Die zwei Säulen der Agrarförderung
Direktzahlungen - die erste Säule der EU-Förderung
Dieser Betrag kann ab dem Jahr 2015 um gut 30 % gekürzt werden, wenn die Auflagen zum „Greening“ nicht eingehalten werden.
Dazu gehören der Erhalt von Dauergrünlandflächen, die Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen und die Bereitstellung "ökologischer Vorrangflächen" auf 5 % des Ackerlands (z.B. Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen).
ELER - Die zweite Säule der EU-Förderung
Neben diesen Direktzahlungen werden jährlich rund 1,35 Mrd. € an Mitteln aus dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gezahlt. Über diese „2. Säule“ der GAP werden Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes, aber auch Investitionen in den ländlichen Raum und landwirtschaftliche Betriebe gefördert. Über die Ausgestaltung der Förderung aus dem ELER berät und entscheidet in Mecklenburg-Vorpommern der Begleitausschuss für die EU-Fonds, in dem neben den zuständigen Behörden auch eine Reihe von Organisation vertreten sind, die sich mit Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- oder Gleichstellungsfragen befassen.
Alle sieben Jahre neue Regeln
Für die GAP der EU gelten jeweils für sieben Jahre die gleichen Bestimmungen, momentan für den Zeitraum 2014 bis 2020. Im Moment werden die Regelungen für die EU-Förderung ab 2021 vorbereitet.