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Vor Gericht wegen Windpark Kritzmow

NABU: Kein Baubeginn vor Klärung des Verfahrens

Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, wegen der Genehmigung von zwei Windkraftanlagen in Kritzmow nun gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da die finanzielle Ressourcen jedoch begrenzt sind, bittet der NABU um Spenden aus der Bevölkerung.

Windräder - Foto: Helge May

Windräder - Foto: Helge May

12. Juli 2018 - Der NABU hat mit Schreiben vom 10. Juli 2018 über den von ihm beauftragten Rechtsanwalt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des bereits vor einigen Monaten eingelegten Widerspruchs gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen in Kritzmow bei Rostock beantragt. Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es, einen Baubeginn vor einer vollständigen Klärung der naturschutzfachlichen Bedenken im Rechtsmittelverfahren zu verhindern. Das StALU Mittleres Mecklenburg hatte als Genehmigungsbehörde den Genehmigungsbescheid mit der Zusatzbestimmung erlassen, dass ein Bau- und Betiebsbeginn auch vor Abschluss des Verfahrens zulässig sei.

Unabhängig von dem konkreten Fall in der Gemeinde Kritzmow fordert der NABU das Land auf, die ständige Praxis, praktisch jede Genehmigung einer Windkraftanlage für sofort vollziehbar zu erklären, grundsätzlich zu überdenken. Das Verfahren gegen die Windkraftanlage in Körkwitz bei Ribnitz-Damgarten verdeutlichte kürzlich die Gefahren dieser von den Genehmigungsbehörden im Land regelmäßig getroffenen Anordnungen. Dort hatte der Abwasserzweckverband als Inhaber der Genehmigung die WKA trotz der ausführlichen durch den NABU vorgetragenen Naturschuzbedenken errichten und in Betrieb gehen lassen. Nach der kürzlichen Entscheidung des Oberverwaltunsgerichtes in Greifswald, die aufschiebende Wirkung des durch den NABU eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen, steht die teure Anlage inzwischen still.


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