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Horstzerstörer verurteilt

Keine illegalen Methoden zur Umgehung des Artenschutzrechts bei Windenergieplanungen!

Erstmals in Deutschland wurde ein Täter wegen der Zerstörung eines Greifvogel-Horstes im mutmaßlichen Zusammenhang mit einer Windenergieplanung gerichtlich bestraft. Das Amtsgericht Stralsund verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe.

Vorher und Nachher: Illegale Horstbaumfällung bei Franzburg - Foto: Mihai Dobberthien

Vorher und Nachher: Illegale Horstbaumfällung bei Franzburg - Foto: Mihai Dobberthien

27. September 2019 - „Durch dieses Gerichtsurteil wird endlich deutlich, dass die Verfolgung von Greifvögeln und die Zerstörung ihrer Brutstätten kein Kavaliersdelikt sind, sondern Straftaten, die bei entsprechender Beweislage auch geahndet werden“, zeigt sich der NABU-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Schwill, zuversichtlich. Der Täter hatte den Horstbaum eines Rotmilans samt Nest einfach umgesägt. Einem aufmerksamen Anwohner ist der Schaden aufgefallen, und er hat den Vorfall bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Polizei angezeigt. Dank weiterer Zeugenaussagen und durch belastendes Fotomaterial konnte der Täter schließlich überführt werden. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro.

Auch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren wäre möglich gewesen, wenn eine gewerbliche Motivation hätte nachgewiesen werden können. „Dieser Verdacht liegt nahe, weil sich der zerstörte Horstbaum nur knapp 1.000 Meter außerhalb des geplanten Windeignungsgebiets Franzburg befand und damit Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit eines Windparks in diesem Gebiet hatte“, so Schwill. „Die Zerstörung des Horstes ist jedoch mitnichten ein Freifahrtschein für eine baldige Errichtung eines Windparks, denn auch zerstörte Horststandorte werden im Genehmigungsverfahren für einen Windpark über Jahre hinweg weiterhin als solche berücksichtigt.“ Im Land Brandenburg verlängert sich die Berücksichtigung zerstörter Horste sogar über die Berücksichtigungsfristen ehemaliger aber inzwischen verlassener Horste hinaus.


Rotmilan stark gefährdet

Rotmilan - Foto: NABU/Hans-Jürgen Haschke

Rotmilan - Foto: NABU/Hans-Jürgen Haschke

Immer wieder erreichen den NABU in Mecklenburg-Vorpommern Meldungen von zerstörten Greifvogelhorsten. Vor allem der Rotmilan ist häufig betroffen. Dieser ist in Deutschland streng geschützt, zählt jedoch zu den durch Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat für das weltweite Überleben des Rotmilans eine immense Verantwortung. Über die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill.

Bei der Planung von neuen Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern sollen ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern. Fachliche Grundlage für Mindestabstände zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten bildet das sogenannte Helgoländer Papier der Staatlichen Vogelschutzwarten, in weiten Teilen umgesetzt in einem entsprechenden Leitfaden der Landesregierung. „Die sich häufenden Horstzerstörungen lassen jedoch den Schluss zu, dass dieses Schutzerfordernis vielerorts mit illegalen Methoden umgangen werden soll“, so Schwill weiter.


Zerstörte Greifvogelnester bei Penkun

In einem aktuellen Fall in Vorpommern wurden in unmittelbarer Entfernung zum geplanten Windpark Grünz bei Penkun kürzlich gleich zwei etwa zweihundert Meter voneinander entfernte Rotmilanhorste zerstört. Die Täter müssen Steigeisen benutzt haben, die Reste der Horste konnten Spaziergänger nur noch auf dem Boden liegend vorfinden. Im Umfeld des Windeignungsgebiets Wessin bei Crivitz wurden zwischen den Jahren 2016 und 2019 insgesamt sechs vorsätzliche Horstzerstörungen von windkraftsensiblen Arten wie Rotmilan, Mäusebussard, Fisch- und Seeadler festgestellt und bei der Polizei angezeigt.


Ein Rotmilan fliegt vor einer Windkraftanlage - Foto: NABU/Maik Sommerhage

Rotmilan vor Windkraftanlage - Foto: NABU/Maik Sommerhage

Der NABU fordert die zuständigen Behörden auf, alle Verdachtsfälle von Horstzerstörungen im Umfeld von Windenergieplanungen konsequent zu untersuchen, um Täter und mögliche Anstifter zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig muss weiterhin sichergestellt bleiben, dass Horstzerstörungen keinen Vorteil für die Genehmigungserteilung für Windenergieplanungen bedeuten. „Um den möglichen Konflikt zwischen Windenergieplanungen und Artenschutz zu verhindern, müssen Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten möglichst weitgehend bereits bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten, dann aber weiterhin auch bei der konkreten Genehmigungsplanung neuer Windparks berücksichtigt werden“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Dabei müssen jedoch Naturschutzbelange endlich angemessen und von Anfang an beachtet werden.“

Bei bestimmten Arten, so auch beim Rotmilan, schlägt der NABU zudem vor, den Konflikt vor Ort zu entschärfen, indem von der rechtlichen Möglichkeit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht wird – dies aber nur unter der Bedingung, dass der gute Erhaltungszustand der Art durch ein regionales Artenschutzprogramm sichergestellt wird. „Das wäre eine wesentlich sinnvollere Vorgehensweise als die sinnlose Zerstörung von Nestern geschützter Vogelarten“, so Lachmann.


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