NABU klagt gegen Deponie Ihlenberg
Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung ist rechtswidrig
Update vom 12. September 2018 – Im Klageverfahren des NABU gegen die Erweiterung der Giftmülldeponie Ihlenberg bei Selmstorf in Nordwestmecklenburg gibt es weiterhin keine gerichtliche Entscheidung. „Dies ist vor allem der ständigen Verzögerungstaktik seitens des Landes als Betreiber der Deponie geschuldet“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. Zuerst wurden jahrelang relevante Unterlagen zurückgehalten bzw. deren Herausgabe verweigert, dann zweifelte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt grundsätzlich die Klagebefugnis des NABU in diesem Fall an. „Und das, obwohl das Land selbst diese Befugnis nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im April 2016 ausdrücklich bestätigt hat“, so Schwill weiter. „Ein solches Prozessverhalten einer Landesbehörde ist höchst unangemessen.“
Vor dem OVG Greifswald fand am 19. Juni 2018 eine mündliche Verhandlung statt, in der beide Seiten ihre Rechtspositionen ausführlich mit dem Gericht diskutierten und das Gericht noch bestehende Unklarheiten zu Einzelheiten der tatsächlichen Verhältnisse klärte. Die Gegenseite strebt nun einen erneuten Eintritt in die mündliche Verhandlung an. Das wiederum wird eine zügige Entscheidung des Gerichts weiter verzögern.
Bedauerlich ist, dass die Verzögerung des Verfahrens auch die Gerichts- und Anwaltskosten des NABU in dieser Sache deutlich in die Höhe treibt. „Deshalb rufen wir die Bevölkerung auf, uns mit einer zweckgebundenen Spende zu unterstützen. Es darf nicht sein, dass wir durch solche Prozessgebahren in die Knie gezwungen werden und so daran gehindert werden, die rechtmäßigen Interessen des Natur- und Umweltschutzes zum Wohle der Allgemeinheit wahrzunehmen.“
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
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Um die Kosten des Verfahrens zu decken, bittet der NABU um Spenden auf das Konto: GLS Bank Bochum (IBAN: DE71 4306 0967 2045 3816 01, BIC: GENODEM1GLS), Kennwort: Mülldeponie Ihlenberg.
Hintergrund
Bereits im Juli 2010 hat der NABU eine Klage eingereicht, die sich gegen die Erweiterung der Deponie um zwei weitere Bauabschnitte im Süden der Deponie richtet. Eine weitere Klage hat der NABU im Januar 2013 eingereicht. Diese richtet sich gegen die Errichtung einer Multi-Funktionalen Abdeckung (MFA), die eine Ablagerung gefährlicher Abfälle im Anlehnungsbereich auch zum ältesten Teil der Deponie ermöglichen soll, der noch über keinerlei Basisabdichtung verfügt.
Die Deponie wird bis heute auf Grundlage der ursprünglichen DDR-Genehmigung aus dem Jahr 1980 betrieben. In Bezug auf die Giftmüllablagerung hat es bisher weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Dabei bestehen massive Bedenken gegen die Dichtigkeit des Deponieuntergrunds hinsichtlich giftiger Sickerwässer. So haben Messungen im Umfeld der Deponie erhöhte Schadstoffbelastungen festgestellt. Die Deponie befindet sich im Grundwassereizugsbereich der Stadt Lübeck.
Was hat es mit der multifunktionalen Abdeckung auf sich?
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat der Abfallentsorgungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern eine Plangenehmigung erteilt, eine ca. 12,7 Hektar große Altablagerungsfläche der landeseigenen Sondermülldeponie Ihlenberg mit einer multifunktionalen Dichtung abzudecken. Auf große Teile dieser Abdeckung sollen gefährliche Abfälle abgelagert werden. Die Inbetriebnahme neuer Deponieabschnitte soll so ermöglicht werden.
Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufhebung dieser Plangenehmigung beantragt.
Hintergrund ist, dass diese Plangenehmigung selbst davon ausgeht, dass ohne die Multifunktionsabdichtung die gesetzlichen Anforderungen an die Dichtigkeit der Deponie nicht gewährleistet sind. Sie sagt weiterhin zutreffend, dass auf die Deponie überhaupt nur auf dieser Grundlage weiter abgelagert werden darf. Deshalb ist es nach Ansicht des NABU völlig falsch zu behaupten, die Multifunktionsabdichtung diene nur der geordneten Schließung bereits abgeschlossener Deponieabschnitte. Im Gegenteil, die weitere Ablagerung gefährlicher Abfälle wird erst ermöglicht.
Deshalb wären zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Beides ist seit Jahren nicht erfolgt. Es ist deshalb auch nicht untersucht worden, ob das Gewicht des neuen Mülls den Austritt von Schadstoffen aus der nach unten offenen Deponie erhöhen würde.
Der NABU sieht darin einen Verstoß gegen §35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach wesentliche Änderungen einer Deponie der Planfeststellung inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Der NABU arbeitet in dieser Sache eng mit der Bürgerinitiative "Stoppt-die-Deponie-Schönberg!" zusammen.
Aktuelle Entwicklungen
Offenbar zeigt die Fachaufsichtsbeschwerde, die der NABU Mecklenburg-Vorpommern gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhoben hat, Wirkung. Nach anderthalb Jahren stellt die Behörde nun angeforderte Unterlagen zur Verfügung. Mehr →