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Neue Richtlinie regelt Entschädigung für Wolfsrisse

Start der NABU-Info-Kampagne für mehr Akzeptanz der Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern

Im April 2013 hat das zuständige Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Förderrichtlinie zu Prävention und Ausgleich wirtschaftlicher Schäden an Haus- und Nutztieren durch freilebende Wölfe in Kraft gesetzt.

Wölfe

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

4. April 2013 - Wölfe sind der CDU in Mecklenburg-Vorpommern offenbar ein Dorn im Auge. Anlass erneuter Kritik ist eine neue Förderrichtlinie zur Prävention und Ausgleich wirtschaftlicher Schäden an Haus- und Nutztieren durch freilebende Wölfe, die das zuständige Ministerium am 3. April 2013 in Kraft gesetzt hat. Der NABU dagegen begrüßt diesen Erlass ausdrücklich als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Nur einen Tag nach Bekanntgabe hat die christdemokratische Agrarpolitikerin Beate Schlupp abermals Kritik geübt und betont die angeblichen Risiken bei der Wiederansiedelung von Wölfen in MV. Ihrer Meinung nach gehe die Richtlinie nicht weit genug, weil sie die erhöhten Kosten für die Verkehrssicherungspflicht, sprich „den Schutz der Tiere durch Umzäunung oder so genannte Schutzhunde“ nicht ausreichend decke. Weiter heißt es: „Schon heute reichen die knappen Haushaltsmittel (80.000 Euro) für den Ausgleich von artenschutzbedingten Ertrags- und Nutzungsausfällen nicht aus. Deshalb muss die Wiederansiedlung des Wolfes im Interesse der Veredlungswirtschaft und des Artenschutzes grundsätzlich hinterfragt werden.“ Der NABU kritisiert solche Äußerungen und fordert stattdessen konstruktive Vorschläge, wie ein Nebeneinander von Wölfen und Tierhaltung in Zukunft so schadensarm wie möglich funktionieren kann.

Fakt ist: Deutschland ist mit Unterzeichnung der Berner Konvention und durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verpflichtet, die Wolfspopulation zu schützen und ihr Überleben dauerhaft zu sichern. Wölfe sind im gesamten Bundesgebiet durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und haben damit den höchstmöglichen Schutzstatus. Diesen sollte auch die CDU im Land endlich anerkennen und ihren Beitrag zur Einhaltung dieser Gesetze leisten, statt immer wieder Öl ins Feuer zu gießen und ein wolfsfeindliches Klima in MV zu schaffen.


Ausreichende Schutzmaßnahmen sind Fördervoraussetzung

Der zuständige Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, macht nach Ansicht des NABU mit der neuen Richtlinie deutlich, dass Wölfe in MV durchaus ihren Platz haben. Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können Zuwendungen von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie LUNG oder der vom Land benannte Rissgutachter unverzüglich nach Feststellung des Schadens, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, benachrichtigt und durch einen Rissgutachter in einem Rissprotokoll festgestellt wird, dass der Wolf als Schadensverursacher nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus sind Nutztierhalter innerhalb des so genannten Wolfsgebietes angehalten, mindestens den im Managementplan für den Wolf definierten Grundschutz zu realisieren.

Aufwendungen für eben diesen Grundschutz sind den Nutztierhaltern nach Ansicht der CDU offenbar nicht zumutbar. Dabei sollte es für jeden Tierhalter selbstverständlich sein, die eigenen Tiere ausreichend vor möglichen natürlichen Gefahren zu schützen. Der Wolf ist als Rückkehrer in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet ein natürlicher Bestandteil unserer Ökosysteme. Sein Schutz muss wie bei jeder anderen heimischen Tierart selbstverständlich sein. Dazu gehört, sich auf ihn einzustellen und, wenn nötig, für Nutztiere erhöhte Schutzmaßnahmen im Wolfsgebiet zu treffen. Mit der neuen Regelung wird nun Klarheit darüber geschaffen und festgelegt, dass ab dem kommenden Jahr Schäden an Nutztieren nur noch dann ausgeglichen werden, wenn ein ausreichender Grundschutz, etwa durch spezielle Schutzzäune oder Herdenschutzhunde, bestanden hat. Diese Präventionsmaßnahmen können vom Land mit bis zu 75 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Ein Teil des im Jahr 2010 veröffentlichten „Managementplans für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern“ wird mit der neuen Richtlinie nun umgesetzt. Das Land zeigt damit, dass es an einem weitgehend konfliktfreien Nebeneinander von Mensch und Wolf interessiert ist und den Wolf als eine in Mecklenburg-Vorpommern heimische Art akzeptiert.


Informationen zum Download

0.8 MB - Managementplan Wolf in MV
0.2 MB - Wolfsinfos für Schaf- und Ziegenhalter in MV

Weitere Informationen

Wölfe - Foto: NABU/Steffen Zibolsky
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