Deponie Ihlenberg: Beschwerde zeigt Wirkung
Behörde gibt nach anderthalb Jahren Informationen weiter
25. Mai 2016 - Offenbar zeigt die Ende April 2016 beim zuständigen Wirtschaftsministerium eingereichte Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg seine Wirkung. Nur knapp zwei Wochen nach der Beschwerde übersandte die Behörde die angeforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskanzlei, die den NABU in dem Verfahren vertritt. „Bereits vor über anderthalb Jahren haben wir beim StALU die Vorlage von Berichten und Gutachten erbeten, die Informationen zur Deponie Ihlenberg enthalten. Trotz Nachfrage haben wir bis vor kurzem keine Reaktion darauf erhalten, obwohl uns der Zugang zu diesen Unterlagen laut Umweltinformationsgesetz hätte gewährt werden müssen“, so Martin Graffenberger vom NABU-Landesvorstand. Bei den Unterlagen handelt es sich insbesondere um geologische Gutachten aus den Jahren 1978 bis 1991.
Die Deponie Ihlenberg ist Deutschlands größte oberirdische Giftmülldeponie. Sie wurde ursprünglich von der DDR eingerichtet, um durch die Entsorgung von Sondermüll aus der BRD Devisen erwirtschaften zu können. Sie wird bis zum heutigen Tage auf Grundlage der ursprünglichen DDR-Genehmigung aus dem Jahr 1980 betrieben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Deponiestandorts und -betriebs ist nie durchgeführt worden. “Es bestehen massive Bedenken gegen die Dichtigkeit des
Deponieuntergrunds hinsichtlich giftiger Sickerwässer. Messungen im Umfeld der Deponie haben erhöhte Schadstoffbelastungen festgestellt“, so Martin Graffenberger.
Der NABU Mecklenburg-Vorpommern führt derzeit zwei Gerichtsverfahren gegen den (weiteren) Betrieb der Deponie Ihlenberg, die sich im Eigentum des Landes befindet. Die Klagen richten sich zum einen gegen die Erweiterung der Deponie um zwei weitere Bauabschnitte im Süden der Deponie. Hier reichte der NABU bereits im Juli 2010 Klage ein. Eine zweite Klage, die im Januar 2013 eingereicht wurde, richtet sich gegen die Errichtung einer Multi-Funktionalen Abdeckung (MFA), die eine Ablagerung gefährlicher Abfälle im Anlehnungsbereich auch zum ältesten Teil der Deponie ermöglichen soll, der noch über keinerlei Basisabdichtung verfügt.
„Weder für die Erweiterung der Deponie noch für die Genehmigung der MFA wurde ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, wie es eigentlich hätte erfolgen müssen“, so Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den NABU in diesem Fall vertritt. „Ohnehin ist es fraglich, ob überhaupt jemals eine ordnungsgemäße Genehmigung für die Ablagerung gefährlicher Abfälle erteilt wurde. Jedenfalls weist schon das ursprüngliche DDR-Genehmigungsverfahren schwerwiegende Mängel auf.“
„Die über einen derart langen Zeitraum anhaltende Verweigerung von Informationen seitens des StALU werten wir nichtsdestotrotz als bewusste Verschleierung von Informationen der Öffentlichkeit, auch um kritische Diskussionen und eine öffentliche Erörterung des Genehmigungsverfahrens zu vermeiden“, so NABU-Vorstandsmitglied Martin Graffenberger.
Der NABU MV klagt gegen die Erteilung einer Plangenehmigung, weil diese ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig ist. Mehr →