Rechte von Umweltverbänden gestärkt
EuGH-Urteil: Verbandsklagerecht muss nachgebessert werden
27. Oktober 2015 - "Der NABU hat immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchführen", stellt Martin Graffenberger, Vorstandsmitglied des NABU Mecklenburg-Vorpommern, fest. "Durch die Entscheidung des EuGH wird den Behörden in solchen Fällen nun die Pflicht auferlegt, selbst nachzuweisen, dass die nicht durchgeführte Prüfung keine Auswirkung auf ihre Entscheidung gehabt hat." Bisher lag die Beweislast bei den Umweltverbänden.
"Wir hoffen, diese Entscheidung ist Anlass für die zuständigen Behörden, ihre Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zukünftig ernst zu nehmen. Es kann nicht sein, dass für Vorhaben wie die Erweiterung der Zuckerfabrik in Anklam, den Windpark in Jördenstorf oder die Sondermülldeponie Ihlenberg einfach überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Hier muss sich etwas ändern", so Graffenberger.
Im Übrigen stellte der EuGH in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 fest, dass auch die sogenannten Präklusionsvorschriften, wie sie in Verfahren für umweltrelevante Vorhaben gelten, unionsrechtswidrig sind. Bisher waren Kläger vor deutschen Verwaltungsgerichten mit Argumenten ausgeschlossen, die sie in vorgelagerten Verwaltungsverfahren nicht als Einwendungen vorgebracht hatten; sie waren präkludiert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen.
Link zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑137/14 vom 15. Oktober 2015
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