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Bei Heckenschnitt Schonzeit während Brutsaison beachten

Im Garten nur Pflegeschnitt des Jahreszuwachses erlaubt

Vom 1. März bis zum 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Raum verboten. Bei der Gartenarbeit sind nur Form- und Pflegeschnitte des Jahreszuwachses erlaubt.

Gartenhecke - Foto: Eric Neuling

Gartenhecke - Foto: Eric Neuling

28. Februar 2023 - Überall in der Natur sind die Vögel nun wieder dabei, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und Nester zu bauen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten, die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben sind. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.

Von der Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Ausnahmen bilden insbesondere schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden. Der NABU Mecklenburg-Vorpommern appelliert an die Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten in diesem Zeitraum einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß und nutzen sie als Versteckmöglichkeiten und Ruheplätze“, so Benjamin Weigelt vom NABU Mecklenburg-Vorpommern.


Wilde Ecken im Garten einrichten

Reisighaufen - Foto: Eric Neuling

Reisighaufen - Foto: Eric Neuling

Auch aufgeschichtete Reisighaufen aus abgesägtem Holz und Ästen sollten nun möglichst liegengelassen werden. In den Asthaufen könnten bereits erste Vögel mit dem Nestbau begonnen oder Igel und andere Säugetiere einen Unterschlupf gefunden haben. Dies könnte auch gleich zum Anlass genommen werden, im Garten kleine wilde Ecken einzurichten, die weitere Tiere anlocken. Ungenutzte und unbehandelte Naturecken mit speziellen Lebensraumangeboten wie Reisighaufen, aber auch Laub- und Steinhaufen, Trockenmauern, Schmetterlingswiesen und offenen Lehmstellen bieten vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf. „Auch das Anbringen von Nistkästen und Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse, Hummeln und Ohrwürmer lohnt sich jetzt noch“, so Benjamin Weigelt vom NABU-Team in Schwerin. „Ein naturnah gestalteter Garten ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.“


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