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Gennaker beeinträchtigt Schutzgebiete

Mehrere Natura-2000-Gebiete liegen in unmittelbarer Nähe

Das Baugebiet des geplanten Offshore-Windparks vor dem Darß liegt unmittelbar in einem Knotenpunkt des internationalen Vogelzugs und in direkter Nähe zu mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten. Diese würden durch den Bau und Betrieb der Anlagen negativ beeinträchtigt.

Lage der Schutzgebiete Plantagenetgrund und Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund sowie des Planungsgebiets für den OWP Gennaker - Abbildung: IfAÖ Neu Broderstorf

Lage der Schutzgebiete Plantagenetgrund und Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund sowie des Planungsgebiets für den OWP Gennaker - Abbildung: IfAÖ Neu Broderstorf

Die unmittelbare Nähe zu gleich mehreren Schutzgebieten des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerkes bestätigen die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung des Seegebiets vor dem Darß.

Dazu gehören

- das FFH-Gebiet "Kadettrinne" (DE 1339-301...) in 3,8 km Entfernung

- das EU-Vogelschutzgebiet "Plantagenetgrund" (DE 1343-401) in 2 km Entfernung

- das EU-Vogelschutzgebiet "Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund" (DE 1542-401) in ca. 3 km Entfernung

- der Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" in 3 km Entfernung

Das Vorhaben Gennaker führt unter Verstoß gegen §33 Abs. 1 BNatSchG zur erheblichen Beeinträchtigung insbesondere des FFH- und Vogelschutzgebiets "Plantagenetgrund" und des Vogelschutzgebiets "Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund". In der Genehmigung des StALU Vorpommern wurden fehlerhafte Meideradien für Meeresvögel, insbesondere Seetaucher aufgeführt und für die Berechnung der Erheblichkeit herangezogen. Danach würden laut Genehmigung weniger als ein Prozent der Schutzgebietsfläche für die Vögel verloren gehen. Tatsächlich aber zeigen jüngere wissenschaftliche Studien Meideradien von Seetauchern bon bis zu 16 Kilometern Entfernung zu Windparks. Rechnet man mit einem Durchschnittswert von zehn Kilometern, so würden den beiden Vogelschutzgebieten aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten Offshore-Windpark zwischen 15-25 Prozent der Schutzgebietsfläche (Nahrungs-, Rast- und Mausergebiete) verloren gehen. Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie.


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