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Havarie-Risiko bagatellisiert

Offshore-Windpark Gennaker birgt Gefahrenpotential für Schifffahrt

Im April 2020 ist ein Offshore-Versorgungsschiff mit einer Windkraftanlage vor der ostfriesischen Insel Borkum kollidiert. Dieses Havarie-Risiko besteht auch auch beim geplanten Windpark Gennaker vor dem Darß, wird aber bei der Planung nicht ernst genommen.

Die havarierte "Glory Amsterdam" (2017) liegt nur wenige Kilometer vor einem Windrad - Foto: Hero Lang

Die havarierte "Glory Amsterdam" (2017) liegt nur wenige Kilometer vor einem Windrad - Foto: Hero Lang

29. April 2020 - Der NABU kritisiert die Bagatellisierung erheblicher Havarie-Risiken im Falle einer Realisierung des Offshore-Windparks Gennaker. Es kann weder die Sicherheit der Schifffahrt sichergestellt werden, noch die der Umwelt. Eng damit verbunden fehlt es an einer wirksamen Untersuchung des Störfallpotentials im Zusammenhang mit einer Havarie. Das Vorhaben lässt aufgrund des vorhandenen erheblichen Schiffsverkehrs in der Kadettrinne - etwa 50.000 Passagen pro Jahr - eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Schiffsverkehrs erwarten.

Im Fall eines manövrierunfähigen Schiffs besteht durch die Nähe zum Windpark ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Dieses Risiko wurde in der Genehmigung nicht angemessen berücksichtigt. So ist die Methodik in der Technischen Risikoanalyse als fehler- und mangelhaft zu bewerten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bergungsversuch mit einem Notschlepper eingeleitet wird und auch erfolgreich agiert, wird in der Technischen Risikoanalyse optimistisch überschätzt. Für den NABU geht die Analyse eher von einem Best-Case-Fall aus, anstelle von einem Worst-Case-Fall. Letzteres wäre jedoch angebracht und notwendig. Havarien, wie die der Glory Amsterdam im Jahre 2017 zeigen, dass es zu diversen Komplikationen wie sprachlichen Schwierigkeiten, Wettereinflüssen, technischen oder menschlichen Versagen kommen kann, die alleine oder in Kombination dazu führen können, dass der erste Bergeversuch scheitert.

Beachtet man auch die fehlende Störfallvorsorge für den Fall einer Havarie eines mit umweltgefährdenden Stoffen beladenen Schiffes, so kann nur folgender Schluss gezogen werden: die potentiel katastrophalen Ausmaße bleiben unverständlicherweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vollkommen unbeleuchtet. Beides ist mit dem gebotenen effektiven Schutz der Meeresumwelt nicht vereinbar. Dieser wäre jedoch durch das Genehmigungsverfahren sicherzustellen.


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