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Vorlesen

Umweltverbände begrüßen neue Richtlinie

Kritik an Verzögerung bei der Naturschutzförderung

Die Umweltverbände begrüßen die Verabschiedung der Richtlinie zur Naturschutzförderung durch den Begleitausschuss am 17. Februar 2016. Kritisiert wird die Tatsache, dass der für die Projektdurchführung erforderliche Leitfaden immer noch nicht vorliegt.

Abschnitt des renaturierten Altlaufs des Maibachs. - Foto: Dr. Rica Münchberger

Abschnitt des renaturierten Altlaufs des Maibachs. - Foto: Dr. Rica Münchberger

Mit der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (NatSchFöRL M-V) wurde mt erheblicher zeitlicher Verzögerung eine wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung der Förderung des investiven Naturschutzes in der Fläche geschaffen. Die Umweltverbände hoffen auf die baldige amtliche Veröffentlichung der Regelung. Außerdem sollte der für die Durchführung von Förderprojekten erforderliche amtliche Leitfaden durch das Ministerium kurzfristig vorgelegt werden.

Inhaltlich zu begrüßen ist das Anknüpfen an die Fördermöglichkeiten der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF) aus der abgelaufenen Förderperiode. Die Straffung des Antragsverfahrens ist eine positive Verbesserung, wie auch die jetzt in einem gesonderten Förderbereich mögliche Unterstützung von Durchführungsstudien für größere Moorschutzprojekte.


Naturschutzprojekt Mellenthiner Heide - Foto: Dirk Weichbrodt

Naturschutzprojekt Mellenthiner Heide - Foto: Dirk Weichbrodt

Damit wird ein von den Umweltverbänden in der abgelaufenen Förderperiode stets kritisiertes Problem aus dem Weg geräumt. Der lange Schwebezustand verschiedener Großprojekte aus dem Moorschutz mit besonders umfangreichen Planungen, deren Durchführbarkeit noch unklar ist, hatte die Verfügbarkeit von Mitteln für andere Projekte zu stark eingeschränkt. Die jetzt auf Initiative der Verwaltung erfolgte Ausgliederung der Förderung von Durchführungsstudien in einen getrennten Förderbereich ist ein geeigneter Ansatz zur Lösung dieses Problems.

Als kompliziertes Problem erwies sich die Frage des Umgangs mit dem Umsatzsteueranteil an den Förderprojekten. Die Umweltverbände haben sich von Anfang an dieser Diskussion gestellt und in Beratungen mit Vertretern verschiedener Ministerien Lösungsvorschläge unterbreitet. Dadurch konnte gesichert werden, dass gemeinnützige Organisationen, soweit sie bei Durchführung von Naturschutzprojekten keine Vorsteuer geltend machen können, weiterhin eine Förderung der Umsatzsteuer erhalten.


NABU Projekte

Steinhaufen mit Wurzel als Strukturelement - Foto: Falk Ortlieb

Steine für Sonnenanbeter

Erhalt von Magerrasen und Heideflächen für Zauneidechse

Der NABU hat im Rahmen eines vom Land geförderten Naturschutzprojektes Heideflächen auf Usedom und deren typische Strukturelemente wie Steinhaufen und Trockenmauern wiedergestellt. Ziel ist der Erhalt von Lebensräumen für Zauneidechse, Heidelerche & Co. Mehr →

Ausbaggerung des ursprünglichen Bachlaufs des Maibachs. - Foto: Dr. Rica Münchberger

Renaturierung des Maibachs

Entwicklung eines naturnahen Bachlaufs im Naturschutzgebiet

An der Grenze der Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen liegt das Naturschutzgebiet „Maibachtal“. Dessen Zentrum bildet der Maibach, den der NABU Mecklenburg-Vorpommern in einem von der EU und dem Land geförderten Projekt renaturiert hat. Mehr →

Dornbusch auf Hiddensee - Foto: Dr. Rica Münchberger

Geschütze Trockenrasen wiederhergestellt

Naturschutzmaßnahmen auf Hiddensee durchgeführt

Im Norden der Insel Hiddensee hat der NABU wertvolle Trockenrasen wiederhergestellt, um sie langfristig zu erhalten. Dafür wurde ein großer Teil der Sträucher entfernt, die den geschützten Lebensraum endgültig zu überwachsen drohten. Mehr →

Der NABU vor Ort

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