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Windkraftplanung gefährdet Schreiadler

Ignoranz gegenüber Artenschutzrecht prägt Genehmigungspraxis

Der NABU kritisiert die häufige Missachtung des Artenschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen insbesondere in Brutrevieren des seltenen Schreiadlers. Aktuelle Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern werden in der Fachzeitschrift „Der Falke“ erörtert.

Schreiadler auf dem Zug - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

Schreiadler auf dem Zug - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

01. März 2016 - „Gleich mehrere geplante oder zum Teil schon genehmigte Anlagen widersprechen ganz offensichtlich geltenden Artenschutzvorgaben und hätten überhaupt nicht genehmigt werden dürfen", sagt NABU- Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, aber kritisiert dass seitens der Windkraftplaner auch dann noch an Anlagen festgehalten werde, wenn Fachgutachten bereits belegen, dass sie artenschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sind.

Aktuelle Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern werden in der heute er-scheinenden Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Falke“ detailliert erörtert. Dabei handelt es sich u. a. um das Windeignungsgebiet Gnoien im Landkreis Rostock, das sich in unmittelbarer Nähe von weniger als 300 Metern zu einem Schreiadlerhorst befindet. Entsprechend der vom Land festgelegten „Tierökologischen Abstandskriterien“ von mindestens 3.000 Metern zum nächsten Horst attestierte ein beauftragter Gutachter dem Gebiet 2013, dass ein Windpark in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig sei. Damit wollte sich das Windkraftunternehmen jedoch nicht zufrieden geben und beauftragte daraufhin einen weiteren Gutachter. „Wir halten es für äußerst ungünstig, dass die Gutachter von den Investoren selbst beauftragt werden. Dadurch werden diese Genehmigungsverfahren immer intransparenter“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Solche Gutachten machen eine objektive Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange durch die zuständige Behörde fast unmöglich.“ Der NABU fordert stattdessen ein gebührenfinanziertes System, bei dem der Windkraftbetreiber zwar weiterhin die Gutachten bezahlt, die Vergabe aber durch die unabhängigen Genehmigungsbehörden erfolgt.


Konflikte mit Artenschutzrecht bewusst verschleiert?

Schreiadler bei der Bodenjagd - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

Schreiadler bei der Bodenjagd - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

Ein aktueller Fall, in dem der NABU Mecklenburg-Vorpommern eben diese Intransparenz scharf kritisiert, ist das Windeignungsgebiet „Ferdinandshof“ im Gebiet der Friedländer Großen Wiese. „Die ausgelegten Unterlagen, insbesondere der Umweltbericht, sind in einem Maß unvollständig, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen gar nicht möglich ist“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Angaben zu Arten und Anzahl der im Umfeld der Planungsfläche lebenden Vögel und Fledermäuse sind in den ausgelegten Unterlagen nicht zu finden. Dabei ist das Vorkommen des stark bedrohten Schreiadlers im Gebiet bekannt, ebenso wie mehrere Seeadler- und Weißstorchhorste. Außerdem befindet sich die für die Windkraftnutzung vorgesehene Fläche in einem Hauptflugkorridor zwischen den Schlaf- und Nahrungsplätzen Tausender jährlich in diesem Gebiet rastenden Wasservögel. „Dies müsste aus den Unterlagen der Gutachter klar hervorgehen. Ausführliche Monitoringergebnisse haben die Windplaner jedoch nicht vorgelegt. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Konflikte mit dem Artenschutzrecht bewusst verschleiert werden sollen“, so Schwill.

Zunehmend beobachten Naturschützer auch die Zerstörung von Greifvogelhorsten. Ein Bericht über drei Fälle, in denen die Zerstörung von Schreiadlerhorsten im Umfeld geplanter Windkraftanlagen dokumentiert wurde, befindet sich ebenfalls in der aktuellen Ausgabe des Fachblatts „Der Falke“. Zwei davon ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein Skandal. Es kann nicht sein, dass unliebsame Fakten auf diese Art und Weise einfach aus dem Weg geräumt werden, damit eine Planung genehmigt wird“, so Stefan Schwill.


Fachliche Empfehlungen in der Planungsphase berücksichtigen

Schreiadler mit Junge

Schreiadler mit Junge - Foto: P. Wernicke

Nur noch etwa 100 Brutpaare des seltenen Schreiadlers brüten in Deutschland, davon rund Dreiviertel in Mecklenburg-Vorpommern, das damit eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Greifvogelart hat. Aufgrund der hohen Gefährdung der Art durch Windkraftanlagen empfiehlt der von den staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitete Fachstandard, das sogenannte Helgoländer Papier, über die aktuelle Landesregelung hinaus sogar einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren des Schreiadlers. „Um den Windplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen, und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von bekannten wich-tigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen“, so Vogelschutzexperte Lachmann.

Im Fall Jördenstorf (Landkreis Rostock), in dem der NABU gegen die bereits erteilte Genehmigung eines Windparks mitten in einem der letzten verbliebenen Vorkommensschwerpunkte des Schreiadlers klagt, wurde durch das Gericht kürzlich ein Baustopp bis zur endgültigen Entscheidung verhängt. „Eine ähnliche Entscheidung erwarten wir im Fall des Windparks `Beseritz` im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gegen den wir Widerspruch eingereicht haben", so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. Dort wurde die Ergänzung eines bestehenden Windparks mit vier weiteren Anlagen genehmigt, obwohl diese weniger als 3000 Meter von gleich drei umliegenden Schreiadlerhorsten gebaut werden sollen. Nach den heute geltenden Standards dürften diese keinesfalls mehr genehmigt werden. „Alte Fehler sind kein Freibrief dafür, diese heute einfach zu wiederholen."

„Beide Fälle stehen exemplarisch für eine schlechte Standortplanung und mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführte Genehmigungsverfahren. Beide Genehmigungen hätten aus naturschutzrechtlichen Gründen niemals erteilt werden dürfen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Mit einer solchen Genehmigungspraxis, die schon in der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung von vorschnellen und unrichtigen Entscheidungen geprägt ist, muss endlich Schluss sein.“


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