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Naturschutzrichtlinie auch in MV unzureichend umgesetzt

EU-Klage gegen Deutschland war absehbar

Für den NABU Mecklenburg-Vorpommern kommt die anhängige Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht überraschend.

Landnutzung am FFH-Gebiet Griever Holz - Foto: Ulf Bähker

Landnutzung am FFH-Gebiet Griever Holz - Foto: Ulf Bähker

15. März 2021 - Bund und Länder haben bislang eine richtlinienkonforme Umsetzung des europäischen Rechts nicht aktiv in Angriff genommen. Vor allem die Konflikte mit den dem Schutzzweck zuwiderlaufenden Nutzungsinteressen von Land- und Forstwirtschaft wurden seit Jahren regelrecht ausgesessen. Viele Arten und Lebensräume befinden sich daher heute in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Dies gilt auch für viele EU-rechtlich geschützte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern.

„Seit Jahren haben wir Politik und Behörden im Land darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von Schutzgebieten nicht nur formal erfolgen darf, sondern die Einhaltung der jeweiligen Schutzziele im Vordergrund aller Bemühungen stehen muss“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Es kann nicht sein, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern die Intensität der Landnutzung in Schutzgebieten so gut wie gar nicht von der auf ungeschützten Flächen unterscheidet. Von Nutzungseinschränkungen kann nicht die Rede sein.“

Schon vor Jahren hat die EU-Kommission Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Sicherung der FFH-Gebiete in den Bundesländern angedroht. Seitdem ist auch in Mecklenburg-Vorpommern bis auf die Erarbeitung noch fehlender Managementpläne jedoch nicht viel passiert, um die Situation in den Gebieten zu verbessern. „Leider sind diese Pläne in der Praxis jedoch vielfach ungeeignet, weil sie weder auf aktuellen Erhebungen der vorkommender Tier- und Pflanzenarten basieren und sich zudem weitgehend auf Handlungsempfehlungen und freiwillige Maßnahmen beschränken. Notwendige Anpassungen insbesondere der Landnutzung sind mit solchen Managementplänen kaum zu erreichen.“

Solange es bei der formalen Ausweisung von Schutzgebieten und der Erstellung von Handlungsempfehlungen auf freiwilliger Basis bleibt, ist es fraglich, ob den Anforderungen der EU-Kommission überhaupt Rechnung getragen werden kann. „Viel wichtiger wäre es, für eine solide Datenbasis zu sorgen, verbindliche Maßnahmen festzulegen, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls konsequent nachzusteuern. All das passiert derzeit jedoch nicht.“ Grundlage dafür muss die Formulierung eindeutiger und vor allem quantitativ messbarer Ziele im Hinblick auf den von der EU geforderten guten Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen sein.


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