Von Butterbergen bis zum Greening
Veränderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Die ersten Ansätze einer gemeinsamen Agrarpolitik wurden im Jahre 1962 festgeschrieben. Damals war es das Hauptziel der Landwirtschaftsförderung, die Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU zu steigern, aber auch die Bevorzugung der eigenen Produkte gegenüber Importwaren. Dies führte in der Folge zu den „Milchseen“ und „Butterbergen“ der Achtziger Jahre. 1984 wurden für die Gemeinsame Agrarpolitik ca. 70% des gesamten EU-Haushalts aufgewendet. Die EU-Agrarpolitik versuchte daraufhin der massiven Überproduktion entgegenzusteuern. Es wurden Subventionen für die Lagerhaltung abgebaut.
In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2003 bzw. in der Verwaltung ab 2005 wurde dann eine grundlegende Reform der Direktzahlungen an die Landwirte beschlossen bzw. umgesetzt. Die Zahlungen erfolgten nicht mehr in Abhängigkeit von Produktionsmenge bzw. –weise. Stattdessen erfolgten seitdem die Direktzahlungen pro Hektar bewirtschafteter Fläche bezahlt, unabhängig davon, was und wie viel auf der Fläche hergestellt wird.
Für die GAP von 2014 – 2020 erfolgte eine weitere wesentliche Änderung der Anforderungen zum Erhalt der Direktzahlungen. Die Verwaltungen setzten diese Regelungen beginnend mit dem Jahr 2015 um. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen nun zusätzlich ein „Greening“ einhalten bzw. erfüllen um den vollen Betrag der Direktzahlungen zu erhalten. Bestimmte Betriebstypen sind aber zum Teil davon ausgenommen. Zum Greening gehören Anbaudiversifizierung, Dauergrünland-Erhalt und die Einrichtung Ökologischer Vorrangflächen.