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Gefährdungskategorien

Erläuterungen zur Roten Liste

In der Roten Liste der gefährdeten Tagfalterarten Mecklenburg-Vorpommerns werden alle Tagfalter mit ihrem derzeitigen Gefährdungsgrad genannt. Hier finden Sie eine Auflistung und Erklärung der unterschiedlichen Gefährdungskategorien. Von 0 für ausgestorben, bis 4 für selten.

NSG-Schild - Foto: Helge May

NSG-Schild - Foto: Helge May

In der Roten Liste der gefährdeten Tagfalterarten Mecklenburg-Vorpommerns werden alle Tagfalter mit ihrem derzeitigen Gefährdungsgrad genannt. Hier finden Sie eine Auflistung und Erklärung der unterschiedlichen Gefährdungskategorien.


Kategorie 0 = ausgestorben oder verschollen

Arten, deren Populationen nachweisbar ausgestorben sind, oder verschollene Arten, deren Vorkommen früher belegt worden sind, die jedoch seit längerer Zeit (mindestens seit 50 Jahren) nicht mehr nachgewiesen wurden, bei denen daher der begründete Verdacht besteht, dass ihre Populationen erloschen sind. Ihnen muss bei Wiederauftreten besonderer Schutz gewährt werden.


Kategorie 1 = vom Aussterben bedroht

Arten, die heute nur noch in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten und kleinen bis sehr kleinen Populationen auftreten; Arten, deren Bestände durch langen, anhaltenden starken Rückgang auf eine bedrohliche Größe zusammengeschmolzen sind oder deren Rückgangsgeschwindigkeit im größten Teil des heimischen Areals extrem hoch ist. Das Überleben dieser Arten ist in Mecklenburg-Vorpommern unwahrscheinlich, wenn die verursachenden Faktoren weiterhin einwirken oder bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen des Menschen nicht unternommen werden bzw. wegfallen. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht zur Anwendung dieser Kategorie aus.


Kategorie 2 = stark gefährdet

Arten mit niedrigen Beständen. Arten, deren Bestände nahezu im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet signifikant zurückgehen oder regional verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht aus.


Kategorie 3 = gefährdet

Die Gefährdung besteht in großen Teilen des einheimischen Verbreitungsgebietes. Arten mit regional niedrigen oder sehr niedrigen Beständen. Arten, deren Bestände regional bzw. vielerorts lokal zurückgehen oder total verschwunden sind. Die Erfüllung eines der Kriterien reicht aus.


Kategorie 4 = Selten, potentiell gefährdet

Arten, die im Gebiet nur wenige Vorkommen besitzen, und Arten, die in kleinen Populationen am Rand ihres Areals leben bzw. die sehr „dünn“ über ein größeres, ausgedehntes Gebiet verteilt sind (sehr selten auftreten), sofern sie nicht bereits wegen ihrer aktuellen Gefährdung zu den Gruppen 1-3 gezählt werden. Auch wenn eine aktuelle Gefährdung heute nicht erkennbar ist, sind solche Arten doch allein aufgrund ihres räumlich eng begrenzten oder seltenen Vorkommens potentiell gefährdet.


Weitere Informationen

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