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Betrieb der Windkraftanlage in Körkwitz ist rechtswidrig

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Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald nun festgestellt, dass die 2015 erteilte Genehmigung für den Betrieb einer neuen Windkraftanlage am Standort Körkwitz voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen ist.

Foto: Maik Sommerhage

Foto: Maik Sommerhage

28. Mai 2018 - Damit folgt das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem Antrag des NABU, der im August 2015 Widerspruch gegen die vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern erteilte Genehmigung eingelegt hatte. Der NABU hat die Genehmigungsbehörde inzwischen aufgefordert, umgehend für die Einstellung des Betriebs der Anlage zu sorgen.

Die umstrittene Windkraftanlage befindet sich keine hundert Meter entfernt vom Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“ sowie dem FFH-Gebiet „Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“. „Es steht zu befürchten, dass diese europäischen Schutzgebiete durch die Anlage erheblich beeinträchtigt werden können“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Angesichts dieser unmittelbaren Nähe zu relevanten Schutzgebieten ist uns schleierhaft, warum die Genehmigungsbehörde auf eine Verträglichkeitsprüfung verzichtet hat. Auch die vorgeschaltete Vorprüfung fand wenn überhaupt nur oberflächlich statt und stellte keine wirkliche Überprüfung der Wirkung auf die Schutzgebiete dar.“ Auch die im Gebiet vorkommenden Fledermausarten wurden nicht ansatzweise ausreichend berücksichtigt. So nutzen die Tiere die nahe gelegene Waldrandzone sowie den Bereich des Klärwerks, auf dem sich das Windrad befindet, zur Nahrungssuche.

„Die Tatsache, dass das neu errichtete Windrad eine alte, erheblich kleinere Anlage von 1990 an fast genau dem gleichen Standort ersetzt, darf nicht bedeuten, dass geltende Vorschriften bei der Genehmigung missachtet werden“, so Stefan Schwill. „Das wurde durch das Oberverwaltungsgericht nun erfreulich deutlich bestätigt.“ Der NABU hat bereits seit Jahren auf die drohenden Gefahren für die im Umfeld des Anlagenstandortes lebenden Fledermäuse und Vögel und den völlig unzureichenden Umfang der Untersuchungen dazu hingewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Betreiber der Anlage dennoch das Risiko der Errichtung der Anlage vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens eingegangen ist. Schleierhaft ist auch, wieso das StALU trotz der offensichtlich völlig unzureichenden Untersuchungen zum Artenschutz und den angrenzenden Natura 2000-Gebieten dieses Vorgehen unterstützte, indem die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung vor Abschluss des Rechtsmittelverfahrens angeordnet wurde.


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