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Vorlesen

Tötungsrisiko für Zugvögel

Der Genehmigung zugrundeliegende Annahmen sind falsch

Die Genehmigung des Windparks schließt nicht mit hinreichender Sicherheit aus, dass sich das Verletzungs- und Tötungsrisiko für europäische Vogelarten durch den Bau und Betrieb der 103 geplanten Anlagen signifikant erhöht.

Sterntaucher - Foto: Frank Derer

Sterntaucher - Foto: Frank Derer

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das Seegebiet nördlich der Halbinsel Fischland-Darß bis Rügen in seinem naturschutzfachlichen Planungsbeitrag zur Raumordnung bereits 2006 als ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den internationalen Vogelzug identifiziert. Das Seegebiet gehört neben dem Fehmarnbelt zu den wichtigsten Konzentrationspunkten des Vogelzuges in der Ostsee und hat eine herausragende Bedeutung für mehrere Wasservogelarten wie zum Beispiel Kraniche, Seetaucher, Trauer- und Eisenten. Während bei Landvögeln die vorherrschende Zugrichtung in der Wegzug-Saison von Nordost nach Südwest verläuft, queren Wasservögel in diesem Zeitraum das Gebiet in Ost-West-Richtung. Der Heimzug verläuft in entgegengesetzter Richtung. Das BfN hat daher in seinem naturschutzfachlichen Planungsbeitrag gefordert, zur Erhaltung durchgängiger Zugkorridore u. a. das Gebiet zwischen Rügen und dem Darß und Südschweden von Vogelzug beeinträchtigenden Wirkungen, z. B. durch Windenergieanlagen, freizuhalten. Diese Position hat das BfN 2016 ebenfalls in das Genehmigungsverfahren Gennaker eingebracht.

Neben dem BfN und dem NABU hatte sich auch das Nationalparkamt Vorpommern ablehnend zum Projekt Gennaker positioniert und auf die erheblichen Auswirkungen für die Vogelwelt ie uch für streng geschützte marine Säugetiere hingewiesen. Dabei nahm das Nationalparkamt auf die raumordnerische Festlegung zum ersten Windpark vor Fischland-Darß (Baltic 1) Bezug. Darin wurde festgestellt, dass weder eine größere Anzahl noch höhere Windenergieanlagen raum- und umweltverträglich errichtet werden können.


Falsche Berechnung des Tötungsrisikos

Die der Genehmigung zugrundeliegende Bestandserfassung ist unvollständig und fehlerhaft. Außerdem werden darin Tag- und Nachtzieher falsch eingestuft. Insbesondere aber sind falsche Annahmen in die Prognose des Kollisionsrisikos eingegangen, wie eine vom NABU beauftragte Untersuchung des unabhängigen Gutachterbüros BIOS zeigt.

Die Genehmigung greift auf eine unzulässige Anwendung des sogenannten 1-Prozent-Kriteriums zurück und nimmt als akzeptables Maß an, dess es ohne erhebliche Auswirkungen auf die Bestände bliebe, wenn ein Prozent aller durch den Windpark ziehenden Vögel durch Kollision getötet würden. Tatsächlich aber bezieht sich das 1-Prozent-Kriterium auf die höchste zulässige Gesamtmortalität einer einzelnen Population pro Jahr unter Berücksichtigung aller Gefahren, neben dem Offshore-Windpark auch Schifffahrt, Jagd etc. Das bedeutet, das StALU hat deutlich höhere Individuenverluste einzelner ARten genehmigt, die jedoch nach EU-Vogelschutzrichtlinie verboten sind.

Außerdem wurde statistisch getrickst: So wurde der zeitliche Bezugsrahmen von 24 Stunden Durchzugszeit gewählt, obwohl das erhöhte Tötungsrisiko auf die Durchflugszeit von maximal einer Stunde bezogen werden müsste. Auch so wurden mögliche Individuenverluste schlichtweg kleingerechnet.


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