Wir brauchen eine neue EU-Agrarpolitik
Für eine Agrar- und Ernährungswende bis 2030
Für diese Ziele steht der NABU:
- Aufbau einer nachhaltigen, sich langfristig selbst tragenden Lebensmittelproduktion mit hohen Umwelt- und Tierschutzstandards und fairen Preisen
- attraktive Honorierung von konkreten Naturschutzleistungen von Landnutzern
- Finanzierung der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien
- Mitgestaltung dieser Politik durch alle politischen Ressorts, die ein Interesse an einem lebendigen ländlichen Raum, einer intakten Umwelt, Entwicklungschancen außerhalb Europas und gesunden Lebensmitteln haben.
Um das zu erreichen sollten folgende Fonds eingerichtet werden:
Investitionsfonds für Landwirtschaft und Ernährung
Die EU muss bis 2030 ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem aufbauen. Die „Gießkannensubventionierung“ nach Flächengröße und das Ziel, immer mehr immer günstiger und zunehmend auch für den Export zu produzieren, muss aufgegeben werden. Stattdessen sollte die europäische Landwirtschaftspolitik auf Qualität, hohe Umweltstandards und Subsistenz setzen – sowie auf eine angemessene Bezahlung durch Handel und Verbraucher, damit langfristig Subventionen verzichtbar werden. Dafür muss die EU zunächst ab 2020 die sogenannte „Erste Säule“ der GAP durch gezielte Investitionshilfen ersetzen. Damit können Betriebe Produktion und Vermarktung auf hohe Umwelt- und Tierschutzstandards einstellen und sich neue ökonomische Per-spektiven aufbauen. Dazu gehört unter anderem eine wesentlich stärkere Förderung der Umstellung auf Ökolandbau sowie Regionalvermarktung. Gleichzeitig muss in Nachfrage und Zahlungsbereitschaft für naturverträglich produzierte Lebensmittel investiert werden, unter anderem durch Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Lebensmitteltransparenz und nachhaltige Versorgung in öffentlichen Einrichtungen. Auch die Minimierung der Lebensmittelverschwendung muss ein Ziel des Investitionsfonds sein.
Naturschutzfonds
Die Einrichtung des EU-Naturschutzfonds bildet den Kern einer grundlegenden Reform der Naturschutzfinanzierung in Europa. Als Verkörperung eines neuen gesellschaftlichen „Naturschutzvertrags“ muss der Fonds insbesondere all denen ein attraktives zusätzliches Einkommen anbieten, auf deren (Dienst-)Leistungen die Gesellschaft für den Erhalt der Biodiversität dauerhaft angewiesen ist. Gleichzeitig müssen auch investive Naturschutzmaßnahmen gefördert werden, die staatliche und nicht-staatliche Akteure für den Schutz von Arten und Gebieten durchführen.
Für den Fonds müssen mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr zweckgebunden im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) festgeschrieben werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis muss die Ausgestaltung der Förderprogramme unter der Verantwortung der fachlich kompetenten Naturschutzbehörden stehen, von der EU- bis zur Landesebene. Für die Umsetzung sollten weitestgehend bestehende Verwaltungsstrukturen genutzt und der Aufwand für die Antragssteller möglichst gering gehalten werden.
„Space for Nature“-Prämie
Eine einfach angelegte „Space for Nature“-Prämie ermöglicht die zusätzliche Förderung von naturnahen Betriebsflächen, die nicht der Produktion unterliegen.
Die neue Politik muss transparent, fachlich begründet und möglichst unbürokratisch sein. Das darf aber nicht auf Kosten der Zielgenauigkeit und Wirksamkeit gehen. An der Ausgestaltung der Politik sind auf EU-, Bundes- und Landesebene alle relevanten politischen Ministerien und Behörden zu beteiligen. Das gilt insbesondere auch für die Bereiche Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz und Entwicklungszusammenarbeit.