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Mehr Gewicht für den Artenschutz

Natur- und Artenschutz bei der Landesraumentwicklung nicht vernachlässigen

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung fordert der NABU MV erneut eine naturverträgliche und artenschutzkonforme Entwicklung des Landes. Dies muss sowohl in der Landwirtschaft als auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ausreichend berücksichtigt werden.

Insbesondere in der Landwirtschaft und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird der Natur- und Artenschutz längst nicht ausreichend berücksichtigt.  - Foto: Ulf Bähker

Insbesondere in der Landwirtschaft und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird der Natur- und Artenschutz längst nicht ausreichend berücksichtigt. - Foto: Ulf Bähker

16. November 2015 - Mit dem Papier legt die Landesregierung eine fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für die Entwicklung des Landes vor. Nachdem im Zuge der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes im Frühjahr 2014 die Beteiligung zum ersten Entwurf stattfand, zu dem über 2.000 Stellungnahmen eingegangen sind, fand nun auch für den überarbeiteten, zweiten Entwurf eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen statt.

Ökologische Landwirtschaft stärken

Wie schon in seiner ersten Stellungnahme forderte der NABU eine eigene Leitlinie für den Artenschutz in MV. „Aufgrund des fortschreitenden Artenrückgangs in der Agrarlandschaft und zunehmend dramatischen Lage bei bundesweit gefährdeten Arten wie dem Schreiadler halten wir es für unabdingbar, dem Artenschutz einen eigenen Abschnitt zu widmen“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. Vor allem die Flächen in der Agrarlandschaft bedürfen hier besonderer Aufmerksamkeit. „Insbesondere die ökologische Landwirtschaft soll stärker gefördert werden, um Lebensräume und natürliche Ressourcen zu schonen und zu erhalten. Dies sollte ein zentrales Anliegen der weiteren Landesentwicklung sein, wenn sie als nachhaltig und zukunftsfähig bezeichnet werden will.“ Die Vermeidung von Bodenerosion, der Abbau der Überlastung von Böden und Gewässern durch Nährstoffe und Pestizide sowie der Stopp des Artensterbens in der Agrarlandschaft sind wesentliche Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt der landwirtschaftlichen Produktivität. Die aktuell überwiegende Wirtschaftsweise geht genau in die entgegengesetzte Richtung. So sollte im neuen LEP zum Beispiel festgeschrieben sein, dass vielfältige Strukturen in der Landschaft erhalten oder neu geschaffen werden, z. B. durch Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen, den Schutz von Einzelbäumen in der Agrarlandschaft oder die Renaturierung von Söllen. Auch muss bei der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe besonderer Wert auf den Schutz der Artenvielfalt gelegt werden, etwa durch den verpflichtenden Einsatz eines prozentualen Anteils an Wildkräutermischungen.


Die Potentiale von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen, wie hier auf einer ehemaligen Deponie, müssen mehr genutzt werden. - Foto: Helge May

Die Potentiale von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen, wie hier auf einer ehemaligen Deponie, müssen mehr genutzt werden. - Foto: Helge May

Generell fordert der NABU, dass die einzigartige Naturausstattung Mecklenburg-Vorpommerns zukünftig vielschichtig und effektiv geschützt und damit erhalten wird. „Ein Weiter-so kann es weder für die Landwirtschaft noch für die Behandlung eines Großteils der Schutzgebiete geben“, so Landesvorsitzender Stefan Schwill. Auch kann hier nicht auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt werden. „Die machen im Naturschutz genauso wenig Sinn wie im Straßenverkehr.“ Hinzu kommt, dass dann Akzeptanz häufig nur durch Herabsetzung der Ziele erreicht wird, was eher als fauler Kompromiss zu werten ist. Stattdessen fordert der NABU jeweils klare Regelungen.



Artenschutzrecht schon bei Planung berücksichtigen

Ein weiteres Schwerpunktthema sind die Erneuerbaren Energien. Deren Ausbau sollte weiter gefördert werden. Jedoch darf dies nicht zu Lasten der Artenvielfalt geschehen. Zudem sollte der Fokus nicht allein auf der Windenergie (und Biogasanlagen) liegen, sondern auch Potentiale der Solarenergie genutzt werden. Hier wären z. B. Anlagen auf Dächern in Städten oder bereits versiegelten Flächen in Gewerbegebieten möglich, ohne weitere wertvolle Flächen zu verlieren. „Fakt ist, dass der weitere Ausbau v. a. der Windenergie nur naturverträglich und artenschutzkonform geschehen darf“, so Stefan Schwill. „Mögliche Unklarheiten oder Konflikte mit dem Artenschutzrecht müssen schon frühzeitig auf Planungsebene berücksichtigt werden.“ Hier beanstandet der NABU vor allem die bisherige Praxis der Abstandsregelungen in Genehmigungsverfahren. „Die Ausweisung neuer Eignungsgebiete darf nur unter Beachtung der tierökologischen Abstandskriterien, wie sie z.B. für die Vogelwelt als gemeinsame Empfehlung der deutschen Vogelschutzwarten erarbeitet wurden.“ Nur so herrscht rechtliche Sicherheit und die bestmögliche Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange.

Windeignungsgebiete in Wäldern sollten generell ausgeschlossen werden. Große unzerschnittene und bislang größtenteils ungenutzte Flächen wie ehemalige Truppenübungsplätze aber auch die bestehenden Großschutzgebiete des Landes sollten mit ihrem ökologischen Wert erhalten und von der Windenergieplanung ausgeschlossen werden.


Besonders für die seltenen Schweinswale stellen Offshore-Windenergieanlagen in der Ostsee eine Gefahr da. - Foto: Sven Koschinski/Fjord and Belt Kerteminde DK

Besonders für die seltenen Schweinswale stellen Offshore-Windenergieanlagen in der Ostsee eine Gefahr da. - Foto: Sven Koschinski/Fjord and Belt Kerteminde DK

Sehr umfangreich hat sich der NABU zur Raumordnung im Küstenmeer geäußert und fordert ein, dem Wissen um den heute ungünstigen Erhaltungszustand vieler mariner Arten und Lebensräume endlich Rechnung zu tragen. Das Wissen um den Zustand der Ostsee lässt keinen Spielraum für zusätzliche Nutzungen mit potentiell schädlichen Auswirkungen. Dies gilt auch für die Offshore-Windkraft, die an sensiblen Standorten ein erhebliches Risiko für die Meeresnatur mit sich bringt. Hier begrüßt der NABU zwar die Reduktion der Gebietskulisse zur Nutzung der Windenergie im Küstenmeer im zweiten Entwurf des LEP, sieht jedoch die weitere Notwendigkeit der Flächenreduktion. Die Ostsee ist vom weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft über das bereits genehmigte Maß auszunehmen. Schon heute sind die EEG-Ausbauziele abgedeckt., Es stellt sich also die Frage des energiepolitischen Nutzens eines verstärkten Ausbaus der Offshore-Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern, das seinen Energiebedarf bereits zu 120 Prozent über erneuerbare Energien deckt und in 2014 mehr Strom produziert als verbraucht hat.

Konflikt mit Natura-2000-Gebieten

Hinzu kommt, dass große Teile der ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks liegen, etwa vor Fischland-Darß, vor Hiddensee sowie östlich von Rügen. Hier leben vom Aussterben bedrohte Schweinswale sowie Seehunde und Kegelrobben. Außerdem spielen die Gebiete eine wichtige Rolle für den küstenparallelen Vogelzug. Da laut Bundesnaturschutzgesetz die Störung streng geschützter Arten wie dem Schweinswal verboten ist, verbietet sich ein Eingriff hier im Grunde von selbst. Hinzu kommt, dass der geplante weitflächige Ausbau der Windkraft auch in Widerspruch zu den Verpflichtungen der EU-Vogelschutzrichtlinie stehen wird. Daher fordert der NABU, das ökologische Schutzgut Zugvögel für das Küstenmeer im LEP besonders sorgfältig zu behandeln. Immerhin gehören die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern zu den wichtigsten Zug- und Rastgebieten in Europa, wodurch dem Land eine besondere Verantwortung zukommt, durchgängige Zugkorridore frei zu erhalten.


Mehr Informationen

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