Für eine naturverträgliche Landwirtschaft und echte Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Resolutionen und Aufruf zur schnellen Kehrtwende in Agrarpolitik und bei Pflege der Naturschutzgebiete im Land
08. April 2019 - „Die derzeit laufenden Verhandlungen für die kommende Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2021 bis 2027 sind wohl die letzte Chance auf einen ökologischen und gleichzeitig sozialverträglichen Wandel der Agrarpolitik“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Mecklenburg-Vorpommern als landwirtschaftlich geprägtes Bundesland trägt hier ganz besondere Verantwortung. Dieser muss die Landesregierung auch endlich gerecht werden.“ Insbesondere müssen verschärfte Umweltanforderungen als Bedingung für den Erhalt jeglicher Agrarsubventionen gelten. „Generell müssen die derzeitigen pauschalen Flächenprämien schnellstmöglich in gezielte Anreize und Umstellungshilfen für eine naturverträgliche Landwirtschaft umgewandelt werden“, heißt es in der Resolution.
Naturschutzgebiete endlich zu Naturschutzgebieten machen!
In einer zweiten Resolution fordern die Landesvertreter des NABU unmissverständlich, Naturschutzgebiete endlich zu echten Naturschutzgebieten zu machen. „Leider ist es vielerorts so, dass sich Naturschutzgebiete nicht von anderen, ungeschützten Gebieten unterscheiden, weil sie gleichermaßen land- und forstwirtschaftlich genutzt werden“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Das konterkariert geltendes Naturschutzrecht, welches störende und zerstörende Handlungen unmissverständlich untersagt.“ Insgesamt gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern 272 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von etwa 95.100 Hektar. Die Untersuchung von 92 dieser Gebiete durch den NABU hat gezeigt, dass sich an der schlechten Gesamtsituation in den letzten 15 Jahren kaum etwas geändert hat: zwei Drittel der Gebiete befinden sich in einem schlechten bis befriedigenden Zustand. „Wir fordern, dass Naturschutzgebiete endlich zu Vorranggebieten für die Natur werden und der Naturschutz auf allen Ebenen der Politik und der zuständigen Verwaltungen konsequent umgesetzt wird“, so Schwill.
Dazu müsse die Landesregierung das hauptamtliche Personal im Naturschutz quantitativ aufstocken und die dafür notwendigen finanziellen Mittel sicher im Haushalt verankern. Außerdem sind für die NSG Pflege- und Entwicklungspläne festzuschreiben und deren Umsetzung sowie behördliche Kontrolle personell und finanziell dauerhaft abzusichern. „Die derzeitigen FFH-Managementpläne sind hierfür ungeeignet, weil sie unverbindlich sind und auf Freiwilligkeit basieren.“
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