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Die Natur bleibt auf der Strecke

Minister Backhaus setzt bei Managementplanung auf Qualitätsverlust

NABU und Bündnis90/Die Grünen kritisieren, dass Minister Backhaus bei der Erstellung von FFH-Managementplänen auf Schnelligkeit statt Qualität setzt. Hintergrund ist ein von der EU-Kommission angedrohtes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland .

Haubentaucherpärchen

Haubentauer gehören zum Bild auf den Schweriner Seen. - Foto: Frank Derer

Die EU-Kommission hat Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Sicherung der FFH-Gebiete in den Bundesländern angedroht. Um dieses Verfahren und damit verbundene drastische Strafzahlungen abzuwenden, drängt Umwelt-Minister Dr. Till Backhaus auf Eile. Die noch fehlenden Managementpläne sollen zügig erarbeitet werden, wie zum Beispiel aus seiner Landtagsrede vom 10. April 2014 hervorgeht. Ein besonderes Ärgernis aus Naturschutzsicht ist allerdings, dass der Minister Schnelligkeit vor Qualität stellt. Die Pläne befassen sich nicht mehr mit der Erhebung vorkommender Tier- und Pflanzenarten, sondern bleiben auf die Handlungsebene beschränkt.

„In einem Vogelschutzgebiet beispielsweise müssten nach Aussage des Bundesamtes für Naturschutz die Vogelarten erfasst oder aber vorhandene Daten zu den Arten genutzt werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nicht so im aktuellen Fall der Schweriner Seen – hier werden im vorgelegten Entwurf die vorhandenen Daten vom Büro natur+text als unplausibel eingestuft aber auf eine Erhebung aktueller Daten zu vorkommenden Vogelarten wird verzichtet“, wundert sich die Biologin und umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Dr. Ursel Karlowski.
„So bleibt es in meinen Augen zweifelhaft, ob überhaupt auf diese Weise den Anforderungen, die von Seiten der EU-Kommission bestehen, Rechnung getragen werden kann. Wenn vorhandene Daten nicht berücksichtigt, aktuelle Daten zu den Arten aber nicht erhoben werden, fehlt die Basis für die darauf aufbauende Planung. Ich sehe die Gefahr, dass zwar die Interessen der Landnutzer wie Tourismus, Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur Geltung kommen, aber die Lebensraumansprüche der zu schützenden Arten unter den Tisch fallen“ so Karlowski weiter.

„Wenn ich nicht weiß, wo welche Vögel brüten, wo sie ihre Nahrung finden und wo sie sich zur Balz treffen, wie soll dann ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmter Managementplan entstehen? Wie soll eine solche Planung zur Zieltierart passen?“, fragt Dr. Rica Münchberger, Biologin und Geschäftsführerin des NABU-Landesverbandes.

Im Fachleitfaden „Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem April 2012 wird eine Kartierung der betroffenen Arten als notwendig bezeichnet. Am aktuellen Beispiel (Managementplanentwurf für das Vogelschutzgebiet Schweriner Seen) weicht das Land von seinen eigenen Empfehlungen drastisch ab. Vorhandene Daten zu Vogelarten (Standard-Datenbogen 2007) werden für unbrauchbar erklärt und Mutmaßungen über das Vorkommen werden zur Grundlage der weiteren Planung gemacht.
„Wenn Daten aus dem Jahr 2007 nicht plausibel sind, müssen aktuelle erhoben werden. Alles andere grenzt an Kaffeesatzleserei und macht es unmöglich, eine Verbesserung oder Verschlechterung der Situation in den Natura 2000 Gebieten festzustellen“ meint Münchberger.

„Die neue Devise des Umwelt-Ministeriums birgt das Risiko, dass bei den noch ausstehenden Managementplänen die tatsächlichen Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten kaum Berücksichtigung finden. Eine handlungsorientierte Planung muss auf soliden Füßen stehen, sonst wird an den Ansprüchen der Natur vorbei geplant. Das Land scheint sich mit Formalien zu begnügen und das Verfehlen der Ziele von Natura-2000 Gebieten bewusst in Kauf zu nehmen“ sagt Karlowski.


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