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Solarenergieanlagen in MV

Synergiepotenzial statt Konfliktpotenzial beim Ausbau von Solarparks nutzen

Grundsätzlich positioniert der NABU sich für die Nutzung von Photovoltaik, denn diese ist neben der Windenergie ein elementarer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dabei gibt es hohe Potenziale für den Naturschutz, aber auch vielfältige Risiken für Umwelt und Landschaftsbild.

Der Solarpark Finow Tower in Brandenburg. Foto: Eric Neuling

Der Solarpark Finow Tower in Brandenburg. Foto: Eric Neuling

02. Oktober 2023 - Der NABU engagiert sich seit vielen Jahren aktiv, um die Klimakrise zu bremsen und die Biodiversität zu stabilisieren, denn die Bewältigung der Natur- und Klimakrise ist die größte Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Besonders komplex waren und sind dabei Diskussionen zum Umgang mit Windkraftanlagen in der freien Landschaft. Neben der anhaltenden Debatte zu einem Windkraftausbau mit Rücksicht auf die Natur, werden nun aber auch Planungen von Flächensolaranlagen in der Landschaft verstärkt. Neben Bahngleisen und Autobahnen, auf Ackerflächen und alten Deponiestandorten, Solar ist offenkundig sichtbar. Nach der aus Naturschutzsicht meist unkomplizierten Anlage von Solaranlagen auf Dächern, wird nun auch die Förderung von Steckersolargeräten – sogenannte „Balkonkraftwerke“ – und Photovoltaik auf Freiflächen immer gängiger. Insbesondere die letzte Kategorie weist dabei hohe Potenziale für den Naturschutz auf, gleichzeitig aber auch vielfältige Risiken für die Umwelt und das Landschaftsbild.

Grundsätzlich positioniert der NABU sich für die Nutzung von Photovoltaik, denn diese ist neben der Windenergie ein elementarer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. „Zwar ist das technisch realisierbare Potenzial auf Dachflächen und weiteren versiegelten Flächen riesig, doch wird es bisher nur unzureichend ausgeschöpft. Eine Ausweitung der Nutzung auf alle verfügbaren Dachflächen ist darum zwingend geboten. Das bedeutet u.a. eine gebäudebrüterfreundliche Solardachpflicht für alle geeigneten öffentlichen Gebäude und keine Erschließung von naturschutzsensiblen Flächen", sagt Leonie Nikrandt, Naturschutzreferentin beim NABU Mecklenburg-Vorpommern.


Wichtige Kriterien

Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ehemaliger Deponie - Foto: Helge May

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Verbände stellen Kriterien für naturverträgliche Solarparks vor

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Bei der Beurteilung, ob eine PV-Planung akzeptiert werden kann, ist die Freihaltung folgender Flächen essentiell:

  • Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten (BSR), geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler, Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete) sollen verbindlich vom Ausbau von Solarparks ausgeschlossen werden.
  • Bewaldete Bereiche nach dem Bundeswaldgesetz
  • Landes-, bundes- oder europaweit bedeutsame Brut-, Nahrungs- und Rastflächen von Wiesenlimikolen und anderer Wat- und Wasservogelarten
  • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), unter anderem Streuobstwiesen oder wertvolle Trockenrasen-Habitate
  • FFH-Gebiete (FFH-Lebensraumtypen): Die Flächenbeanspruchung von Solarparks stehen dem Erhalt, der Verbesserung und Wiederherstellung von Lebensraumtypen und oft sehr kleinteiligen Habitaten der Anhangs-Arten der FFH-RL entgegen.
  • Ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus, aber mit stark gefährdeten Artvorkommen, z. B. Gebiete mit seltener Ackerwildkraut-Flora, etwa in den sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten
  • Schutzgebiete aller Kategorien, die auf das 30-Prozent-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie angerechnet werden
  • Floating Photovoltaik (FPV) auf natürlichen Gewässern ist auszuschließen
  • Photovoltaik auf Hochwasser-Überflutungsflächen ist auszuschließen.

Das vollständige Positionspapier des NABU zum naturverträglichen Ausbau der Solarenergie

0.4 MB - NABU-Positionspapier: Solarparks naturverträglich ausbauen
 

Keine Freiflächen-PV-Anlagen auf bestehendem mineralischen Grünland und naturnahen Moorböden!

Biodiversitätsschutz durch Grünlanderhalt, Renaturierung und Wiedervernässung

Kleingewässer mit Solarmodulen - Foto: Bjela Vossen

Kleingewässer mit Solarmodulen - Foto: Bjela Vossen

Der Vorstand des NABU MV hat zusätzlich im Mai 2022 beschlossen, dass die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf bestehendem mineralischen Grünland und auf naturnahen Moorböden in MV abgelehnt wird. Grund dafür ist die Seltenheit von Grünland auf Mineralböden in MV sowie der hohe Klima- und Naturschutzwert von (naturnahen) Mooren. Auf entwässerten Moorböden können diese Anlagen aus Sicht des NABU MV möglicherweise toleriert werden, wenn die Genehmigungen zugleich die Wiedervernässung des Torfkörpers und Torferhalt und die Möglichkeit der Nutzung natürlich aufwachsender Biomasse festlegen. Leonie Nikrandt dazu: „Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ arm an Dauergrünland. Der NABU MV sieht es für den Biodiversitätsschutz als besonders relevant an, dass die Grünlandkulisse erweitert wird. Zusätzlich sollten Grünlandflächen extensiviert werden und bei Wiesen und Weiden auf entwässerten Moorböden die Renaturierung, also Wasserstandsanhebung präferiert werden. Der Bau von PV-Anlagen auf Grünland kann diese Anforderungen in der Regel nicht erfüllen, stattdessen gehen offene Nahrungsflächen für Rotmilan, Weißstorch & Co. verloren.“

„In der Regel wird unter PV neues Grünland angelegt und beweidet bzw. extensiv gemäht. Das bedeutet auf vorher intensiv genutzten Ackerflächen, auf denen vorab Mais oder Raps angebaut wurde, eine Beruhigung der Fläche. Es wird auf Pflanzenschutzmittel und Düngungen verzichtet, der Boden wird nicht umgebrochen. Dies ist ein hohes Synergiepotenzial von Solarparks zu Natur- und Klimaschutz und muss in der Planung konsequent umgesetzt werden“, so Leonie Nikrandt zum naturverträglichen Ausbau von Solar. Letztendlich kann dann durch die gezielte Standortwahl, die Festlegung von Vernetzungsstrukturen, Nahrungs- und Schutzlebensräume Rückzugsräume für verschiedene Arten geschaffen werden.


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