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Keine Windräder auf Friedländer Große Wiese

NABU erleichtert: Ablehnungsbescheid bestätigt Schutzstatus des international bedeutsamen Gebiets

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat den Antrag auf die Errichtung von zwölf Windenergieanlagen (WEA) in der Friedländer Großen Wiese im Landkreis Vorpommern-Greifswald abgelehnt.

Kraniche und Windkraftanlagen - Foto: Hinrich Matthes

Kraniche und Windkraftanlagen - Foto: Hinrich Matthes

Update - 23. März 2023 - Schon während des Regionalplanungsprozesses hatte der NABu darauf hingewiesen, dass der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen mit der Bedeutung des Gebietes für den Vogelschutz unvereinbar ist. Auch bei den ersten konkreten Planungen seit 2016, beim Genehmigungsverfahren ab 2018 und dem dazugehörigen Erörterungstermin im Jahr 2021 sprach sich der NABU deutlich gegen den Bau der Windkraftanlagen in diesem ökologisch einzigartigen Gebiet aus.

„Der NABU bekennt sich zur naturverträglichen Energiewende und betrachtet die Windenergie als ein bedeutendes Element bei der Erzeugung erneuerbarer Energien und als Beitrag zum Klimaschutz. Ein elementarer Standpunkt dabei ist allerdings auch, dass der erforderliche Zubau auf konfliktarme Standorte zu lenken und naturschutzfachlich wertvolle Gebiete von Windenergieanlagen frei zu halten sind“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Stefan Schwill. „Die Standortwahl ist aus Naturschutzsicht von zentraler Bedeutung und hat im Zusammenhang mit der bestehenden Artkulisse in der Friedländer Großen Wiese zwangsläufig zu dem Ergebnis führen müssen, dass das Gebiet schlichtweg nicht geeignet ist. Wir sehen die Ablehnung der zwölf Windkraftanlagen in der Gemarkung Heinrichshof als Zeichen dafür, dass auch die Genehmigungsbehörden trotz hohen Drucks positive Genehmigungen zu bescheiden und die Energiewende voranzubringen, die Belange des Naturschutzes nicht außer Acht lassen“, so Schwill weiter.


Erhaltungsgebot von Dauergrünland verbietet schwerwiegende Eingriffe im Niedermoorgebiet

Die Friedländer Große Wiese ist nicht nur das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet in Norddeutschland, sondern auch ein bedeutendes Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für den Vogelzug. Neben der Schlaggefährdung insbesondere geschützter Greifvogelarten, etwa dem Schreiadler, spielte vor allem die Bedeutung des Gebiets als extensives Dauergrünland eine wichtige Rolle bei der Ablehnung als Windparkstandort. Dauergrünlandflächen sollten grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten werden, da dadurch die ökologische Funktion des Dauergrünlands geschädigt wird. Im Verbund mit den Infrastrukturmaßnahmen wie Zuwegungen und Kabeltrassen sowie den Betonfundamenten der Anlagen würden die ökologischen Leistungen des Dauergrünlandes für den Klimaschutz, insbesondere durch die Speicherung von Kohlenstoff, auf Dauer nicht gesichert werden können. Dies stünde im Widerspruch zum Erhaltungsgebot für Dauergrünland.


1.2 MB - Ablehnungsbescheid des StALU MSE vom 13. Januar 2023
 

Windpark auf Friedländer Große Wiese weiterhin geplant

International bedeutendes Vogelschutzgebiet und Niedermoor drohen massive Eingriffe

Update - 03. Februar 2021 - In einer schriftlichen Stellungnahme haben der NABU MV und die Deutsche Wildtierstiftung mit Schreiben vom 13. November 2020 an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nachdrücklich kritisiert, dass nach einer Verschiebung des Erörterungstermins um zwei Jahre die Online-Konsultation nun zu einem Zeitpunkt übereilt durchgeführt wird, zu dem für die Konsultation zentrale Gutachten und Daten noch fehlen, obwohl deren Fertigstellung bzw. Aufbereitung alsbald zu erwarten sind. Der vom Gesetzgeber mit der Erörterung der Einwendungen verfolgte Zweck kann so nicht erreicht werden. Eine belastbare Einschätzung auf Grundlage der jetzt vorgelegten Unterlagen wird sowohl der UNB als auch den Einwendern damit unmöglich gemacht. Insbesondere fehlen das Rastvogelgutachten 2019/2020, welches neben dem allgemeinen Konsultationsdokument zur Abwägung öffentlich mitausliegen hätte müssen. Weiterhin fehlt die 2019 durchgeführte vollständige Kartierung der Brutvögel. Da es sich um die aktuellste Darstellung der örtlichen Avifauna handelt, wird diese für die Genehmigung eine besondere Bedeutung haben.

Zudem fehlt das neue Baugrundgutachten mit Gründungsvorschlägen für die einzelnen WEA aus denen die Einwender eine Abschätzung der Standsicherheit und Beeinträchtigung des Moorkörpers hätten vornehmen können.

NABU und Deutsche Wildtierstiftung erwarten, dass insbesondere diese drei genannten Gutachten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Mit der jetzigen Vorgehensweise entsteht der Eindruck, es bestünde nur ein sehr begrenztes Interesse daran, außergerichtlich eine weitere Aufklärung der Artenschutzkonflikte zu erreichen.


Bedenken und Einwände schon in Regionalplanung ignoriert

19. Dezember 2018 - Für die Friedländer Große Wiese wird es wieder ernst: Zurzeit wird das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwölf Windenergieanlagen im Plangebiet Heinrichshof durchgeführt. Und das, obwohl dieses Vorhaben die besonderen ökologischen Funktionen der Landschaft als Rast-, Durchzugs- bzw. Überwinterungsgebiet für den Vogelzug gefährdet. Die Anlagen sollen zwischen Altwigshagen und Ferdinandshof im Bereich der Friedländer Großen Wiese aufgestellt werden – einem Rastgebiet von internationaler Bedeutung.

Zusammen mit der Deutschen Wildtierstiftung hat der NABU Mecklenburg-Vorpommern nun erneut Stellung bezogen und umfangreich Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Besonders ärgerlich dabei ist, dass bereits die im Rahmen der Stellungnahme zur Regionalplanung vorgebrachte Bedenken und Äußerungen nicht berücksichtigt wurden. Aktuell liegt zusätzlich der Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (vierte Öffentlichkeitsbeteiligung) aus, in dem weiterhin am Eignungsgebiet „Lübs/Friedländer Große Wiese“ (Eignungsgebiet Nr. 34/2015) festgehalten wird.

Für den NABU wird nach Durchsicht der aktuellen Genehmigungsunterlagen wieder deutlich, dass die negative Seite der Windenergie unterschätzt wird. „Die Energiewende ist zweifellos eines der zentralen Elemente, um die Klimaschutzziele auf nationaler und globaler Ebene zu erreichen“, sagt NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Jedoch muss im selben Maße die Naturverträglichkeit als integraler Bestandteil der gesamten Energiewende verankert sein.“ Letztendlich fordert die Errichtung von Windenergieanlagen mit der dazugehörigen Infrastruktur und Industrieanlagen auch immer einen Eingriff in Natur und Landschaft. „Es gilt sorgfältig abzuwägen, welche Eingriffe zu Gunsten des Klimaschutzes akzeptabel sein können und welche zum Schutz der Tierarten und ihrer Lebensräume unterbleiben sollten.“ Im Fall Heinrichshof ist für den NABU klar, dass nur ein Verzicht den naturverträglichen Weg darstellt.


Rotmilan, Schrei- und Seeadler in Gefahr

Ein Rotmilan fliegt vor einer Windkraftanlage - Foto: NABU/Maik Sommerhage

Rotmilan vor Windkraftanlage 2 - Foto: NABU/Maik Sommerhage

Neben der drohenden Gefahr für den Vogelzug werden auch heimische Brutvögel wie der Romilan (Milvus milvus) bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Grundsätzlich fordert der NABU, einen Mindestabstand 1.500 Metern zu den Brutstätten einzuhalten. Dies entspricht den Empfehlungen des sogenannten Helgoländer Papiers der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten. Die vorgelegte Planung sieht jedoch nur einen Taburadius von 1.000 Metern und ein Prüfradius von 2.000 Metern vor. Auch die als Ausgleich geplante Nahrungsfläche ist für den Bedarf der drei Rotmilan-Brutpaare viel zu gering bemessen. „Statt nur einer einzigen wären drei separate und ausreichend große Flächen notwendig“, so NABU-Projektmitarbeiterin Leonie Nikrandt.


Schreiadler als Schlagopfer an Windkraftanlage - Foto: NABU

Schreiadler als Schlagopfer an Windkraftanlage - Foto: NABU

Neben der drohenden Gefahr für Rotmilane, Seeadler und Weißstorch stellt der geplante Windpark auch für den streng geschützten Schreiadler, der in nur wenigen Kilometer Entfernung seinen Brutplatz hat, und die Flächen der Friedländer Große Wiese als Nahrungsfläche nutzt, ein Tötungsrisiko dar.

Hinzu kommt die nicht beachtete Bedeutung des extensiven Dauergrünlands, auf dem der Windpark errichtet werden soll. „Dauergrünlandflächen sollten grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten werden, da dadurch die ökologische Funktion des Dauergrünlands geschädigt wird. Im Verbund mit den Infrastrukturmaßnahmen wie Zuwegungen und Kabeltrassen sowie den Betonfundamenten der Anlagen können die ökologischen Leistungen des Dauergrünlandes, zu denen insbesondere auch die Kohlenstoffspeicherung und der Klimaschutz gehören, auf Dauer nicht gesichert werden. Dies steht im Widerspruch zum Erhaltungsgebot für Dauergrünland“, so Nikrandt weiter.


Windpark in diesem Gebiet unzulässig

Auch wird bei der Planung außer Acht gelassen, dass der geplante Windpark innerhalb eines faktischen Vogelschutzgebiets befindet, welches einem Beeinträchtigungsverbot unterliegt. „Eine Windparkplanung in einem solchen Gebiet ist wegen der damit verbundenen Schlaggefährdung und Scheuchwirkung von vornherein unzulässig“, sagt Leonie Nikrandt.

Nach Ansicht des NABU ist die geplante Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des für den Vogelschutz herausragend bedeutsamen Gebiets der Friedländer Großen Wiese aus naturschutzfachlicher Sicht absolut inakzeptabel. „Wir fordern deshalb die Einstellung des Genehmigungsverfahrens“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill.


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