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NABU fordert Beschränkung auf Windeignungsgebiete

Windkraftvorhaben bei Rostock gefährdet Rotmilane und Fledermäuse

Der NABU hat Widerspruch gegen zwei Windkraftanlagen in Kritzmow bei Rostock eingelegt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat die Errichtung der Anlage trotz ihrer Lage außerhalb von Eignungsgebieten genehmigt.

Windkraftanlagen - Foto: Ina Ebert

Windkraftanlagen - Foto: Ina Ebert

29. Mai 2018 - „Es ist ein Grundsatz der Landes- und Regionalplanung, dass Windkraftanlagen nur innerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete errichtet werden dürfen“, erläutert NABU-Vorstandsmitglied Martin Graffenberger. „Die Begründung, warum das hier nicht gelten soll und eine Ausnahmeregelung getroffen wurde, ist nicht nachvollziehbar.“ So soll es sich nach Angaben des Investors um die Errichtung notwendiger Versuchsanlagen und Prototypen zugunsten der regionalen Wirtschaft handeln. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Behauptung liefert der Genehmigungsbescheid jedoch nicht. „Ein solch laxer Umgang mit den ohnehin bereits bedenklichen Ausnahmeregelungen kann zu einer völligen Aufweichung des Planungsinstrumentes der Windeignungsgebiete führen“, so Graffenberger. „Wenn pauschale, nicht belegte Behauptungen ausreichen sollten, um Windkraftanlagen auch außerhalb von Eignungsgebieten errichten zu dürfen, wird dem weiteren Wildwuchs der Windkraft in der Fläche Tür und Tor geöffnet.“

Der NABU setzt sich seit vielen Jahren für die Konzentration von Windkraftanlagen innerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete ein, um möglichst große Freiräume für kollisionsgefährdete Vögel und Fledermäuse zu erhalten. „Naturschutzfachliche Belange sind bei der Ausweisung der Eignungsgebiete von Anfang an zu berücksichtigen. Das dient dem Schutz der wildlebenden Tiere, aber auch der Planungssicherheit für Investoren“, so Martin Graffenberger vom NABU Mecklenburg-Vorpommern. „Wir haben schon an verschiedener Stelle die in der Regionalplanung vorgesehenen Ausnahmeregelungen von diesem Grundsatz kritisiert. Die Erforderlichkeit solcher Ausnahmen ist grundsätzlich zweifelhaft. Sie sind ein aus Sicht des Artenschutzes gefährliches Einfallstor für die Aufweichung des Prinzips der Eignungsgebiete insgesamt.“


Mit Artenschutz unvereinbar

Durch Windenergieanlage getötete Breitflügelfledermaus - Foto: Frank Manthey

Durch Windenergieanlage getötete Breitflügelfledermaus - Foto: Frank Manthey

Die genehmigten Standorte in der Gemeinde Kritzmow sind darüber hinaus mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes unvereinbar. Die Anlagen bedrohen das Leben der in der Nähe brütenden Rotmilane. Diese brüten seit Jahren im direkt nördlich angrenzenden Mönkwedener Wald sowie in einem kleineren, weiter südwestlich befindlichen Gehölz. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten fordert auf Grundlage des derzeitigen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstands einen Mindestabstand zu Horsten dieser Art von 1.500 m. Dieser wird durch die genehmigten Standorte jedoch deutlich unterschritten.
„Zwar sieht die Genehmigung als Ausgleich anzubietende Nahrungsflächen vor, diese sind jedoch auch nach den Feststellungen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nicht geeignet“, erläutert Martin Graffenberger. So heißt es dazu in den Akten, es sei begründet zu vermuten, dass diese Fläche „wegen der umgebenden baulichen Anlagen und der intensiven anthropogenen Nutzung (Kleingärten im Osten/Nordosten; EFH-Siedlungen im Norden/ Nordwesten/Südwesten/Süden/Südosten; 0-500 m Entfernung) keine Lenkungswirkung entfalten wird, zumal eine Bundestraße, zwei Freileitungen und die südliche Wohnbebauung überflogen werden müssen“. Auch deshalb ist die Errichtung der beiden Anlagen artenschutzrechtlich unzulässig.

Hinzu kommt, dass das Gebiet ein bedeutender Lebensraum für verschiedene Fledermausarten ist. Die Fledermauspopulation im Mönkwedener Wald wird bereits seit 1998 durch den NABU-Landesfachausschuss für Fledermausschutz und -forschung (LFA) beobachtet und erforscht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse belegen das Vorkommen von acht Fledermausarten mit zahlreichen Quartieren. Die genehmigten Anlagenstandorte selbst liegen mitten im Bereich von Nahrungsgebieten einer großen Anzahl von Fledermäusen. Das Gebiet hat gleichzeitig in der Zugzeit eine erhebliche Bedeutung für wandernde Fledermausarten. Hinzu kommt, dass während des Herbstzuges die Flächen jedes Jahr von hunderten von Kranichen auf ihrem Weg von ihren Nahrungsflächen zu den Schlafplätzen am Radelsee in Markgrafenheide durchflogen werden. „Es ist auch vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet an diesem Standort die Errichtung von Windkraftanlagen genehmigt wurde“, so NABU-Vorstandsmitglied Martin Graffenberger.


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