Festhalten an Moorschutzzielen gefordert
Künftige Wiedervernässungsvorhaben dürfen nicht ausgehebelt werden
25. Februar 2014 - Die aktuell im Land geführte Diskussion um die Wiedervernässung von Niedermoorflächen stuft der NABU MV als sehr bedenklich ein. Vor allem das Positionspapier der CDU Vorpommern-Greifswald, das vom Arbeitskreis Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen wurde, sieht der NABU sehr kritisch. Darin wird u.a. gefordert, die Beweislast umzukehren. Das hieße, dass derjenige, der ein Vernässungsvorhaben entsprechend der erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigung korrekt durchgeführt hat, stets zu beweisen hätte, dass etwaige Wasserschäden im Umfeld nicht durch die Wiedervernässung verursacht wurden, sondern beispielsweise durch nicht mehr funktionierende Ortsentwässerungsanlagen. Ansonsten solle der Träger für diese Schäden haften. Maßgeblich für eine Haftung des Vorhabenträgers kann jedoch nur sein, wenn dieser bei der Umsetzung von der erteilten Genehmigung abgewichen ist. Alles andere würde das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung auf den Kopf stellen und die Umsetzung derartiger Vorhaben weitestgehend unmöglich machen.
Auch wird debattiert – z.B. bei der Jungen Union – landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich von Wiedervernässungsmaßnahmen auszunehmen und wie bisher weiter zu bewirtschaften. Damit ist die CDU offensichtlich dabei, sich vom Streben nach Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu verabschieden.
Entwässerte Niedermoore sind die größten Treibhausgasquellen in MV
Fakt hingegen ist, dass auf entwässerten Niedermooren keine nachhaltige Nutzung möglich ist, denn sie zählen zu den größten Treibhausgasquellen in Mecklenburg-Vorpommern. Pro Jahr senkt sich die Bodenoberfläche je nach Entwässerungstiefe um bis zu 2 Zentimeter, weil der Torf zu CO2 und anderen Treibhausgasen wie Lachgas abgebaut wird. Entwässerte Moore emittieren in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr 6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Das entspricht 27 Prozent der menschenbedingten Treibhausgasemissionen im Land – deutschlandweit der Spitzenwert. Das Umweltbundesamt gibt die aktuellen Schadkosten (Stand 2010) einer Tonne CO2 mit 80 Euro an. Bei längerfristiger Betrachtung (bis 2050) steigen diese Kosten aufgrund der sich erhöhenden Schadensvermeidungskosten auf 260 Euro pro Tonne. Das heißt, pro Jahr entstehen in M-V aufgrund der Moorentwässerung Schadkosten je nach Betrachtungszeitraum von 480 Mio. Euro (2010) bzw. mehr als 1,5 Mrd. Euro (2050) pro Jahr!
Verantwortungsvollen und weitsichtigen Politikern sollte all dieses mehr als deutlich zeigen, dass an weiteren Wiedervernässungsmaßnahmen kein Weg vorbei führt und das inzwischen deutschlandweit beispielgebende Moorschutzprogramm des Landes konsequent fortzuführen ist.
Auf diesem Weg müssen die betroffenen Menschen, insbesondere Anlieger und Flächennutzer natürlich mitgenommen werden. Das setzt zum einen transparente Planungs- und Genehmigungsprozesse voraus, die auf einer wissenschaftlich einwandfreien Datenanalyse beruhen. Zum anderen erfordert dieses wie bisher attraktive Entschädigungsangebote für entfallende Nutzungsmöglichkeiten bzw. attraktive Kaufangebote für die betreffenden Flächen. Auch das Aufzeigen alternativer Nutzungsformen, die eine Bewirtschaftung unter nassen Bedingungen ermöglichen, zählt hierzu. Sollte es dann trotz aller Sorgfalt bei der Vorbereitung zu unerwarteten und negativen Auswirkungen des Vorhabens kommen, wie sie bei keinem Bauvorhaben restlos ausgeschlossen werden können, sind unbürokratische und rasche Lösungen zu entwickeln. Weil hierfür i.d.R. Genehmigungen, z.B. Planfeststellungsbeschlüsse, geändert werden müssen, wird das meist nur im Rahmen von neuerlichen Projekten möglich sein, für die seitens des Landes die erforderlichen Mittel bereitzustellen sind.
Um das Wasserregime im Gebiet zu verbessern, hat der NABU im FFH-Gebiet Griever Holz ein Wiedervernässungsprojekt durchgeführt und mehrere Kleingewässer saniert. Mehr →