Jagdstopp für Saatgänse in MV
Neue Jagdzeitenverordnung ist Schritt in die richtige Richtung
06. April 2020 - "Mit der zum 1. April 2020 erfolgten Abschaffung der Jagdzeit bei der Saatgans setzt Mecklenburg-Vorpommern nunmehr als letztes Bundesland internationale Verpflichtungen zum Schutz der Waldsaatgans um", zeigt sich Stefan Schwill, Landesvorsitzender des NABU, zufrieden. Weil die häufige Tundrasaatgans der Waldsaatgans sehr stark ähnelt, ist auch für versierte Jäger ein Unterschied nur schwer auszumachen und so kam es immer wieder zu Abschüssen dieser seltenen Tiere.
Die Bestände der Waldsaatgans - einer seltenen Unterart der sonst häufigen Saatgans - sind in den letzten zehn Jahren um 75 bis 80 Prozent zurückgegangen. Waren 2003/2004 deutschlandweit noch rund 35.000 dieser Tiere zu beobachten, so sind es 2014/2015 nur noch knapp 10.000 Tiere gewesen. Fast der gesamte Waldsaatgans-Bestand Sibiriens überwintert ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern, im Norden Brandenburgs und im Nordwesten Polens. Grund für die starken Bestandsrückgänge ist neben dem Lebensraumverlust auch die Bejagung.
Dabei gibt es seit 2015 für die hochbedrohte Waldsaatgans einen Internationalen Artenschutzplan des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommens (AEWA), der die vollständige Einstellung der Jagd auf Saatgänse im Überwinterungsgebiet von Waldsaatgänsen vorsieht. Auch Deutschland hatte diesen Plan mit unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt. Zeitgleich wurde unter AEWA – unter Zustimmung Deutschlands - eine Regel verabschiedet, die besagt, dass im Vorkommensgebiet einer bedrohten Vogelpopulation keine Jagd auf zum Verwechseln ähnliche Vogelarten erlaubt werden darf. "Mit der jetzt erfolgte Entlassung der Saatgans aus dem Jagdrecht wird Mecklenburg-Vorpommern dieser Forderung zumindest in Bezug auf die Waldsaatgans nun endlich gerecht."
Voraussetzung für naturgemäße Waldentwicklung gesetzt
Aber nicht nur für den unmittelbbaren Artenschutz, sondern auch für die natürliche Waldentwicklung setzt die neue Jagdzeitenverordnung dringend notwendige und jahrelang beratene Änderungen für das Verhältnis von Waldentwicklung und Wildbestand um.
Landwirtschafts- und Umweltminister Backhaus setzt mit der Verordnung einen Expertenvorschlag um, auf den sich Ende November 2019 Tierökologen, Förster, Jäger und Naturschutzvertreter final verständigt hatten, dessen Inhalte in Mecklenburg-Vorpommern aber bereits seit vielen Jahren diskutiert wurden. Wenngleich andere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen erheblich schneller waren als Mecklenburg-Vorpommern, ist damit nun ein wichtiger Meilenstein in der Modernisierung des Landesjagdrechts gesetzt.
So lässt die neue Jagdzeitenverordnung nun auch einen besseren Schutz der Wirtschaftswälder vor Verbiss-Schäden zu. Vielerorts haben hohe Schalenwildbestände eine ökologische Waldbewirtschaftung stark beeinträchtigt, die unter anderem auf die selbständige Verjüngung aller von Natur aus vorkommenden Baumarten setzt. Mit den neuen Jagdzeiten haben Jäger nun ein Instrument in der Hand, örtlich angepasst und sehr flexibel auf die Verbiss-Situation in den Wäldern zu reagieren. Damit wird eine naturgemäße Forstwirtschaft vielerorts überhaupt erst möglich.
Verordnung zur Änderung der Jagdzeitenverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern
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