NABU zu Offshore-Windpark ARCADIS Ost I:
Mehr Fledermausschutz bei Offshore Windparks gefordert
Am 19. April gab die Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, die Erteilung einer Genehmigung für den Offshore-Windpark ARCADIS Ost I bekannt. Dort sollen in 2023 28 Anlagen mit einer Höhe von 194 m nachhaltigen Strom erzeugen. Der Park liegt ungefähr 19 Kilometer nordöstlich von Kap Arkona/der Insel Rügen und wird von der Firma Parkwind Ost betrieben.
Der NABU hatte sich im Änderungsgenehmigungsverfahren, es war ursprünglich schon 2014 eine Genehmigung im Windpark für damals noch 58 Anlagen erteilt worden, insbesondere für den Schutz der Fledermäuse eingebracht. Bei diesen gibt es, ähnlich wie bei Vögeln, auch einige Arten die ein Zugverhalten aufweisen und dieser Fledermauszug kann auch über die Ostsee führen. Der Beweis, dass es einen spannenden und beachtenswerten Zug über das Meer gibt, ist aber leider bei der Planung erst seit einigen Jahren relevant. In der ursprünglichen Genehmigung für die 58 Anlagen gab es noch keine vertieften Untersuchungen oder Auflagen zu heimischen Fledermäusen. Betroffene Fledermausarten können z.B. Rauhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii) sein. Fledermäuse sehen in den Anlagen interessante Strukturen auf dem sonst leeren Meer und erkunden diese. Zudem sind Windenergieanlagen auf dem Meer kleiner als die am Land, der Raum zwischen Flügelspitze und Wasseroberfläche ist geringer. Dies erhöht das Kollisionsrisiko.
Pauschale Abschaltzeiten und Monitoring
Der NABU bewertete den Durchzug im Betrachtungsraum als sehr hoch und kam- anders als das Gutachten zu ARCADIS Ost I - zu dem Ergebnis, dass dem Bereich eine sehr hohe bis herausragende Bedeutung zukommt. Der NABU leitete deshalb die dringende Notwendigkeit von umfassenden Schutzmaßnahmen wie Abschaltalgorithmen und einem Betriebsmonitoring ab. Zudem hätte vor Unterlagenauslage die Ergebnisse des zweiten Untersuchungsjahres abgewartet und eingebracht werden sollen, um so eine bessere Datenlage zu schaffen. Der NABU forderte zur Zugänglichkeit des endgültigen Gutachtens Fledermäuse auf, dem wurde nachgegangen.
In der jetzt öffentlich ausliegenden Genehmigung konnten naturschutzfachliche Auflagen mit direkten Bezug zu den Fledermäusen entnommen werden. Dies begrüßt der NABU als wichtigen Schritt zu mehr Artenschutz in und auf dem Meer. In der Genehmigung heißt es, dass entweder pauschale Abschaltzeiten während des Herbst- und Frühjahrszugs geben muss, (die nach einem Monitoring an die genauen Standortgegebenheiten angepasst werden müssen), oder weitere fledermausspezifischen Erfassungen erfolgen müssen. Nur wenn diese weiteren Untersuchungen eine ausreichend sichere Bewertung des Kollisionsrisikos ergeben, kann bei einer bestimmten Unterschreitung eines Aktivitätsindex keine Erfordernis einer Abschaltung bestehen.
Weiterhin muss im Rahmen eines Risikomanagements in den ersten beiden Betriebsjahren des OWP und darüber hinaus alle 12 Jahre das standortspezifische Kollisionsrisiko von Fledermäusen an sechs verschiedenen Anlagen erfasst werden (ein sogenanntes Höhenmonitoring über Horchbox-Erfassungen).
Die Konsequenz des Monitorings kann sein, dass zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen die Betriebszeiten der Anlagen temporäre eingeschränkt werden. Dadurch werden umgangssprachlich fledermausfreundliche Betriebszeiten festgesetzt.
Grundsätzlich bliebt der NABU dem weiteren Ausbau von Windenergie auf der Ostsee jedoch sehr kritisch gegenübergestellt und fordert einen Ausbaustopp. Die Ostsee weißt eine hohe Vorbelastung auf. Nutzungen wie Schifffahrt, Fischerei, Tourismus, Rohstoffabbau oder Stoffeinflüsse aus der Landwirtschaft kumulieren in einer Verschlechterung des Ostseezustandes. Die Ostsee sollte aufgrund ihrer begrenzten räumlichen Potenziale und begrenzter Fläche, ihrer besonders sensiblen Hydrografie und Ökologie vom weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie ausgenommen werden.
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