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Klage gegen Deponie Ihlenberg erfolgreich

Land als Betreiber muss Umweltverträglichkeit nachweisen und Öffentlichkeit beteiligen

Auf eine Klage des NABU hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 15. Januar beschlossen, das Gerichtsverfahren auszusetzen. Grund ist die „Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung“.

Deponie Ihlenberg - Foto: Arndt Müller

Deponie Ihlenberg - Foto: Arndt Müller

17. Januar 2019 - Damit haben der NABU und die Bürgerinitiative STOPPT die DEPONIE SCHÖNBERG e.V., welche das Klageverfahren unterstützt, ihr wesentliches Klageziel erreicht. „Die IAG und die zuständigen Behörden des Landes MV haben bisher alles getan, um ein vollständiges Planfeststellungsverfahren mit Prüfung der Umweltverträglichkeit und Beteiligung der Betroffen, der Städte und Gemeinden sowie der Umweltverbände zu umgehen. Damit sei nun Schluss“, meint Rechtswalt Philipp Heinz aus Berlin, der den NABU in dieser Sache vertritt.

„Das heißt nichts anderes, als dass die IAG den Betroffenen erstmals in einem öffentlichen Verfahren nachweisen muss, dass die weitere Ablagerung gefährlicher Abfälle auf der Deponie Ihlenberg nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere Grundwasserbelastungen führt“, hebt Stefan Schwill, Vorsitzender des NABU Mecklenburg-Vorpommern hervor. „Betroffene Gemeinden und Städte sowie Einzelpersonen und Umweltverbände werden sich mit ihren Kenntnissen und Befürchtungen in das Verfahren einbringen können. Damit wird endlich die Transparenz geschaffen, die schon seit Jahren notwendig gewesen wäre“, freut sich Herr Uilderks von der BI Stoppt die Deponie Schönberg.

Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den NABU ebenfalls vertritt, erwartet ein komplexes und umfangreiches Planfeststellungsverfahren. Er sagt: „Mit dieser gerichtlichen Entscheidung ist die von der IAG, aber auch von den Landesbehörden gefahrene Strategie, wegen der DDR-Standortgenehmigung brauche man auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung keine dem europäischen Recht entsprechenden Genehmigungsverfahren, gescheitert“. Es sei bezeichnend, dass das Land MV für seine eigene Deponie erst gerichtlich gezwungen werden müsse, das aktuelle Umwelt- und Beteiligungsrecht umzusetzen.


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