NABU im Gemeinsamen Begleitausschuss
NABU vertritt Umweltthema bei der Vergabe von EU-Fördermitteln in MV
Die EU stellt Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2014-2020 insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Dies geschieht über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Zuständig für die EU-Förderung ist die Gemeinsame Verwaltungsbehörde der Landsregierung. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Fördermittelvergabe spielt der Gemeinsame Begleitausschuss. Hier engagiert sich der NABU gemeinsam mit dem BUND und dem WWF für den Schutz von Umwelt und Natur.
Die Umweltverbände beraten gemeinsam mit Vertretern aus Ministerien, von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Kommunen, Frauen, Wohlfahrtverbänden, Kirchen, Land- und Forstwirtschaft über die Ausgestaltung der Förderrichtlinien in unserem Land. Eine Vielzahl von Interessen ist vertreten, die sich durchaus nicht alle dem Natur- und Umweltschutz verpflichtet fühlen.
Die EU verlangt von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management bei der Umsetzung der EU-Förderung genügend berücksichtigt werden. Dies ist ein wichtiges Argument für alle Beteiligten, die Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes in allen Förderbereichen zumindest teilweise zu berücksichtigen.
Aktuelles
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, nach dem die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweinehalter verbindlich einzuhalten sind. Mehr →