Windpark Grünz nicht genehmigungsfähig
Geplanter Anlagenbau im Schreiadlergebiet nicht vertretbar
28. März 2018 - Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat Stellung genommen zum geplanten Windpark südlich von Grünz bei Penkun im Südosten Vorpommerns. Die direkt an Brandenburg grenzende Region ist unter anderem durch eine Seenkette und das FFH-Gebiet „Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge“ geprägt. Das Gebiet zählt zum sogenannten Dichtezentrum für die seltenen Schreiadler. Zudem haben auch andere windkraftsensible Greifvögel um den Windpark ihre Horste gebaut. So brütete ein Schwarzmilanpaar ca. 550 Meter entfernt zur nächsten geplanten Anlage. Der nächstgelegene Brutplatz des Rotmilans liegt etwas mehr als 1.000 Meter entfernt, drei weitere im 3.000 Meter-Radius. Dazu kommen vier Schreiadlerbrutpaare im Umkreis von nur drei bis sechs Kilometern. Die Anwesenheit all dieser Greifvögel zeigt, dass das Gebiet attraktive Lebensmöglichkeiten bietet. Der Schwarzmilan hat sich sogar erst 2017 angesiedelt. Ornithologen rechnen mit weiteren Ansiedlungen und Horstbauten.
Damit würde der Bau der geplanten Anlagen nicht zu einer naturverträglichen Energiewende beitragen, sondern ganz im Gegenteil die vorkommenden geschützten Greifvögel extrem gefährden. Hinzu kommt, dass ein bereits durchgeführtes Artenschutzprojekt durch den Anlagenbau ins Absurde geführt werden würde: So wurden im direkt angrenzenden FFH-Gebiet (einem ehemaligen Militärgelände) alte Bunkeranlagen optimiert, um damit Winterquartiere für besonders geschützte und in Mecklenburg-Vorpommern seltene Fledermausarten zu schaffen. Aktuelle Zählungen zeigen, dass das Artenschutzprojekt Erfolg hat. Im Winter 2017/2018 konnten 94 überwinternde Individuen gezählt werden. Damit steigt seit 2014 die Anzahl der dort vorkommenden Fledermäuse nachweislich. 2018 wurden Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Braunes Langohr und Fransenfledermaus nachgewiesen. Ohne genaue Untersuchungen des Raumverhaltens der überwinternden Fledermäuse vor Ort kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bemühungen dieses Artenschutzprojektes durch den Bau der Windkraftanlagen in diesem Gebiet wieder zunichtegemacht werden.
Der NABU hat die Antragsunterlagen zu den aktuell beantragten Anlagen gesichtet und Stellung bezogen: Der Windpark ist an dieser Stelle artenschutzrechtlich nicht vertretbar und nicht genehmigungsfähig. Ein Erörterungstermin im April soll für alle Einwänder die Möglichkeit geben, ihre Stellungnahmen und Fragen mit den Behörden und Antragsteller zu diskutieren. Auch der NABU Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen und die Belange und Anforderungen des Artenschutzes in den Fokus rücken.
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