Schutzgebiete nicht nur formal ausweisen
NABU fordert vom Land Einhaltung der Schutzziele
Eine deutlich intensivere Verfolgung und Einhaltung der Schutzziele in Schutzgebieten fordert der NABU Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Seiten der Landesregierung. Die knapp 50 Delegierten auf der Landesvertreterversammlung am 6. April 2013 in Güstrow waren sich einig darüber, dass es nicht ausreicht, Schutzgebiete formal auszuweisen. Vielmehr muss die Einhaltung der Schutzziele im Vordergrund aller Bemühungen stehen. „Es kann nicht sein, dass in Mecklenburg-Vorpommern z. B. etliche EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, sich die Intensität der Landnutzung jedoch so gut wie gar nicht von der auf ungeschützten Flächen unterscheidet“, so Stefan Schwill, der als Landesvorsitzender bestätigt wurde. „Mittlerweile entsteht vielfach der Eindruck, dass zahlreiche Schutzgebiete im Land nur pro forma ausgewiesen worden sind. Von Nutzungseinschränkungen kann keine Rede sein.“
So dürfen in EU-Vogelschutzgebieten auf Antrag Zugvögel gezielt vergrämt werden, wenn keine geschützten Arten betroffen sind. Da solche Vergrämungsanlagen, bei denen es sich in der Regel um Knallapparate handelt, aber nicht gezielt eine Art, sondern generell alle Vögel verscheuchen, lehnt der NABU deren Einsatz in Schutzgebieten grundsätzlich ab. „Eine solche Praxis in ausgewiesenen Schutzgebieten führt den Schutzgedanken ad absurdum“, so Stefan Schwill. „Uns ist bewusst, dass entsprechende Maßnahmen zum dauerhaften Erreichen der Schutzziele Geld kosten. Wenn die Naturschätze Mecklenburg-Vorpommerns aber weiterhin erhalten bleiben und als Werbeträger für MV als Urlaubsland dienen sollen, muss die Landesregierung sich auch entsprechend dafür einsetzen. Wenn es sein muss, auch finanziell.“ Der NABU stellt sich in diesem Prozess gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.