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Gefahr für Schweinswale

Lebensräume der Meeressäuger durch Windpark gestört

Die Genehmigung für den Windpark verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil das Verletzungs- und Tötungsrisiko für Schweinswale durch den Windpark erhöht und geschützte Lebensräume stark beeinträchtigt werden.

Schweinswal - Foto: Christoph Kasulke

Schweinswal - Foto: Christoph Kasulke

Schweinswale können insbesondere während der Bauphase durch den extrem lauten Rammschall verletzt oder während der Betriebsphase durch den starken Wartungsverkehr aus ihrem Lebensraum vertrieben werden. Die in der Genehmigung vorgesehenen Maßnahmen, die eine Verletzung oder Tötung von Schweinswalen verhindern sollen, sind nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht ausreichend. So berücksichtigen die Maßnahmen beispielsweise nicht, dass etwa Kälber langsamer schwimmen als erwachsene Tiere. Sie können deshalb den Bereich, in dem es zu Verletzungen ihres Gehör kommen kann, nicht schnell genug verlassen.

Der in der Genehmigung festgelegte Lärmschutzwert, der in 750 Metern Entfernung zur Rammstelle nicht überschritten werden darf, beträgt 160 dB. Mit diesem Wert werden jedoch 12,2 Prozent des Schutzgebiets Plantagenetgrund verlärmt. Von Juni bis September dürfte das jedoch nur ein Prozent des Gebiets beeinträchtigen, im Rest des Jahres maximal fünf Prozent.


Störbereich absichtlich kleingerechnet

Der geplante Windpark hat eine Größe von etwa 9 mal 19 Kilometern. Der in der Genehmigung berücksichtigte Störbereich wurde jedoch nur im Umkreis von 8 Kilometern um den Windparkmittelpunkt berechnet und deckt damit nicht einmal die gesamte Windparkfläche ab. Tatsächlich ragt der Störbereich deshalb viel weiter in die benachbarten Schutzgebiete hinein als die Genehmigung vorgibt.


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