Bei den Hinterflügeln ist es umgekehrt: oranger Rand mit bräunlicher Färbung zum Körper hin. Die Flügelunterseite ist leuchtend orange mit braunen Punkten und weißen Halbmonden. Insgesamt zählt der standorttreue Falter mit einer Flügelspannweite von nur 24 bis 30 mm zu den kleineren Vertretern und ist damit nur so groß wie das obere Fingerglied eines Erwachsenen.
Schutzgebiete für Erhalt notwendig
Der einzelne erwachsene Falter erfreut sich keines besonders langen Lebens. Nur 7 bis 14 Tage flattert er in seinem feuchten Lebensraum. In dieser Zeit legen die Weibchen ihre wie kleine Golfbälle aussehenden Eier einzeln an der Blattunterseite des Wiesen-Knöterichs ab. Das ist bei uns die Futterpflanze der Raupe. Zunächst frisst sie an der Blattunterseite, später wenn die Raupe größer, dicker und richtig grün ist auch an der Blattoberseite. Im Herbst wird die Raupe ganz träge und immer kürzer und dicker. Schließlich verwandelt sie sich in eine Puppe. Mit den herunterfallenden Blättern, fällt auch die Schmetterlingspuppe auf den Boden und überwintert so. Im Frühjahr und Sommer schlüpft die neue Generation des Blauschillernden Feuerfalters und alles beginnt von Neuem.
Der Grund für die starke Gefährdung des Falters ist wie so oft der Mensch. Die Trockenlegung seines feuchten Lebensraumes raubt dem erwachsenen Falter die bevorzugten Blütenpflanzen und der Raupe die Nahrungspflanze. Deshalb ist der Blauschillernde Feuerfalter auch in den Anhängen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU aufgenommen, die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
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