Schutzmaßnahmen für Nutztiere
Wie Tierhalter ihre Tiere ausreichend schützen können
Wölfe ernähren sich in Mitteleuropa hauptsächlich von Wildtieren, wie zum Beispiel Rehen (52,1%), Rotwild(24,7%) und Wildschweinen (16,3%). Nutztiere wie Schafe und Ziegen spielen als Beutetiere nur eine geringe Rolle und haben lediglich einen Anteil von 0,8% an der Nahrung der Wölfe.
Trotzdem sind sie dort, wo Wölfe vorkommen, potentielle Beutetiere und müssen durch die Tierhalter entsprechend geschützt werden. Wölfe lernen schnell, dass ungeschützte Schafe und Ziegen eine leichte Beute sind, da diese nicht über ausreichende Flucht- oder Verteidigungsfähigkeiten verfügen. Um solche Übergriffe von vornherein zu vermeiden, sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Wenn Wölfe bereits beim ersten Versuch, Nutztiere zu erbeuten, schlechte Erfahrungen mit stromführenden Weidezäunen oder Herdenschutzhunden machen, dann versuchen sie es so schnell nicht wieder.
Schutzmaßnahmen sind Voraussetzung für einen Schadensausgleich
Einen 100-prozentigen Schutz von Weidetieren gegen Wolfsübergriffe kann es nicht geben. Gewisse Schutzmaßnahmen sind jedoch Voraussetzung für einen Schadensausgleich, sollte es doch zu einem Übergriff kommen. Bewährte Methoden sind ausreichend hohe Zäune und Herdenschutzhunde.
Als weitestgehend zuverlässiger Standardschutz gelten 90 cm hohe Elektrozäune (Euronetz) mit einer durchgängig ausreichenden Spannung von mindestens 3000 Volt. Es ist besonders darauf zu achten, dass die unterste Litze nicht mehr als 20 cm Bodenabstand hat. Außerdem muss auch diese Litze Strom führen, da nur so ein Untergraben des Zaunes verhindert werden kann. Eine ausreichende Spannung kann nur gewährleistet werden, wenn die Vegetation unterhalb der Litze regelmäßig entfernt wird.
Einzelne Wölfe in Sachsen haben gelernt, Elektrozäune zu überspringen. Als wirksame Gegenmaßnahme hat sich die optische Erhöhung des Zaunes mit Hilfe eines Flatterbandes (Breitbandlitze, mind. 1,5 cm breit) bewährt. Das Band wird entweder an den bestehenden Pfählen oder, falls diese zu kurz sind, mit Hilfe zusätzlicher Pfähle rund 30 cm über dem eigentlichen Zaun angebracht. Kommen Herdenschutzhunde zum Einsatz, kann auf das Flatterband verzichtet werden.
Gräben, Bäche und Flüsse sind keine Barrieren für Wölfe, so dass die Weiden und Pferche rundum durch Zäune geschützt sein müssen.
Bei Maschendrahtzäunen ist darauf zu achten, dass ein Untergraben der Zäune nicht möglich ist. Die Mindesthöhe sollte 1,30 m betragen. Als Untergrabungsschutz kann ebenfalls eine zusätzliche Litze, mit einem Abstand von 20 cm zum Boden, oder die Anbringung eines mindestens 20 cm tief im Boden eingegrabenen Zauns verwendet werden. Eine Alternative zum Eingraben ist es, den Zaun nach außen gebogen ca. 50 cm flach auf dem Erdboden zu verlegen und mit Erdnägeln zu sichern.
Grundschutz muss sein!
Um Vorfälle zu minimieren oder zu vermeiden, ist es insbesondere bei Schaf- oder Ziegenhaltungen sehr wichtig, dass mindestens der Grundschutz eingehalten wird oder aber vorzugweise über den Grundschutz hinausgehende empfohlene Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden, welche auch gefördert werden können, heißt es aus dem zuständigen Ministerium in Schwerin.
Präventionsmaßnahmen reduzieren das Risiko eines Übergriffs deutlich.
Um den Mindestanforderungen eines Grundschutzes zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt für stromführende Zäune 90 Zentimeter und für Festzäune 120 Zentimeter. Empfohlen werden über den Grundschutz hinausgehende stromführende Zäune mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimeter. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter beträgt.
Einsatz von Herdenschutzhunden
Neben einem guten Zaun bietet der Einsatz von Herdenschutzhunden einen sinnvollen Schutz. Der Grund: Wolf und Hund verstehen sich und sprechen die gleiche Sprache. Wenn zwischen der Beute und dem Wolf dessen Verwandter steht und Macht demonstriert, riskiert der Wolf keinen Angriff und zieht weiter. Diese Erfahrungen haben Besitzer von Herdenschutzhunden immer wieder gemacht.
Herdenschutzhunde binden sich sowohl an das Territorium als auch an die Herdentiere. Gefahren gegenüber demonstrieren sie Stärke und schlagen Alarm. Sie stellen keine Gefahr für Touristen und Haushunde dar, sofern diese außerhalb des Zaunes bleiben. Fremden Menschen gegenüber sollen die Hunde eine Beißhemmung haben, sie jedoch stellen und verbellen bis der Besitzer kommt.
Vorgehen im Schadensfall
Ist es zu einem Schaden an Nutztieren gekommen, ist der Schadensort möglichst weiträumig abzusperren. Hunde dürfen die Flächen möglichst nicht belaufen, da sonst Spuren zunichte gemacht werden können, so dass diese nicht mehr auswertbar sind. Tote Tiere müssen zunächst liegen bleiben und mit einer Plane gegen Kolkraben, Füchse und Niederschläge geschützt werden.
Schäden sollten möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden begutachtet werden und sollten daher schnellstmöglich dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) Mecklenburg-Vorpommern gemeldet werden.
Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Kristin Zscheile
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Tel.: 03843 777 215
Fax: 03843 777 9216
E-Mail: kristin.zscheile@lung.mv-regierung.de
Falls Sie außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende einen Riss finden, wenden Sie sich an die unter folgendem Link genannten geschulten Wolfsbetreuer!
Liste der Wolfsbetreuer
Prävention ist Mittel der Wahl
Insbesondere sobald sich in einer Region mehrere Rissvorfälle ereignen, werden Nutztierhalter von den zuständigen Behörden und Mitarbeitern im Land intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken.
Sichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen können unter der Nummer 0170-7658887 oder auch über die Online-Eingabe unter dem Schlagwort „Monitoring“ auf der Internetseite www.wolf-mv.de gemeldet werden und stellen für das Wolfsmanagement einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können. Die genannte Nummer fungiert auch als Schadens-Hotline zu Meldung von aufgetretenen oder vermuteten Rissvorfällen.
Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes unbedingt empfohlen. Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: 0157-75063085 (für die Regionen der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald) sowie 03847-43500 oder 0171-7270624 (für alle anderen Regionen).
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