Illegal Grünland in Schutzgebiet umgebrochen
NABU empört über illegalen Grünlandumbruch im NSG "Trockenhänge bei Jülchendorf und Schönlager See" im Landkreis Ludwigslust-Parchim
25. April 2016 - Extensives Grünland zählt zu den artenreichsten Lebensraumtypen und hat damit eine große Bedeutung für den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt. Zum Schutz von Dauergrünland wurde im Jahr 2005 ein Dauergrünlanderhaltungsgebot für Landwirte formuliert, um dessen Verlust zu begrenzen. In Schutzgebieten ist der Umbruch von Dauergrünland in der Regel generell verboten. Umso empörter ist der NABU Mecklenburg-Vorpommern über die Nachricht, dass im Naturschutzgebiet "Trockenhänge bei Jülchendorf und Schönlager See" im Landkreis Ludwigslust-Parchim südlich der Kleinstadt Brüel in den vergangenen Tagen Grünland in großem Maßstab umgebrochen worden ist.
"Zwar kann die zuständige Untere Naturschutzbehörde gemäß NSG-Verordnung in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilen, doch das ist hier nicht der Fall, wie uns die Behörde auf Nachfrage mitteilte", so NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. "Wir begrüßen es, dass diese illegale Handlung nun seitens der Behörde verfolgt wird und gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde." Im Gebiet leben mehr als 80 Vogelarten, die zum Teil auf Grünland als Brutstandorte spezialisiert sind, wie etwa der Kiebitz. Außerdem sind in dem Gebiet Zauneidechse, Ringelnatter und Blindschleiche heimisch. Zahlreiche geschützte Pflanzenarten haben sich auf die mageren Standorte spezialisiert.
"Leider müssen wir davon ausgehen, dass dies kein Einzelfall ist, und auch in anderen Gebieten Grünland illegal umgebrochen wird und damit wertvolle Lebensräume verlorengehen", so Dr. Münchberger. "Wir fordern, dass dieser offenbar gängigen Praxis des illegalen Grünlandumbruchs in Mecklenburg-Vorpommern Einhalt geboten wird, indem solche Vergehen konsequent sanktioniert werden. Es geht schließlich "nur" um die bloße Einhaltung der bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen."
Wer Hinweise auf den illegalen Umbruch von weiterem Grünland, v. a. in Schutzgebieten, in Mecklenburg-Vorpommern hat, sollte nicht zögern und diesen der zuständigen Naturschutzbehörde melden. Auch der NABU nimmt Hinweise und Informationen dazu entgegen.
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