Keine Bestandsobergrenze für den Wolf!
NABU begrüßt klares Bekenntnis des Umweltministers zum Artenschutz
1. Februar 2021 - „Eine solche Obergrenze ist in keiner Weise geeignet, Risiken für die Freilandhaltung von Weidetieren zu verringern“, stellt NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill klar. „Nach wie vor gilt für die hiesige Wolfspopulation der ungünstige Erhaltungszustand. Selbst wenn es zur Festlegung einer Bestandsobergrenze käme, läge diese mit Sicherheit nicht unter der derzeitigen Individuendichte.“
Für die Freilandhaltung von Weidetieren würde sich durch eine Bestandsobergrenze sogar ein erhöhtes Risiko ergeben, da sich immer wieder neue Wolfsindividuen bezüglich ihrer potentiellen Beute in der Region jeweils neu orientieren müssten. Viel weniger risikoreich wäre die Anwesenheit eines etablierten Wolfsrudels, das gelernt hat, Weidetiere zu meiden und die Anwesenheit fremder bzw. permanent wechselnder Wolfsindividuen minimiert. „Erfahrene Weidetierhalter in langjährigen Wolfsgebieten weisen seit langem auf diese Mechanismen hin und lehnen folgerichtig jede pauschale Wolfsbejagung in ihrem Umfeld ab“, so Schwill.
Nichtsdestotrotz hält der NABU ein effektives Wolfsmanagement für wichtig. „Neben konsequenter Anwendung von Präventionsmaßnahmen fokussiert sich unser Ansatz jedoch auf Individuen mit problematischem Verhalten. Ziel muss es sein, Rudelstrukturen zu erhalten oder zu schaffen, die Weidetieren gegenüber unauffällig sind. So, wie im Zweifel die schnelle Entnahme auffälliger Wölfe, gehört zu dieser Strategie auch das konsequente Inruhelassen unauffälliger Individuen.“
Naturschützer sprechen schon lange davon: die Landschaft im Nordosten Deutschlands ist für Wölfe ein nahezu idealer Lebensraum. Seit Januar 2008 ist Mecklenburg-Vorpommern wieder offizielles Wolfsland. Mittlerweile sind 50 Prozent der Landesfläche wieder besiedelt. Mehr →