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  • Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU
  • Die zwei Säulen der Agrarförderung
  • Von Butterbergen bis zum Greening
  • Was ist Greening?
  • Was sind Ökologische Vorrangflächen?
  • Wir brauchen eine neue EU-Agrarpolitik
Vorlesen

Was ist Greening?

Für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) von 2014 – 2020 erfolgte eine wesentliche Änderung der Anforderungen zum Erhalt der Direktzahlungen. Die Verwaltungen setzen diese Regelungen beginnend mit dem Jahr 2015 um.

Erbsen - Foto: Helge May

Erbsen - Foto: Helge May

Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen nun zusätzlich ein „Greening“ einhalten bzw. erfüllen um den vollen Betrag der Direktzahlungen zu erhalten. Ausgenommen sind folgende Betriebstypen:

  • Betriebe des ökologischen Landbaus
  • reine Obst-, Weinbaubetriebe
  • Betriebe mit hohem Grünlandanteil und/oder viel Ackerfutter (> 75%)
  • Betriebe mit weniger als 10 ha Acker


Die Greening-Anforderungen umfassen drei Bereiche:


Anbaudiversifizierung

Anbaudiversifizierung bedeutet:

  • Betriebe bis 30 ha müssen mindestens zwei Kulturarten anbauen.
  • Die Hauptkultur darf 75% nicht überschreiten.
  • Betriebe ab 30 ha müssen mindestens drei Kulturarten anbauen, davon die Hauptkultur auf bis zu 75% der Fläche und die zwei größten Kulturen zusammen bis zu 95 %.

 

Erhalt des Dauergrünlandes

Das Gebot zum Erhalt von Dauergrünland verbietet den Umbruch von Grünlandflächen leider nur in FFH-Gebieten vollständig.

Dies entspricht einem Anteil von lediglich 14,4 % an der deutschen Grünlandfläche (Stand: 2014). Vogelschutzgebiete und weitere natur- und klimaschutzrelevante Grünlandflächen, wie z. B. Moore, Überschwemmungsgebiete oder erosionsgefährdete Flächen werden nicht unter strengen Schutz gestellt. Auf diesen Flächen wäre ein strenges Umwandlungsverbot aus Sicht des Naturschutzes jedoch auch besonders dringlich. Allerdings unterliegt die Umwandlung von Dauergrünland auf diesen Flächen in Deutschland jetzt einer Genehmigungspflicht. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz vom 10. Dezember 2012 inzwischen auch Genehmigungen zum Umbruch von Dauergrünland auf Moorböden, in Überschwemmungsgebieten und auf erosionsgefährdeten Hängen ausgeschlossen.

Ökologische Vorrangflächen

Betriebe ab 15 ha Ackerfläche müssen mindestens 5% davon als Ökologische Vorrangflächen vorhalten. Freigestellt sind Betriebe mit mehr als 75% Grünland an der landwirtschaftlichen Fläche bzw. 75% Ackergras / Stilllegung / Leguminosen an der Ackerfläche, soweit die nicht auf diese Kulturen entfallende Fläche max. 30 ha beträgt.

  • Was sind Ökologische Vorrangflächen?
  • Agrarreform 2021
Star - Foto: Kerstin Kleinke

Der Star - Vogel des Jahres 2018

Der Star fällt nicht nur durch sein glänzendes Federkleid auf, sondern auch durch sein Imitationstalent und faszinierende Schwarmformationen.

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