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Windkraft auf Kosten des Artenschutzes?

Kritik gegen geplante Regelung der Mindestabstände von Windkraftanlagen

Mecklenburg-Vorpommern trägt als wichtiger Verbreitungsschwerpunkt eine besondere Verantwortung für Greifvogelarten wie Rotmilan, Schreiadler und Seeadler. Jetzt will das Land die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Lebensräumen dieser Arten absenken.

Windräder - Foto: Helge May

Windräder - Foto: Helge May

11. November 2014 – Greifvögel gehören weltweit zu den häufigsten Opfern von Windkraftanlagen. Vor allem Rotmilane und Seeadler sind es, die in den Rotoren verunglücken, wie eine heute veröffentlichte, vom Bundesumweltministerium finanzierte Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU, der BioConsult SH und des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zeigt. Für eben jene Arten wie auch für den Schreiadler trägt Mecklenburg-Vorpommern als wichtiger Verbreitungsschwerpunkt eine besondere Verantwortung.

"Umso erstaunlicher ist, dass ausgerechnet im zuständigen Ministerium die Mindestabstände für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Lebensräumen und Brutplätzen dieser Vögel zukünftig noch weiter herabgesetzt werden sollen", so Ulf Bähker vom NABU Mecklenburg-Vorpommern. "Wir lehnen die Herabsenkung dieser Abstandsregelungen entschieden ab und fragen uns, auf welcher fachlichen Grundlage die Anpassung der Werte erfolgte. Für uns ist dieser Schritt absolut nicht logisch nachvollziehbar", so Bähker weiter. "Vielmehr müssen wir davon ausgehen, dass sich dahinter der Versuch verbirgt, das planwirtschaftlich gesteckte Ziel zum Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern auf mindestens ein Prozent der Landesfläche auf Kosten des Artenschutzes erreicht werden soll."


Schreiadler

Schreiadler bei der Bodenjagd - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

Diese Bedenken hat der NABU MV in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf der "Artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern" (AAB-WEA) deutlich zum Ausdruck gebracht. "Die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfes käme einer Bankrott-Erklärung der Obersten Naturschutzbehörde des Landes gleich", so Bähker.

Stattdessen fordert der NABU MV die Landesbehörden auf, den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu folgen, die seit 2007 in Form des "Helgoländer Papiers" eine fundierte fachliche Grundlage zu bundesweit definierten Mindestabständen darstellen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen bereits mehrfach als wissenschaftsbasierter Maßstab für die Beurteilung von Aspekten des Artenschutzes herangezogen wurden.

Hier geht es zur Stellungnahme:


6 MB - Stellungnahme AAB-WEA (NABU MV)

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