Kiebitzschutz
Das Michael-Otto-Institut im NABU führt Forschung zum Schutz des Kiebitzes durch. Mehr →
Zwischen 2015 und 2017 wurden im Rahmen des Sympathieträger-Kiebitz-Projektes in Mecklenburg-Vorpommern 23 Kiebitzinseln und 21 Kontrollflächen in der Agrarlandschaft angelegt. Nur drei der 23 Kiebitzinseln wurden tatsächlich von Kiebitzen besetzt. Das entspricht einem Wert von 13%. Auch in Großbritannien wurden auf nur 11% der Inseln Bruten nachgewiesen (Chamberlain, 2009). In Sachsen wurde hingegen jede zweite Kiebitzinsel angenommen (Schmidt J.-U. D., 2015). In keinem dieser drei Gelege konnten flügge Jungvögel nachgewiesen werden (zwei Nester gingen durch Prädation verloren, ein Gelegeschicksal blieb unklar).
Der geringe Erfolg der Kiebitzinseln ist in Mecklenburg-Vorpommern auf die niedrige Brutbestandsdichte der Kiebitze im Projektgebiet zurückzuführen. Die Anlage von Kiebitzinseln kommt daher im nur noch dünn vom Kiebitz besiedelten Westmecklenburg um Jahre zu spät. Eine Erholung des Kiebitzbestandes kann hier nur gelingen, wenn dem Kiebitz wieder mehr Lebensraum zugestanden wird.
Im niederschlagreichen Jahr 2017 (bis Ende November schon >900mm) wurde das Potenzial sichtbar, welches noch in der Agrarlandschaft steckt: Vormals nasse Senken, welche in den letzten Jahren drainiert wurden und sich nicht mehr von der Agrarlandschaft der Umgebung unterschieden, sind teilweise das ganze Jahr über nass geblieben. In Jahren mit durchschnittlicher Niederschlagsverteilung (in Mecklenburg ca. 580-600mm) bleiben diese Flächen trocken, bzw. trocknen schnell wieder ab. Wenn man nicht wenigstens einen Teil dieser Stellen wiedervernässt, hat der Kiebitz als Brutvogel in der modernen mecklenburgischen Agrarlandschaft kaum eine Zukunft.
Die Ursache für dieses Ergebnis wird hauptsächlich in der bereits sehr dünnen Besiedlung des Projektgebietes durch den Kiebitz gesehen. Die wenigen vorhandenen Kiebitz-Nester sind zudem einem starken Prädationsdruck ausgesetzt. Sowohl der hohe Einfluss der Prädation, als auch die geringe Populationsdichte der Kiebitze bestätigten sich auch im Ergebnis der mit den Betrieben vereinbarten Gelegeschutzmaßnahmen. Dabei sollten aufgefundene Gelege markiert und so vor einer Zerstörung durch Bodenbearbeitung geschützt werden. Für zwölf Flächen wurden Gelegeschutzmaßnahmen bereits vor der Ankunft der Kiebitze vereinbart.
Es kam jedoch nur auf sieben dieser Erwartungsflächen tatsächlich zu einer Besiedlung durch Kiebitze (mit insgesamt neun Paaren). Nur ein Drittel der Gelege kam zum Schlupf, der Rest fiel der Prädation zum Opfer (z.B. Rotfuchs). Insgesamt konnten die Gelegeverluste durch Prädation viermal auf den Rotfuchs, sowie je einmal auf den Marderhund und Wildschweine zurückgeführt werden.
Die Ergebnisse aus anderen im Verbundprojekt beteiligten Regionen zeigen, dass Kiebitzinseln sehr wohl zum Schutz des Kiebitzes beitragen können. Unstrittig ist auch die durchweg positive Wirkung der Inselflächen auf andere Vogelarten. Diese wurde in allen beteiligten Regionen festgestellt.
Die Kiebitzinseln erfordern Absprachen mit den Landwirten und die konsequente Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben. Sie sollten in Gegenden mit ausreichend großem Kiebitzbrutbestand, also in der Nähe bestehender Kolonien angelegt werden. Dort können sie ihr Potenzial als Brut-, aber auch als Nahrungshabitat für Küken entfalten.
Wichtige Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz von Kiebitzinseln:
• Anlage in der Nähe vorhandener Kiebitz-Brutkolonien
• Anlage in Winterungen bereits während der Herbstaussaat (vermeidet Durchwachsen der Feldfrucht)
• Vorhandensein von Nass- oder Feuchtstellen (=gehemmter Aufwuchs der Vegetation);
Anlage der Kiebitzinsel direkt um die offene Wasserstelle herum
• Kiebitzinseln sollten möglichst groß sein, als ideal gilt eine Mindestgröße von 1,8 ha (Schmidt J.-U. E.-H., 2016)
Mittels Aufstellen eines Elektrozaunes kann die Prädation durch Säuger reduziert werden. Der Betreuungsaufwand der Kiebitzinseln ist als relativ gering einzuschätzen. Gerade im Vergleich zum aufwändigen Gelegeschutz, bei welchem Brutaktivitäten festgestellt, Gelege im Gelände gefunden, aufgesucht und markiert werden müssen. Daher erscheinen Kiebitzinseln bei Einhaltung der o.g. Voraussetzungen als geeignete Agrarumweltmaßnahme (AUKM). Von den Kiebitzinseln können weitere typische Agrarvögel profitieren, wie Feldlerchen, Schafstelzen, Braunkehlchen, Flussregenpfeifer und Grauammern.
Zur Rettung des Kiebitz-Brutbestandes auf der Fläche, also auch außerhalb verbliebener Verbreitungsschwerpunkte, müssen in Mecklenburg-Vorpommern folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
• Anlage bzw. Wiederherstellung von flach überfluteten Bereichen (Nassstellen auf Äckern),
z.B. durch den Rückbau von Drainagen und den Anstau von Gräben
• Wiedervernässungen ehemaliger Feuchtwiesen
• Wasserstände so einstellen, dass Nassstellen bis mindestens Juli erhalten bleiben (wichtig zur Jungenaufzucht)
• Ansiedlungen vor Prädatoren schützen (z.B. Aufstellen von E-Zäunen)
• Schutz vor Störungen
• Anlage von Kiebitzinseln in der Nähe vorhandener, mehrere Brutpaare starker Kiebitz-Brutplätze (Kolonien)
zur Sicherung von Nahrungsflächen und Brutplätzen
Neben den Kiebitzen würde eine Reihe weiterer Arten von diesen Maßnahmen profitieren!
Die Erkenntnisse und Ergebnisse dieses Projektes fließen in die Auswertung des vom
Michael-Otto-Institut im NABU (MOIN Bergenhusen) initiierten und geleiteten Verbundprojektes „Sympathieträger Kiebitz“ ein.
Das Projekt wurde gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Noch vor 50 Jahren war der Kiebitz auf den Feldern und Wiesen in Deutschland häufig zu sehen. Heute ist er aus vielen Agrarlandschaften verschwunden und gilt als „stark gefährdet“. Deshalb hat der NABU ein bundesweites Schutzprojekt durchgeführt. Mehr →
Das Michael-Otto-Institut im NABU hat im Rahmen seines Projektes „Sympathieträger Kiebitz“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt ein Praxishandbuch zum Kiebitzschutz erstellt. Mehr →
Das Michael-Otto-Institut im NABU führt Forschung zum Schutz des Kiebitzes durch. Mehr →
Die AG Kiebitzschutz des NABU ist ein Zusammenschluss aus lokalen Initiativen, die sich für den Erhalt des Kiebitzes in Deutschland einsetzen. Mehr →
Die EU-Kommission muss der Lösung der Klimakrise und dem Stopp des Artensterbens höchste Prorität einräumen. Ursula von der Leyens Agendavorstellung als kommende EU-Kommissionspräsidentin vor dem Europaparlament war zwar ambitioniert beim Klimaschutz, aber enttäuschend im Naturschutz. Mehr →
Der Schutz von Umwelt und Natur muss oberstes Ziel der EU sein. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF fordern Klimaneutralität bis spätestens 2050 und einen überfälligen Neustart in der Agrarpolitik. Mehr →
Die alten Ägypter sahen den ‚Pillendreher‘ als Glücksbringer. Sie bewunderten, wie er Dung zu Kugeln formt und im Erdboden versenkt. Soviel Respekt wird den Mist- und Dungkäfern heute nicht nicht zuteil: Aus der Agrarlandschaft sind sie vielfach verschwunden. Mehr →
Den alarmierenden Entwicklungen in der Landwirtschaft muss die Bundesregierung mit einem Bündel von Maßnahmen begegnen. Unter anderem mit einer ambitionierten Strategie für den Ackerbau und einem Vorschlag für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Mehr →
Und täglich grüßt das Murmeltier: So scheint es, wenn es um die großflächige Nitratverschmutzung in Deutschland geht. Seit Jahren laviert die Bundesregierung herum, statt die Probleme ernsthaft anzugehen. Auch die letzten Vorschläge an die EU-Kommission greifen viel zu kurz. Mehr →
Der Schutz von Umwelt und Natur muss oberstes Ziel der EU sein. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF fordern Klimaneutralität bis spätestens 2050 und einen überfälligen Neustart in der Agrarpolitik. Mehr →